Ist das nicht Diskriminierung?
Nein, ist es nicht.
Die im schweizerischen Milizsystem geltende allgemeine Wehrpflicht für Männer verstösst nicht gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 14 EMRK). Zu diesem Schluss gelangt das Bundesgericht im Falle eines dienstuntauglichen Mannes, der den Wehrpflichtersatz nicht bezahlen wollte, solange Frauen davon befreit sind.
Das Bundesgericht schreibt in der Urteilsbegründung, dass die Bundesverfassung eine allgemeine Pflicht zur Leistung von Militärdienst nur für Männer vor sehe (Art. 59 Abs. 1 BV). Für Frauen ist der Militärdienst freiwillig (Art. 59 Abs. 3 BV). (Quelle: http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/frau-mann/gleichstellung/bger-2c-221-2009-2010-wehrpflicht-maenner-diskriminierung)
Das Urteil ist zu begrüßen, denn es berücksichtigt die gesellschaftliche Realität. Frauen leisten noch immer den Löwenanteil aller unbezahlten sozialen Arbeit, sei es in der Familienarbeit, bei der Pflege von Angehörigen oder im Ehrenamt. Es ist daher gut, dass Frauen zum Militär können, es aber nicht müssen.