ein Ast davor. Oder etwas ist davor gewachsen. Oft ist es nur Blatt an einem Zweig welche sich bewegt und was vorher nicht da war

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Nicht mal 14 Tage Frist sind da erlaubt, sondern gemäßt AGB § 5 ist die Rechnung sofort nach Erhalt fällig. Und Rechnungszahlung ist da gar nicht normal , sonder an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Wenn Du dann nicht vertrags- und fristgemäß bezahlst bekommst Du einen Mahnbescheid mit erquicklichen Gebühren. Und die liefern Dir dann auch nicht weiter gegen Rechnung

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Eine gute Alternative wäre eine kräftige Ohrfeige.

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Ab 18

Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer vierzehn (außer im
Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab fünfzehn), aber noch nicht achtzehn
Jahre alt ist. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt
ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Ein Jugendlicher gehört zu den im SGB
VIII definierten jungen Menschen, zu denen ebenfalls die jüngere
Personengruppe der Kinder gehört (mit Ausnahmen, „wer noch nicht 14
Jahre alt ist“) und die ältere Personengruppe der jungen Volljährigen
(„wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“). Heranwachsender ist nach
dem Jugendgerichtsgesetz jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch
nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.

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Ich hatte das auch schon. Es kam vorgestern.

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Es gibt immer noch Menschen, die haben keine Mail. Wie meine Oma. Aber die werden sicher bald entsorgt sein. Manche Sachen schreibt man aus Tradition per Brief, wie Einladungen, Familiennachrichten  wie Hochzeit, Tod, Geburt usw.

Manche Briefe sind rechtlich erforderlich. Bestimmte Kündigung. Testamentseröffnung und und und

Bis das alles digital gemacht wird vergehen sicher noch Jahrzehnte.

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Silberbad oder Ultraschallreiniger ist am einfachsten. Oder mit etwas Natron in Wasser lösen, oder Backpulver

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Die meisten davon findest Du in China.

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Du könntest ein Alphorn mitnehmen und Ihr ein schönes Lied darauf vorspielen.

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