Mord, wird nur juristisch als Mord gewehrtet, wenn die sog. Mordmerkmale vorhanden sind. Hierzu sagt der Paragraf § 211 StGB , ... § 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Mordmerkmale sind u.a. : Die in der Praxis häufigsten Mordmerkmale sind „Habgier“, „heimtückisches Handeln“, „sonstige niedrige Beweggründe“ und „Mord zur Verdeckung einer anderen Straftat“.

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Nein

Ich selbst habe irgendwann damit begonnen, alle bisherigen Versicherungen auslaufen zu lassen und diese endgültig von der Backe zu haben und somit einiges an Geld einsparen zu können. Ich habe aktuell nur noch die sog. Pflichtversicherungen, sprich KfZ-Haftpflichtversicherung und die mir monatlich von meinem Bruttolohn einbehaltenen Beiträge zur Kranken, Renten, Arbeitslosenversicherung. Da kann man sich ja leider nicht davor drücken und muß derart zahlen.

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Ja kann ich, ...du warst einfach zu langsam.

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Hierzu gibt es ein altes Sprichwort, welches sagt: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben und wer zu früh kommt, den bestraft die Ehefrau!"

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Du beziehst "EU-Rente" , bist sozusagen Erwerbsunfähig, heißt für dich... NIX ARBEITEN DU !!!

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Wer wie du, du hast es jedenfalls so geschrieben, auch im Sommer heizen tut, der muß sich über eine Nachzahlung ja wohl kaum wundern. Eher wundert es mich, daß es bei dir nur 400,-€ sind, die du nachzahlen mußt. Ich selbst heize generell nur dann, wenn meine Raumtemperatur in der Wohnung unter 17 Grad fällt. Das schont den Geldbeutel und die Umwelt, abgesehen davon lautet insbesondere für den Bundesbürger immernoch der Slogan "Frieren gegen Putin!"

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