Digga kommt von der deutschen Ableitung "Dicker" und hat nichts mit den südamerikanischen Goldgräbern (englisch: Golddigger) zu tun, die aufgrund ihres abgemagerten Körpers gerne mal mit - "Schau mal, da kommt wieder so'n Digga!" - gehänselt werden. Das Wort wurde in den 90er Jahren in der Hansestadt Hamburg "erfunden".

Digga soll aber nicht den körperlich Übergewichtigen klassifizieren, sondern gilt eher als Anrede für schlanke Menschen. Man vermutet, dass sich dieses häufig benutzte Wort auf den Straßen von Kindergruppen entwickelt hat.

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http://www.selbstaendig-im-netz.de/2011/04/12/selbstaendig/gewerbeanmeldung-teil-7-schritt-fuer-schritt-in-die-selbstaendigkeit-im-netz/

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MEDIA-Markt gibt in seine AGB ein Umtauschrecht an für alle Waren ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum. Bedingung. Kassenbon und Ware unbeschädigt und OV


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Das ganze Jahr über viele Mücke und Malaria. Dann ist das wohl nix dahin für Dich

http://www.fit-for-travel.de/ueber-300-reiseziele/tansania.thtml#malaria_info

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Sag ihr das . Sie hat es frühere selber durchgemacht und wird es verstehen


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Ja wenn Du eine kleine Menge bestellt sind es weniger Steuer, als wenn Du eine große Menge bestellt. Wenn der Preis je Einheit der selber ist. Also z.B. die Umsatzsteuer. Bei € 100 Warenwert sind das 19 € bei 1000 € wären das € 119.

Ist schwer zu errechnen. Aber wenn Du es für andere Beträge wissen willst, frage mich gerne

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Ein  Mann muß nicht immer schön sein, darauf kommt es gar nicht an. Nur das eine muß er sein: Ein Mann

https://youtube.com/watch?v=IEZt2-Jhe78


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Es gabe noch kein Fast Food, kein Cola, keine Pommes, wenig Konserven,keine Döner, nicht aml Curry Wurst.Wenig Süwaren.

Viel Fleisch, Gemüsen, selbst gemachtes, Eingemachtes, Gemüse, Obst, selber gezogen.

Obwohl mehr Fett und Kalorien vielleicht, lebten die Menschen gesünder. Sie hatten ja mehr zwangsläufig meist mehr Bewegung. Jedenfalls waren die meisten nicht so fett wie heute die Wohlstandbürger..

Mehr und weitergehende Infos findest Du auch hier

https://de.wikipedia.org/wiki/1890er

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Der sollte zumindest eine Abgeschlossenen Ausbildung haben als Altenpfleger. Dazu gibt ein Gesetz zur Altenpflegerausbildung.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=141106.html

Die Bezeichnung des Leiters eines Altenheimes ist da aber nicht genau geregelt. Der kann sich nennen wir er will. Meist Heimleiter oder Pfegedienstleiter

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Als Privatperson nicht. Wer in der Privatsphäre außerhalb der sonstigen Einkünfte (§§ 22, 23 EStG, z.B. private Veräußerungsgeschäfte) Geld verliert, kann dieses ggf. höchstens als "außergewöhnliche Belastungen" nach §§ 33 ff. EStG geltend machen

Als Betrieb würde es von den Forderungen abgesetzt werden können, aber privat ist alles futsch.

Urteile wird man da wohl kaum zu finden. Sie Sachlage ist ja klar.

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Man braucht sich nicht mehr zu unterhalten. Wenn wir jetzt unseren Stammtisch reden wir nicht mehr wie früher, sondern jeder hat sein Smartphone vor sich. Das ist viel ruhiger dann da in der Kneipe und man kann sein Bier besser geniessen.

Das sind eben die Fortschritte der Technik

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