Billpay bedeutet lediglich, dass der Kauf auf Rechnung für den Verkäufer besonders sicher abläuft. Denn Billpay verlangt immer das Geburtsdatum und prüft somit deine Bonität.

Hast du keine Eintragungen bei der Schufa, dann wird der Kauf klappen. Billpay an sich ist seriös.

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Netzwerkkabel in der Qualität "Cat7" sind zur Zeit das Beste auf dem Markt. Aber dementsprechend im Preis. Ab 10 Metern Länge immer mindestens die Qualität "Cat6" nehmen.

http://www.ebay.de/itm/CAT-5e-6-7-Kabel-Patchkabel-Netzwerkkabel-Crossover-DSL-LAN-UTP-FTP-SFTP-PiMF-/231617693791?var=&hash=item35ed7d885f:m:mPxx36fAKCjIOXqXD9JcpIQ

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Vielleicht möchte er nur seine gottverdammte Ruhe? Habt ihr ne Vereinbarung das er sich als Erwachsener immer bei dir zu melden hat? Na also. In Ruhe lassen.

Nur wenn es müffelt - Feuerwehr und Polizei rufen. Für den Notarzt ist es dann wohl zu spät....

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Def Shop finde ich auch am besten. Vor allem das sie sehr schnell sind, das die Retoure Sendungen so gut funktionieren, man sein Geld sehr schnell wieder bekommt oder es verrechnet wird. Spitze.

EMP ist zu teuer und zu - ja mainstreamig halt. Bei C&A online gibt es sehr preiswerte T-Shirts. Aber die Seite und der Aufbau sind sehr einfach. Auch die Ware an sich ist eher untere Klasse.

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McAfee ist der größte Müll. Es mag dich vielleicht schützen, aber die spamen dich mit Werbung extrem zu.

Avira ist sehr gut. Nutze es seit 3,5 Jahren. Ab und an kommt auch aufdringliche, dümmliche Werbung. Nummer 1 soll wohl Avast sein. 

Grundsätzlich ist es unklug für Antiviren Programme Geld auszugeben. Habe ich noch nie getan.

Avira zeigt Bedrohungen automatisch an und warnt dich. Es bietet dir bei Gefahr an diese sofort zu löschen.

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Sich sowas überhaupt zu wünschen ist grenzdebil.

Man wünscht sich ja auch so immer einen schönen Tag. Von "müssen" kann keine Rede sein.

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Mehr als Polizei holen bleibt dir da nicht über. Es sei denn du wüsstest, dass du dich bei einem eventuellen körperlichen Angriff des Nachbarn wehren könntest.

Ich würde ihn wegen versuchter Sachbeschädigung nach § 303 StGB anzeigen. Leider sind die meisten Wohnungen alles andere als schalldicht, was ein typisch deutsches Problem ist. Jedoch Musik in einer Mietwohnung mit krassen Bass zu hören, ist ziemlich dumm! Es stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OwiG dar.

Das Vorgehen des Nachbarn war hier jedoch total übertrieben.

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Du kannst jede Lastschrift innerhalb von 8 Wochen ab Buchung sperren lassen. Eine Begründung bedarf es dazu nicht. Das geht oft auch online.

Desweiteren solltest du gegenüber dem Fitnessstudio dein Lastschriftmandat schriftlich kündigen. Die Ausrede eines Buchungsfehlers würde ich nicht glauben. Betrug käme schon eher hin. Das anzuzeigen macht aber kein Sinn, da man wohl keinen Verantwortlichen finden würde.

Sag denen das du die Beträge in Zukunft überweisen möchtest und fordere die Bankverbindung des Studios.

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1.)  Ist das insofern kein Türke sondern ein Taxifahrer gewesen, dessen Nationalität keine Rolle spielt.

2.)  Betrunken sein ist immer dumm.

3.)  Es spielt keine Rolle, ob das Taxi ein Kleinwagen oder ein Van war. Die Preise sind gleich. Bei ca. 1,5 Km Fahrtweg dürfen keine Zuschläge verlangt werden. Die dürfen generell nicht verlangt werden. Entweder Taxameter oder Festpreis.

4.)  Ich gehe davon aus das du die 7 € dem Taxifahrer auch gegeben hast und nicht nur rausgeholt hast. Dann war es ok. 7 € für 1,5 Km sind absolut ok, klingen aber fast schon etwas viel. Trotz der üblichen "Startgebühr". Wahrscheinlich stand das Taxi oft. ( Ampeln, Stau usw. )

5.)  Der Taxifahrer hat sich mit dem packen an dir einer Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB strafbar gemacht.

6.)  Du hast dich daraufhin gegenüber dem Taxifahrer einer Bedrohung nach § 241 StGB strafbar gemacht. Denn deine Bedrohung stand im krassen Missverhältnis zur Tat des Taxifahrers und war somit nicht gerechtfertigt. Der Dönerspruch war mitunter endprimitiv und dumm.

7.)  Sicher hättest du dich mit Gewalt wehren dürfen. ( § 32 StGB - Notwehr ) Wenn er dich wirklich richtig fest gepackt hat, dann wäre sicherlich ein Faustschlag die erforderliche Abwehr gewesen.

8.)  Seitens des Taxifahrer könnten hier die Straftaten des Betrug nach § 263 StGB ( 20 € Zuschlag ) und der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB erfüllt sein. Wahrscheinlich nutzt dieser bewusst die geistige Schwäche von Betrunkenen aus, um mehr Geld zu verlangen.

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Wenn es angeblich schon am 11.12. bewilligt war, hättest du es 1.)  jetzt auf deinem Konto und 2.)  schon längst den Bewilligungsbescheid.

Wenn es bewilligt wurde, dauert die Zusendung des Bescheid und die Zahlung maximal eine Woche.

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