Zunächst mal mein herzliches Beileid zum Tode deiner Eltern. Antwort auf Deine Frage: Erstmal ein "NEIN"..... Es gibt 3 Arten der Todesfall-leistung. 1. Der Ehepartner kann mit einer lebenslangen Hinterbliebenen Rente abgesichert gewesen sein. In dem Fall endet der Anspruch mit dem Tode des Hinterbliebenen. 2. Alternativ gibt es eine Rentengarantiezeit. Das bedeutet, die Rente wird ab Rentenbeginn für einen festgelegten Zeitraum garantiert ( egal an welchen Hinterbliebenen) ausgezahlt. Dieser Zeitraum endet häufig zum 80., 85., oder 90. Geburtstag der ursprünglich versicherten Person. 3. Es kann eine Todesfall-leistung vereinbart worden sein. Die wird fällig sobald die versicherte Person stirbt und kann von den Erben z.B. Neu angelegt werden. Es gibt noch eine 4. Möglichkeit die aber in eurem Fall wahrscheinlich nicht vereinbart wurde: keine Todesfall-leistung, in dem Fall endet die Rente mit dem Tod der versicherten Person ohne jeden weiteren Anspruch an die Hinterbliebenen. Kalkuliertes Guthaben wird in dem Fall der Versichertengemeinschaft (also alle LV Verträge des Versicherungsunternehmens) als Risikogewinn gutgeschrieben. Eine übertragung an Kinder oder namentlich frei zu benennden Personen kennt man nur in privat finanzierten Verträgen. Für welche Art der Todesfall-leistung Deine Mutter bei Abschluss entschieden hat- oder welche Änderung sie bis spätestens 1 Jahr vor Rentenbeginn vorgenommen hat, kann nur der Police und dem letzten Nachtrag zur Police entnommen werden. Da es sich um einen einigermaßen alten Vertrag handeln muss, tippe ich auf eine vereinbarte Hinterbliebenen Rente für den Ehepartner. Bis vor gut 20. Jahren war das die gebräuchliste Art der Todesfall-leistung.
Nööö Deine Freundin zahlt garnichts.... Es sei denn Du holst dir das Geld von ihr wieder..... Auf Dich kommt im Falle einer halterermittlung ausser dem fehlenden versicherungsschutz (Versicherung nimmt dich nach einer Straftat in Regress) auch noch eine Anzeige wegen unerlaubten entfernen vom unfallort zu. Strafe + Punkte in Flensburg + Regress + evtl. Führerschein in Gefahr. (bin mir nicht sicher ob es nach dem neuen punktesystem dafür noch Punkte gibt, nach altem System war es auf jeden Fall mit Punkten belegt)
Wenn die Vorderachse (Achskörper ca. 100 bis 300 Euro) was abbekommen hat, dann ist auch noch ne ganze Menge mehr beschädigt. Der achskörper ist eines der stabilsten Teile am Auto. Von daher..... 6.000..... Klar kann das sein
Warte das Gutachten ab, dann weißt Du mehr.
Klar ist das gefährlich, Du könntest Dir den Daumen brechen, oder das Auto könnte losrollen und dir über die Füße fahren. :) Spaß beiseite..... Wenn ein Reifen das nicht haben könnte, müsste an jeder Tiefgaragen ausfahrt ein 24 Stunden reifenservice sein. Ich vermute, das im minutentakt jemand mit der reifenflanke an die Bordsteine fährt, da leidet ein Reifen deutlich mehr und steckt das so manches mal in seinem Reifenleben weg.
Ohne zu wissen was Du angestellt hast und ohne Dich virverurteilen zu wollen.... Scheinbar hast Du dein Auto als Waffe benutzt oder hast absichtlich einen Unfall verursacht und dabei andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr gebracht oder zumindest billigend in kauf genommen das es zu einem Unfall kommen könnte und andere Personen verletzt oder getötet werden können..... Ich fahre 60.000 Kilometer im Jahr mit dem Auto und ca. 20.000 mit dem Motorrad und glaube mir, ich bin froh das es Gesetze gibt die solche Fahrer aus dem Verkehr ziehen. Ich erlebe mindestens 2 bis dreimal im Jahr Situation durch andere Verkehrsteilnehmer, nach denen ich froh bin, dass ich heile Zuhause angekommen bin. Oft sind diese Situation derart brenzlig, das nur meine Erfahrung und meine vorausschauende Fahrweise einen Unfall verhindern können. Deshalb finde ich, ist das Strafmaß für solche Delikte mindestens angemessen. Du hast zwei Fahrzeuge, deren Insassen und / oder in Reichweite befindliche personen in Lebensgefahr gebracht, sei froh das keinem etwas passiert ist und das es hoffentlich beim Blechschaden geblieben ist. In Ausübung einer Straftat hilft Dir auch keine Versicherung. Deine Kfz Haftpflicht wird die Opfer zwar entschädigen, aber bei einer Verurteilung wirst Du mit regressforderungen deiner Kfz Haftpflicht Versicherung rechnen müssen. Ich wünsche Dir, das Du eine entsprechende Lehre aus deinem verhalten ziehst, denn sonst bist du nicht zum führen eines Kfz geeignet.
Ja, das ist grundsätzlich so wenn man einen günstigen Tarif wählt. Aus meiner Sicht am falschen Ende gespart. (ca. 20 - 50 Euro im Jahr) Die Partnerwerkstätten bieten zwar allesamt einen guten Service, aber allgemein sind die Reparaturen Fließbandarbeit und geben oft Anlass zu teilweise großem ärger.
Lies dir den fettgedruckten Satz deiner alljährlichen rentenbescheigung durch. Da steht Jahr für Jahr geschrieben dass die gesetzliche Rente nur eine Basis Versorgung ist und das du eigenverantwortlich dafür zu sorgen hast, im Alter über eine Versorgung zu verfügen die deinen Bedürfnissen entsprechend ausgelegt ist. Übrigens wer bei Eintritt ins Berufsleben damit anfängt, baut sich mit 20 bis 50 Euro monatlich eine hervorragende Altersversorgung auf.
Und die Lösung liegt so nahe..... Damit ist der Generationsvertrag in der Rentenversicherung gemeint....
Wie schon die anderen beiden, muss ich hier raten, ich vermute, das es ein Vertrag ist, der sich aus gewohnheitsrecht begründet. Beispiel, Du lässt jemanden für längere Zeit in deiner Wohnung schlafen, der jenige füllt freiwillig regelmäßig den Kühlschrank so dass Du nicht mehr viel zusätzlich kaufen musst. Nach einer Weile wird daraus auf Grund der Gewohnheit ein rechtskräftiges Vertragsverhältnis ohne das eine der beiden Parteien je eine eindeutige Willenserklärung dazu abgegeben hat.
Im Meer schon, da Salzwasser eine größere dichte hat als Süßwasser. Strampeln wird allerdings nur wenig bringen. Je mehr man sich bewegt umso schneller würde man austrocknen und verdursten. Zum rettenden Ufer ist es meistens zu weit, außerdem schwimmen die meisten Personen grundsätzlich im Kreis sobald ein visueller Fixpunkt fehlt
Ich bin zwar kein Arzt, aber was bitteschön soll eine Arthrose (Verschleiß) mit einem Unfall zu tun haben??? Bin für Aufklärung dankbar
Entweder gibt es einen reichen Onkel der ihr was gutes tun wollte, oder, und das ist viel wahrscheinlicher, der Versicherungsmann wollte einfach nur einen Termin. Sobald es zum Termin kommt, fällt ihm der Fehler auf, aber wenn man schon mal zusammen sitzt, kann man ja auch mal über alle anderen Verträge sprechen.
Erster Ansprechpartner ist die Haftpflichtversicherung deines Fußballverein. Bei einer unberechtigten Forderung wird sie sich die Kosten vom gegnerischen Verein oder vom Verursacher zurück holen.
30 Tage ab Zugang der Police einschließlich aller relevanten Informationen, außerdem durch nichtzahlung der Erstprämie
Einfach mal nach brutto netto Rechner Googlen.... Allerdings zahlst Du durch das 13. Monatsgehalt derart zuviel einkommenssteuer das sich eine Steuererklärung lohnt.
Dem Problem der Haftpflicht Versicherung kannst und solltest Du unverzüglich ein Ende bereiten. Begib dich am besten schon morgen vormittag zu einem Versicherungs Fachmann deines Vertrauens, er wird Dir die für dich passende Haftpflicht Versicherung anbieten und ab Sonntag 0:00 Uhr bist Du der Last entledigt als tickende Zeitbombe dich und andere durch eine kleine Unachtsamkeit in den finanziellen Ruin zu schicken.
Was bitteschön ist ein bogy und wo gibt es eine Haftpflicht Versicherung für einen Euro???? Ich kenne die Versicherungsbranche sehr genau, aber das ist mir noch nicht unter gekommen. Bin für Aufklärung sehr dankbar
Beide Versicherungen haben große Vorteile.... Die private LV weil sie wahrscheinlich einen sehr hohen Garantiezins hat und in der Auszahlungsphase Steuer - und Sozialabgaben frei ist (Verträge die vor 2005 geschlossen werden) die betriebsrente ist in der Ansparphase Steuer u. Sozialabgabenfrei, wird in der Auszahlungsphase als Einkommen besteuert. Trotzdem sind beide Verträge das beste was es gibt. Kündigen solltest Du weder den einen noch den anderen Vertrag. Bei Arbeitgeberwechsel fragst Du den neuen Arbeitgeber, ob er bereit ist den Vertrag fort zu führen, dem Argument das er sich an einen anderen Anbieter gebunden fühlt, kannst Du entgegen in dem Du ihn auf seine Fürsorgepflicht hinweist und mit der Begründung das ein alter Vertrag bessere Bedingungen enthält darum bitten in deinem Fall eine Ausnahme zu erlauben. Willigt er trotzdem nicht ein, darfst Du einer kapitalubertragung in einen neuen Vertrag verweigern. Auch wenn der Vertrag anschließend ruhend fortgeführt wird, bleibt der Garantiezins für bereits angesoartes Kapitel erhalten. Gleiches gilt für deine private LV. Kündigung oder teilweise Auszahlung ist wirklich die aller schlechteste Lösung. Es gibt bei beiden Verträgen die Möglichkeit die Beiträge zu reduzieren. Welche dazu besser geeignet ist lässt sich nur nach genauer Prüfung und Vergleich beider Verträge durch einen Experten herausfinden.
Du kannst ein geschütztes Verzeichnis erstellen in dem die Index.html untergebracht ist. Beim Aufruf der Adresse erfolgt dann eine login abfrage.
Rentenanspruch der einmal abgetreten ist, ist für immer verloren. Aber..... Soweit mein rechtsempfinden reicht, ist der Zeitpunkt der Wirksamkeit des Scheidungsurteils auch für den versorgunsausgleich maßgeblich. Recht kann man sich nicht aussuchen wann es einem in den Kram passt, sondern ist Stichtag gebunden wann es in der dann gültigen Form wirksam ist.