In diesem Fall ist ist am 07.01 die fristlose Kündigung des Mietvertrag eingegangen :
"Fristlose kündigung _________07.01.20
Zur Zahlung offen: 1840
Ich spreche erneut eine fristlose Kündigung aus und fordere Sie auf unverzüglich zu räumen"
Ist aber unter Schrieben mit dem 02.01.20
Und würde erst am 9 im Briefkasten eingeworfen von der Vermieterin selbst (keine Briefmarke)
Am 12.01. 20
Lag direkt der Brief des Anwaltes im Briefkasten :
Beklagter wird verurteilt 1795,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen basiszinssatz seit rechtshängigkeit zu zahlen?
Am 06.02.20 lag dann der Brief vom Amtsgericht im Briefkasten mit der verurteilung! Obwohl die Mietschulden am 17.01.20 nachweisbar komplett beglichen wurden!
Das die person trotzdem räumen muss ist verständlich aber woher kommen die: 1795,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen basiszinssatz", wenn alles beglichen ist.
Und macht es sinn Wiederspruch einzulegen?
Ich habe das Gefühl dass, das nicht rechtens ist wenn auf dem Brief steht am 07.01 abgetippt jedoch mit 02.01 Unterschrieben und erst am 09.01 einzuwerfen.
Bitte um Rat und Erklärung