Dein Freund muß seinen Vermieter um Zustimmung zu deinem Zuzug bitten.
Den kann der Vermieter zwar kaum untersagen, dennoch ist das nötig.
Dein Freund muß seinen Vermieter um Zustimmung zu deinem Zuzug bitten.
Den kann der Vermieter zwar kaum untersagen, dennoch ist das nötig.
Wenn die an dich gerichtet sind was soll dein Vermieter damit?
Kann ja, muß nein
Nein.
Wann Vermieter die Miete erhöhen dürfen steht im BGB. § 557 - § 559
Wenn in der Landesbauordnung nicht vorgeschrieben nein.
Zähler können aber auch außerhalb der Wohnung sein.
Wer die Wohnung bekommt entscheidet der Vermieter, nicht der Makler.
(1a) Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten (§ 6 Absatz 1).
https://www.buzer.de/gesetz/4257/index.htm
Für die mietfreie Zeit mußt Du nur die Nebenkosten zahlen, keine Miete.
Wie hoch die Nebenkosten sind steht im § 5 Punkt 1. Schau nochmal nach.
Das hängt vom Geschmack und dem was man unbedingt für nötig hält ab.
Mir würde die Leuchte und ein Glas Wasser reichen.
Wecker brauche ich nicht.
Wenn Du mit Nebenkosten die Betriebskosten meinst die Mieter zahlen müssen gehört Strom für die Wohnung i. d. R. nicht dazu, Heizkosten oft aber nicht immer. Jedenfalls die Kosten für Heizenergie.
50 m² sind fast 40 m² weniger als die Wohnung tatsächlich hat.
Gib 100 m² an. Lieber etwas mehr voraus zahlen und vielleicht Geld zurück bekommen als einen großen Batzen nachzahlen.
Die Zähler, Warm- und Kaltwasser, zeigen den Stand von dem Tag an dem die Bilder gemacht wurden.
Nicht den Verbrauch.
Was steht denn für ein Verbrauch in der Abrechnung?
Stehen da auch die Zählerstände alt und neu drin?
Wer hat die Zähler abgelesen?
Das hast Du doch gestern schon gefragt.
https://www.gutefrage.net/frage/zu-viel-wasser-verbraucht
Der Bruder ist jetzt automatisch alleiniger Mieter.
Die Erben haben mit dem Mietvertrag rein gar nichts zu tun. Die hätten die Wohnung nicht räumen dürfen/müssen.
Das der Bruder nicht in der Wohnung lebt spielt keine Rolle.
BGB § 563aFortsetzung mit überlebenden Mietern(1) Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt.
(2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
(3) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil der Mieter ist unwirksam.
Das Problem bei diesen Verdunsterröhrchen ist das die auch auf Fremdwärme reagieren. Zum Beispiel direkte und lange Sonneneinstrahlung oder ein Gerät in der Nähe das Wärme abgibt.
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Gibt es auch im Baumarkt. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.
Gibt es dieses "Genderverbot" wirklich?
Wenn ja würde es mich freuen wenn die anderen Bundesländer das auch machen würden;-)
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
Sagen kann der Vermieter viel.
Er muß euch schon eine ordentliche, korrekte Abrechnung zukommen lassen.
Dann könnt ihr prüfen ob das stimmt.
Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch die Vorauszahlungen?
Daran kann man in etwa grob abschätzen ob das mit der Nachzahlung hinkommen könnte.
Dein Bruder darf dir nicht einfach die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen.
Da muß er den Vermieter um Zustimmung bitten.
Wenn der Zählerstand stimmt wird sich wohl jemand an eurem Strom "bedienen".
Trennt mal alle Geräte vom Netz und schaut ob sich der Zähler trotzdem noch dreht.
Oder prüft ob es nicht evtl. Ablesefehler gab.
Kann er.
Wenn eine Abrechnung eine Nachzahlung ergibt kann der Vermieter die Vorauszahlungen erhöhen.