Der Arbeitgeber muß die Krankschreibung von deiner Krankenkasse anfordern, du mußt dich lediglich bei deinem Arbeitgeber krankmelden...Ich glaube, das gilt schon seit 2023

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Kommt ja auch darauf an,was der Betreuer für einen Aufgabenkreis hat bei der zu betreuenden Person.....

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War meine Entscheidung, aus Deutschland zu flüchten, eurer Meinung nach richtig?

In Deutschland hatte ich einen Vormund, und ich war geschlossen untergebracht gemäß § 1831 BGB. Diese Odyssee fing im September 2023 an, und ging bis zu neiner Flucht 01/25.

Ich bekam mit, wie Deutschland Existenzen vernichtet. Psychisch Kranke werden ausgebeutet, und mit Medikamenten zugespritzt bis sie kaputt sind.

Ich würde den Zustand jetzt mal mit folgendem Video vergleichen:

https://youtu.be/bzKvfzscxWg?si=I7G_u7WK9f6MdMXv

Die Menschen bekommen einen Betreuer und haben dann keine Rechte mehr. Die werden dann dressiert und gehalten wie Tiere und ausgebeutet.

Ich selber musste mit Patienten ins Zimmer, die täglich eingekotet haben, sodass es unten aus der Hose raus kam. Der Boden und Türgriffe, etc. war oft braun verschmiert. Pfleger haben den Paienten dann vor mir gewickelt.

Eigentlich wollte ich die EU verlassen, da das Nazitum, das sich in Deutschland abspielt, von der EU geduldet wird.

Ich bin letztendlich in Österreich gestrandet, und bin bis dato zufrieden damit.

Ich bin einfach weg bei einem Ausgang. Mit den ganzen Leuten (Ärzte, etc.) wollte ich nie etwas zu schaffen haben. Von Anfang an wollte ich einfach nur weg aus diesem Loch dort.

Die Leute, die dort gefangen sind und wie Tiere gehalten werden, tun mir einfach nur leid. Aber die bringen es komischerweise auch nicht, aus der BRD zu flüchten...

Ich hab alles zurückgelassen. Familien, usw. sehe ich wahrscheinlich nie wieder. Ich mag keinen Fuß mehr in die BRD setzen. Ich könnte in o. g. schreckliche Situation wieder hineingeraten.

Zwar bin ich obdachlos. Aber mir geht es sehr viel besser als in Deutschland.

In Deutschland werde ich politisch verfolgt. Bis dato wird in der BRD öffentlich nach mir gefahndet.

Ich wurde in Österreich dann aufgegriffen. Mich wundert, dass ich nicht nach Deutschland überstellt wurde. Evtl. weil österreichische Behörden informiert wurden, dass ich Antrag auf internationalen Schutz stelle, sofern mir eine Überstellung droht.

Da Deutschland bis dato der Brennpunkt Europas ist, und berüchtigt für noch bestehende Gesetze aus der NS-Zeit, hätte ich sogar realistische Chancen auf Asyl gehabt.

Ich habe das Gericht vor paar Wochen selber informiert, dass ich im Exil bin. Die haben die Betreuung sowie die Unterbringung dann aufgehoben. Allerdings können beide Parteien Rechtsmittel einlegen.

Ich habe sozusagen mein größtes Ziel erreicht, Betreuung sowie Unterbringung loszuwerden.

Ich muss aber täglich daran denken, was mir passiert wäre, wenn ich in Deutschland geblieben wäre. Ich hätte bis 09/25 wohl in der Geschlossenen bleiben müssen. Dann hätten die den Beschluss verlängert. Evtl. hätte ich in eine geschlossene sozio-therapeutische Einrichtung verlegt werden können, wo ich 1-2 Jahre hätte bleiben müssen.

Viele würden lieber sterben, als so leben zu müssen.

Die Ärzte/Kliniken in Deutschland bzw. in der EU lassen Patienten verwahrlosen und letztendlich im Zweifelsfall sterben.

Jedenfalls habe ich Angst, mich der Grenze zu Deutschland zu nähern. Sogar schon wenn ich deutsche Autokennzeichen sehe, werde ich skeptisch. Ich hoffe aber mal, dass sich das wieder legt.

Wenigstens habe ich hier Arbeit. In Deutschland hätte ich fast nichts. Verwandten mag ich nicht auf der Tasche liegen. Aber allein daran zu denken, dass man Angehörige wahrscheinlich nie wieder sehen wird, ist auch traurig.

Muss aber auch dazu sagen, dass nicht ewig in Österreich bleiben möchte. Wüsste aber auch nicht wohin sonst.

Warum bin ich der Einzige, der geflüchtet ist? Wärt ihr an meiner Stelle auch umgezogen?

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Klar haben Menschen, welche einen Betreuer haben, auch Rechte ! Darauf achtet das Betreuungsgericht schon.....

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Bei meiner Kollegin war es der Arbeitgeber, welcher sie von der Arbeit freigestellt hat ! Ich arbeite in der Pflege....

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Wenn ich richtig liege,muß sogar nach 6 Stunden Arbeit eine Pause eingelegt werden....

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Du weißt doch vorher ,was dich erwartet ! Wenn du an den Feiertagen nicht arbeiten möchtest, mußt du dir einen anderen Job suchen,denke ich .....

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Zur Not kann man das Arbeitsverhältnis ja auch noch mit einem Aufhebungsvertrag beenden, wenn beide Seiten einverstanden sind,da muß man sich an keine Fristen halten.....

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Das Gefühl kenne ich .... Ich arbeite in der ambulanten Pflege ,mein damaliger Chef hat damals seinen Pflegedienst ( wo auch ich beschäftigt war ) verkauft ! Wir Mitarbeiter sind praktisch mit verkauft worden, die Arbeitsverträge blieben bestehen, außer der Chef des Pflegedienstes war ein anderer . Ich würde an Ihrer Stelle erstmal abwarten!

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Ja,na klar bist du im Recht, kein BTM zu kleben und auch keine Wunden zu versorgen....,das dürfen nur Fachkräfte ! Da mußt du überhaupt kein schlechtes Gewissen haben,wenn du diese Tätigkeiten verweigerst

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Wenn das euer Hausstandard besagt ,dann muß man sich als Pflegekraft auch danach richten...Das ist ja von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Ich würde mir einfach mal die Expertenstandards des Hauses geben lassen und durchlesen !

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Das ist wirklich nicht schlimm, du wirst eingearbeitet....Aber was ,wie ich finde,ganz wichtig ist, du musst dich bei der Herausgabe des Wechselgeldes konzentrieren, dort können ganz schnell Fehler passieren, auch wenn die Summe, welche du herausgeben mußt, angezeigt wird.....

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Man ist nie zu alt !!!

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Wenn du keine Krankschreibung vorlegst,bekommst du den heutigen Tag als "Frei" geschrieben, aber wenn auf deinem Krankenschein das heutige Datum steht,bekommst du den heutigen Tag bezahlt!

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Ich denke,du wirst nicht viel tun können,du hättest dir die Vereinbarung schriftlich geben lassen müssen....Aber so hast du jetzt nichts in der Hand,was ich sehr traurig für dich finde !

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Konzentration ist das Wichtigste! Du mußt dich wirklich absolut konzentrieren beim herausgeben des Wechselgeldes.....

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Ganz schnell zur Polizei und Strafanzeige stellen ,diese Forderungen ausdrucken und mit zur Polizei nehmen .....

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In einigen Ausnahmefällen können Sie Gebrauch von einem Sonderkündigungsrecht machen – etwa bei Krankheit, einem Umzug oder einer Verschlechterung des gewohnten Angebots

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Abwarten,vielleicht ist es ja nur in dieser Schicht so ! Lerne noch ein paar mehr Arbeitskollegen kennen und dann kannst du ja immer noch entscheiden! Das Wichtigste ist aber,dass dir die Arbeit Spaß macht! Vielleicht wendet sich ja das Blatt noch .....LG

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Ich denke nicht,dass du das einfach so darfst ( aus hygienischen Gründen) , du bräuchtest in der Häuslichkeit einen extra Raum in dem du diese Kuchen backst,dieser müßte auch vom Hygieneamt abgenommen werden.... Dann würdest du auch eine Steuernummer und einen Gewerbeschein benötigen ....,evtl. Reisegewerbe

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