Wenn Dir ein Unternehmer eine fehlerhafte Ware oder Dienstleistung verkauft und Du sie reklamierst, hat er zunächst mal das Recht auf einen Nachbesserungsversuch (z.B. Reparatur). Der Versuch der Bahn, Dich mit einem anderen Zug zu befördern, könnte so ein Nachbesserungsversuch sein.
Natürlich kann die Nachbesserung in manchem Fall unzumutbar sein. Wenn Du z.B. viel zu lange warten musst. Dann kann ein Anspruch bestehen, den gezahlten Preis zurückzufordern.
Daher wäre ich generell vorsichtig, immer gleich Geld zu verlangen. Nach einer Viertelstunde - so prognostiziere ich mal - würde jedes Gericht die Nachbesserung durch einen anderen Zug akzeptieren.
Nach 2 Stunden mag das anders aussehen. Dazu wiederum dürfte es kaum kommen, weil Züge immer mindestens im Stundentakt fahren.
Nicht akzeptieren würde ich die willkürliche Beschränkung der Rückerstattung auf x Prozent des Preises, wie die Bahn es gerne hätte. Entweder gibt es eine akzeptable Nachbesserung oder das ganze Geld. Die Ware nicht liefern, aber den halben Kaufpreis behalten, das würde man ja auch bei kleinem Händler akzeptieren, oder?
Problematisch könnte oft der Nachweis des verpassten Zuges sein. Bei gebundenen Tickets ist es noch einfach, zu sagen, welchen Zug man denn verpasst hat. Beim Normalpreis, der ja 48 Stunden alle Züge ermöglicht, dürfte es schon schwierig bis unmöglich sein.
Also so einfach nicht zu sagen. Das erfordert Einzelfallberatung, wie immer im Recht.