Wer die Wohnung bekommt entscheidet der Vermieter, nicht der Makler.

(1a) Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten (§ 6 Absatz 1).

https://www.buzer.de/gesetz/4257/index.htm

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Für die mietfreie Zeit mußt Du nur die Nebenkosten zahlen, keine Miete.

Wie hoch die Nebenkosten sind steht im § 5 Punkt 1. Schau nochmal nach.

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50 m² sind fast 40 m² weniger als die Wohnung tatsächlich hat.

Gib 100 m² an. Lieber etwas mehr voraus zahlen und vielleicht Geld zurück bekommen als einen großen Batzen nachzahlen.

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Die Zähler, Warm- und Kaltwasser, zeigen den Stand von dem Tag an dem die Bilder gemacht wurden.

Nicht den Verbrauch.

Was steht denn für ein Verbrauch in der Abrechnung?

Stehen da auch die Zählerstände alt und neu drin?

Wer hat die Zähler abgelesen?

Das hast Du doch gestern schon gefragt.

https://www.gutefrage.net/frage/zu-viel-wasser-verbraucht

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Der Bruder ist jetzt automatisch alleiniger Mieter.

Die Erben haben mit dem Mietvertrag rein gar nichts zu tun. Die hätten die Wohnung nicht räumen dürfen/müssen.

Das der Bruder nicht in der Wohnung lebt spielt keine Rolle.

BGB § 563aFortsetzung mit überlebenden Mietern

(1) Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt.

(2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

(3) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil der Mieter ist unwirksam.

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Das Problem bei diesen Verdunsterröhrchen ist das die auch auf Fremdwärme reagieren. Zum Beispiel direkte und lange Sonneneinstrahlung oder ein Gerät in der Nähe das Wärme abgibt.

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https://www.pollin.de/p/presto-aufkleber-entferner-150ml-512184?etcc_med=fshopping&etcc_ori=google&et_cmp_seg2=sea-fshopping&channelid=fshopping&utm_medium=fshopping&utm_source=google&etcc_med=CPC&etcc_par=Google&etcc_cmp=PMax-DE-CSS-Shopping-Marge-positiv&et_cmp_seg2=SEA-CSS&etcc_var=Cj0KCQjwudexBhDKARIsAI-GWYVSQMeNk3EEBZXIPaahrZMx4wsdMnlsKDCwlVHNVJ9kSubW0BiwIREaAsdSEALw_wcB&et_cmp_seg1=17865681308&etcc_grp=&etcc_bky=&etcc_mty=&gad_source=1&gclid=Cj0KCQjwudexBhDKARIsAI-GWYVSQMeNk3EEBZXIPaahrZMx4wsdMnlsKDCwlVHNVJ9kSubW0BiwIREaAsdSEALw_wcB

Gibt es auch im Baumarkt. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.

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Mietung einer Halle, was passiert nach tot?

Hallöchen zusammen

Ich hätte eine Frage wegen dem Nachlass vielleicht kennt sich jemand aus

Mein Papa war ein "kleiner" Messi. Er hat als Restaurator für Möbel gearbeitet, dies war auch seine große Leidenschaft. Dadurch hat sich wirklich ein Haufen Werkzeug und Möbel usw angesammelt.

Ich glaube zum Ende hat er einfach das Verhältnis verloren und hat viel mehr gekauft als er eigentlich hätte Restaurieren können. Unser Grundstück ist schon extrem voll und wirklich ein Mammut projekt dies freizuraumen und alles zu verkaufen oder zu entsorgung

Nun hab ich mitbekommen das er in der Nähe noch eine riesengroße Halle gemietet hatte. Ich weiß leider auch nicht ob es einen Mietvertrag gibt. Da ich wirklich überhaupt keine Kapazitäten habe diese auch noch auszuräumen wollte ich frage was ich machen könnte. Bin ich verpflichtet dazu ? Klar es ist für den Vermieter sehr ärgerlich dann darauf sitzen zu bleiben, es ist aber halt auch nicht nur Müll sonder antike Möbel die beim richtigen Interessenten noch Geld einbringen. Ich bin wirklich sehr überfordert von der Masse. Ich denke er könnte uns eine Rechnung der entsorgung usw zukommen lassen, aber wie weit bin ich verpflichtet dies zu bezahlen...Kann doch nicht sein das ich jetzt für das Chaos meines Vaters verantwortlich bin. Meine Mutter lebt auch noch aber auch pflegebedürftig und dazu natürlich nicht in der Lage

Daher die Frage wie dies nun ablaufen könnte ?

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BGB § 580Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

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Sagen kann der Vermieter viel.

Er muß euch schon eine ordentliche, korrekte Abrechnung zukommen lassen.

Dann könnt ihr prüfen ob das stimmt.

Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch die Vorauszahlungen?

Daran kann man in etwa grob abschätzen ob das mit der Nachzahlung hinkommen könnte.

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Wenn der Zählerstand stimmt wird sich wohl jemand an eurem Strom "bedienen".

Trennt mal alle Geräte vom Netz und schaut ob sich der Zähler trotzdem noch dreht.

Oder prüft ob es nicht evtl. Ablesefehler gab.

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