Ich möchte gegen eine Rechtsanwältin klagen, hätte FÄ insgesamt 5 Streitigkeiten.
4 Unfälle alle gewonnen und dann noch eine Nebenkostenabrechnung auch gewonnen. Allerdings hat sie mein Geld nicht vollständig ausbezahlt. Ich habe mich bei der Anwaltskammer beschwert. Diese teilte mir mit, dass die Rechtsanwältin das alles hätte ausbezahlen müssen.
Sie hat von den Unfällen das Geld nicht vollständig ausbezahlt. Bei der Nebenkostenabrechnung hat sich der Streitwert abgesenkt. Sie hat den höheren genommen und mir die Differenz nicht ausbezahlt. Ich hab sie angeschrieben. Sie schreibt dann zurück. Ich konnte die Kosten sogar reduzieren. Reduziert hat sie Gar nichts und konnte die Frage auch der Rechtsanwaltskammer gegenüber nicht beantworten was sie da meint.
Die Kammer hat mir empfohlen das einzuklagen.
Reicht es wenn ich schreibe in Sachen
Xy, Strasse, Wohnort
Kläger
Gegen
Rechtsanwältin yy, Strasse, Wohnort
Beklagte
Wird in vorbezeichneter Sache
Klage
Erhoben und beantragt.
1. Die Beklagtepartei soll verurteilt werden, die zu viel aufgerechneten und noch nicht zurück bezahlten Kosten aus einem zu hoch angesetzten Streitwert zurückzubezahlen, insgesamt ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch von 157Euro.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
4. Für den Fall eines schriftlichen Vorverfahrens wird der Erlass eines Versäumnis oder Anerkenntnisurteil beantragt, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind
5. Die Zinsen sollen ab 31.12.2019 mit 5 Prozentpunkte über dem Basiszins aus den 157Euro verzinst werden.
Ein Rechtsanwalt würde sich nicht lohnen weil ich das Geld nicht zurück erhalte weil er das nur auf Honorarbasis macht.
Deshalb wollte ich fragen ob das so in Ordnung ist oder unter 1. Forderung Schreiben muss
Forder