In deinem Fall sieht es nach aktueller Rechtslage ganz danach aus, dass du den Abschluss rechtlich tatsächlich besitzt – auch wenn der Notendurchschnitt objektiv nicht ausgereicht hätte. Warum?

Wenn du damals keinen Widerspruch eingelegt hast und die Frist (i.d.R. 1 Jahr wegen nicht erfolgter Rechtbehelfsbelehrung) verstrichen ist, gilt der Verwaltungsakt als bestandskräftig.

Du hast den Abschluss – rechtlich gültig und wirksam, auch wenn er auf einem Fehler beruht. Nur bei schwerwiegenden Täuschungen oder arglistiger Erlangung könnte das anders aussehen.

Wenn die Schule den Fehler nicht bemerkt hat oder nicht reagiert hat, und du den Abschluss jahrelang genutzt hast, ist dein Vertrauen in die Gültigkeit schutzwürdig – und der Verwaltungsakt bleibt bestehen.

Wenn du es beanstandest kann es aber korrigiert werden. (Rücknahme und Neuausstellung)

Kannst du aber selber entscheiden.

Ich bin kein Anwalt, aber so würde ich die Rechtslage beurteilen nach normalen Verwaltungsvorschriften.

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Kein Sorge das passiert eben. Ich hatte das z:b. auch schon bei extremer Müdigkeit, zu langem Hinauszögern oder einfach Hitze im Raum.

Komisch wird es erst, wenn keine Intimität mehr initiiert oder ständig abgewimmelt wird.

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Zur Not kann man die auch extra angeben.

Z.b. "Mustermann Straße 72a 3.OG re 12345 Musterstadt"

für die Wohnung rechts im 3. Stock, wenn man die Treppe hochkommt, nachdem man die Eingangstür der Wohnungen unter der Hausnummer 72a betritt.

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Puh gute Frage, kommt darauf an, ob du "Student" sein kannst.

Bei mir lief es so:

Nach dem Abi 2012 im Studiengang Informatik eingeschrieben und nebenbei bei Mecces gejobbt. Da ich aber "jung und dumm" war, bin ich quasi nie zu den Vorlesungen erschienen und hab gefaulenzt. Ich war eben kein Student, bzw. hatte nicht das Mindset.

Nach 1,5 Jahren kam die Orientierungsprüfung, zu der ich natürlich nicht erschienen bin, weil ich ja eh nichts gelernt habe. Es folgte die Exmatrikulation.

Also bin ich auf der Suche nach einer Alternative zu meinem Chef und bat um eine Ausbildung. Die habe ich dann auf 2 Jahre verkürzt von 2015 bis 2017 absolviert und war danach Assistent im Store.

Anfangs machte mir die Arbeit bei Mc Donald's Spaß, jedoch kam mit der Zeit immer mehr Stress und auch Übergewicht dazu.

Ich suchte wieder nach neuen Lösungen. Der erste Absprung Ende 2019 als Management Trainee bei der Enterprise Autovermietung ging schief (auch aufgrund von Corona) und ich ging nach 9 Monaten anschließender Arbeitslosigkeit zurück zu Mc Donald's.

Also hab ich den Entschluss gefasst in einen Bürojob zu wechseln. Da dies aber mit einer Gastroausbildung gar nicht so leicht ist, entschied ich mich eine neue zweite Ausbildung zu machen. Ich hatte ein bisschen was angespart und konnte mir den Gehaltsverlust erlauben, was übrigens keine Selbstverständlichkeit ist.

Was genau wollte ich machen? Keine Ahnung Hauptsache Büro. Vielleicht Buchhalter oder so.

Glücklicherweise hat mich die Kommune als Auszubildender Verwaltungsfachangestellter angenommen. Ich wusste nicht genau was das ist, aber bestimmt im Büro. Kennt man ja die typischen Ämter halt.

Ich sagte zu und hab 2022 bis 2025 die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.

Die beste Entscheidung meines beruflichen Lebens.

Ich konnte Einblicke in verschiedene Bereiche bekommen und habe ich mich jetzt entschlossen die 3. QE als Beamtenanwärter zum Verwaltungsinformatiker 2025 bis 2028 zu beginnen. Sprich 3 Jahre Studium in Informatik und öffentliche Verwaltung.

Da bin ich also 13 Jahre später wieder da wo ich 2012 angefangen habe. Diesmal aber reifer und gewillt zu studieren. Ich werde dann hoffentlich mit 35 Jahren endlich einen festen Platz im Leben haben.

Habe ich Entscheidungen bereut? Teilweise Ja, aber die Erfahrungen die ich sammeln konnte sind definitiv nicht unbeachtlich. Und ich weiß wie es endet , sollte ich dem öffentlichen Dienst den Rücken kehren - nämlich zurück in die freie Marktwirtschaft. Nein Danke ich bleibe lieber:)

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Warum gibt es dieses Prüfungssystem?

ich habe eine wichtige Frage zur Gerechtigkeit in der Ausbildung:

Warum dürfen Azubis in schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie ihre Abschlussprüfung nur einmal wiederholen (also zwei Versuche insgesamt), während Azubis in dualen Ausbildungen (z. B. Handwerk oder Pflege) die Abschlussprüfung zweimal wiederholen dürfen (also drei Versuche)?

Das erscheint mir unfair – gerade in Berufen, wo viele mit Prüfungsangst, psychischen Belastungen oder Sprachbarrieren zu kämpfen haben. Insbesondere, weil viele Arbeitsgeber in Gesundheitsbereich von Fachkräftemangel sprechen.

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Und wurde das schon mal politisch diskutiert?

ich habe eine weitere Frage zur Bewertung in der Ausbildung:

In dualen Ausbildungen (z. B. Pflege, Handwerk, Industrie) werden meines Wissens nach die Vornoten aus der Berufsschule mit den Noten aus der Abschlussprüfung verrechnet.

In schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie scheint das aber anders zu sein:

Dort zählt nur die Abschlussprüfung (schriftlich, praktisch, mündlich) – egal, wie gut man vorher war. Die Vornoten spielen nur eine Rolle um in der Abschlussprüfung zugelassen zu werden ( in der Regel eine 4).

Das bedeutet wenn Jemand ein 2er Durchschnitt in der schulische Ausbildung bei den Zwischenzeugnissen hatte und bei der Abschlussprüfung in einem Fach auf eine 5 steht, dann bleibt es bei der 5. Die gesamte Ausbildung war umsonst.

Stimmt das? Und wenn ja:

Warum ist das so unterschiedlich geregelt?

Ist das nicht unfair für Schüler an Berufsfachschulen, die jahrelang gute Leistungen bringen, aber wegen Prüfungsangst durchfallen?

Ich freue mich auf sachkundige Antworten oder Erfahrungsberichte – vielleicht gibt’s hier ja jemanden, der das durchgemacht hat oder sich mit Prüfungsrecht auskennt.

Ich freue mich auf Antworten oder Erfahrungen von anderen, die betroffen sind oder sich mit Prüfungsrecht auskennen.

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Nun meine laienhafte Antworten.

Frage 1 - Wie oft kann wiederholt werden?:

Die Prüfungsordnung für die Berufe Ergo- bzw. Physiotherapeut (ErgThAPrV und PhysTh-APrV) sind vorrangig durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erlassen und somit Spezialregelungen, die gegenüber dem Berufbildungsgesetz (BBiG) vorrangig sind.

In § 7 Abs. 3 PhysTh-APrV, bzw. § 10 Abs. 3 ErgThAPrV ist festgelegt, dass nur einmal wiederholt werden darf.

Läge keine tarifliche oder gesetzliche Spezialbestimmung vor so würde § 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG gelten in der es heißt, dass 2 Mal wiederholt werden darf.

Ob es bereits diskutiert wurde weiß ich leider gar nicht.

Frage 2 - Vornoten einbringen?:

Soweit ich aus den Verordnungen herauslesen kann, werden für das Bestehen der Prüfung lediglich die Noten der Abschlussprüfungen herangezogen. (Schriftlicher, mündlicher und praktischer Teil). Wie du sagt werden Schulnoten nur zur Zulassung benötigt.

Die Vornoten werden aber meines Wissens nach auch in keinem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit eingerechnet.

Bei der Gastronomie gab es Änderungen von 2022, dass jetzt keine Zwischenprüfung mehr geschrieben wird, sondern quasi Teil 1 der Abschlussprüfung nach 1,5 Jahren und diese Note dann sehr wohl zum Abschluss zählt.

Frage 3 - Fairness?:

Nun es ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese Ausbildungen nicht gleich behandelt werden, aber das liegt (hoffentlich) an den unterschiedlichen Anforderungen im Beruf selbst. Leider kann auf einzelne Prüflinge keine Rücksicht genommen werden, ob diese an Prüfungsangst leiden oder gar deswegen nicht bestehen. In der Theorie kann man ja sagen "dafür ist doch die Wiederholung gedacht" oder "kannst ja in die Ergänzungsprüfung". Den meisten Menschen hat das bisher als Begründung gereicht, aber das heißt ja nicht, dass man alte Strukturen nicht hinterfragen sollte und müsste.

Ich schließe mich also der Meinung an, dass auch die Ergo- und Physiotherapeuten ein Recht auf 2 malige Wiederholung haben sollten. Einzig dagegen spricht, dass Stimmen laut werden könnten, die sagen "Ich will aber nicht von jemandem behandelt werden, der zweimal durchgefallen ist. Wer weiß schon ob der nicht aus Mitleid bestanden hat etc. ... Mimimi"

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Such am besten etwas, das entweder nur Abends, oder nur am Wochenende geht, weil die normalen Arbeitszeiten unter der Woche sonst bestimmt häufig in die Unizeit fallen würden. Gastro oder z.B. Geränkeabteilung im Supermarkt sind in der Regel immer eine gute Anlaufstelle. Ansonsten wünsche ich dir natürlich Glück auch bei den anderen Bewrbungen.

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Du steckst einen USB-Stick oder ähnliches in die Buchse und lädst das darauf abgelegte (Windows-)Betriebssystem auf den Laptop, oder gibst dich mit Linux zufrieden.

Du hast doch hoffentlich sowas, ansonsten musst du den wohl noch extra holen.

Hier gibts eine relativ übersichtliche Anleitung:

Neues Notebook mit FreeDOS gekauft – Windows startet nicht – Tuhl Teim DE

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Landratsamt kann ich auch nur empfehlen, ist aber als unerfahrenerer im Bereich Recht nicht so ganz leicht zum lernen. Am Anfang kann es sein dass man an seiner Wahl zweifelt, lohnt sich aber dran zu bleiben.

Zu den Banken habe ich leider keine persönliche Erfahrung zu bieten, stelle mir den Alltag aber mehr mit Zahlen, statt mit Gesetzen vor.

Komme selber aus der Gastro und hab die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht, hatte aber den Vorteil das ich Abitur und Erstausbildung, sprich Grundkenntnisse in Wirtschaft und Recht hatte.

Sobald du im öffentlichen Dienst bist, kann man in der Regel interne Möglichkeiten zur Weiterbildung in Anspruch nehmen und es ist leichter in einen bestimmten Bereich reinzukommen.

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Als Beamter bzw. Anwärter hast du keinen Vertrag sondern bekommst eine Urkunde überreicht.

Voraussichtlich ab August oder so wirst du bestimmt eine Einladung zu einer Veranstaltung bekommen, bei der die Übergabe der Urkunde feierlich stattfinden wird.

Oft findet eine solche Feierlichkeit im Anschluss an die Einführung am ersten Tag der Auszubildenden im öffentlichen Dienst statt, also Anfang September.

Da Anwärter in der Regel studieren und die Studiengänge im Oktober starten bliebe dann nämlich genug Spielraum.

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Bisher reichen die schriftlichen Ergebnisse zum Bestehen gerade aus, ja.

Kommt jetzt schlussendlich auf den mündlichen Teil noch an. Mit ner 3 bist du safe,

mit ner 4 wirds knapp, ich glaube aber leider, dass du durch die Gewichtung der verschiedenen Prüfungen knapp unter 50% fällst und somit nicht bestehen würdest

Mit ner 5 müsstest du in eine weitere mündliche Ergänzungsprüfung in einem der mangelhaften Fächer (also ziemlich sicher in Prozessorientierte Orga.)

Schaffst du da dann keine 3 zum ausgleichen (5+3)/2 auf eine 4, würdest du leider durchfallen, weil nicht mindestens drei 4er im 2. Teil, sondern zwei 5er und zwei 4er im 2.Teil.

Mit ner 6 sowieso automatisch durchgefallen.

Gesetzlich in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement * (Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung):

§ 15 GuAMKflAusbV - Einzelnorm

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6. Fahrstunde und immer noch Probleme - bin verzweifelt?

Hey Leute, ich bin gerade echt verzweifelt und auch bisschen sauer auf mich selbst.

Heute war meine sechste Übungsfahrstunde, insgesamt muss ich zwölf machen – danach kommen bald schon die Sonderfahrten.

Aber ehrlich gesagt: Ich bin gerade echt down.

Ich vergesse total oft den Schulterblick – und bei Kreuzungen bremse ich nie rechtzeitig, sondern fahr einfach durch. Ich realisiere das oft gar nicht, vor allem wenn parkende Autos die Sicht blockieren. Ich sehe die Kreuzung (rechts vor links) dann viel zu spät 😕

Das ist gefährlich, und ich mach mir echt Sorgen.

Das Lenken, Schalten, allgemein das Fahren an sich – läuft eigentlich ganz gut. Aber genau diese zwei Sachen (Schulterblick und Kreuzungen) sind halt fatal.

Ich will keine Ausrede suchen, aber vielleicht liegt’s auch daran, dass ich manchmal drei Fahrstunden pro Woche hab – und dann wieder 20 Tage gar nichts. Meine Kollegen meinen, dass das ständige Warten bzw. die Pausen auch ein Grund sein könnten, weil man in der Zeit wieder Sachen verlernt. Bei denen war immer pro Woche eins bis zweimal.

Ein weiteres Problem ist:

Immer wenn ich den Schulterblick mache oder durch Kurven fahre, werd ich automatisch langsamer. Ich hab irgendwie Angst, aus Versehen zu viel aufs Gas zu drücken oder die Kontrolle zu verlieren.

Ich bin dann verkrampft und fahr vorsichtiger – aber das bringt natürlich auch Probleme mit sich.

Und was mich zusätzlich noch echt demotiviert, ist mein Fahrlehrer...

Er sagt öfters sowas wie:

„Komm schon, eigentlich müsstest du das längst draufhaben.“

Oder: „Ich erlebe das zum ersten Mal, dass jemand in der sechsten Fahrstunde noch so viele Fehler macht, wenn es weiter so läuft machen wir ganz einfach 20 Übungsfahrten daraus.“

Das zieht mich ehrlich gesagt runter – ich geb mir Mühe, aber fühl mich dann direkt wie der schlechteste Fahrschüler.

Habt ihr Tipps für mich? Ich weiß nicht warum ich so passiv bin. Ich habe das Gefühl, dass ich mich zu oft unbewusst auf meinen Fahrlehrer verlasse.

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Also den Schulterblick und das Langsamerwerden an Einfahrten und Kreuzungen würde ich in diesem Fall evtl. zu Fuß oder auf dem Fahrrad "Trockenüben".

Vor Allem der Schulterblick wurde dadurch bei mir zum Standard, weil bspw. bei nebeneinander liegenden Fahrrad- und Fußwegen, die Leute oft eben nicht nach hinten gucken wenn sie kreuzen oder die Seite wechseln und das kann ja nun ziemlich gefährlich sein.

Ansonsten kann ich nur sagen: Gut Ding will Weile haben. Lass dich nicht hetzen.

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Es gibt keine 14 Gehälter. Lediglich Weihnachtsgeld i.H.v. 90% eines Monatsgehalt. Also quasi ein 13. Gehalt.

Beihilfen haben nur Beamte nicht jedoch die Angestellten.

Bundesweit sind etwa 60% der Beschäftigten Angestellte. Im Kommunalen Bereich sogar 90%.

Ja man kann vom Gehalt leben, aber viel mehr nunmal auch nicht.
Zumindest sofern man einmal im Monat auch mal mit dem/der Partner/in ausgehen will oder nicht gerade in der Amtsleitung oder der Stellvertretung eingruppiert ist.

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Mach den Realschulabschluss bitte noch fertig.

Ohne den ist es suuuuper schwer in den öffentlichen Dienst zu kommen, außer man hat schon eine andere Erstausbildung.

Ich bin selbst im dritten Lehrjahr zum VFA und wir haben von unseren 20 Auszubildenden im dritten LJ (große kreisfreie Gemeinde) nur eine einzige Person mit Hauptschulabschluss und das auch nur, weil deren Eltern bereits in der Verwaltung dort arbeiten.

Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und lass dir nichts falsches einreden. Der öffentliche Dienst braucht mehr Fachkräfte, als in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen werden.

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Meine persönliche Meinung:

  1. Wirtschaft Bsp. anhand der Automobilindustrie: Deutschland war lange Jahre Weltmeister in der alten Technologie. Jetzt hat man Konkurrenz von anderen Nationen bekommen, die sich in neueren Technologien hervorgetan haben. Um wieder eine Vormachtstellung zu bekommen müsste man ebenfalls in neue Technologie setzen. Das kostet aber vor allem Geld und belastet die (bisherige) Wirtschaft. Daher auch die aktuelle Unzufriedenheit mit der Wirtschaftspolitik. Vorschlag: Vorantreiben der erneuerbaren Energien-Technologie im Standort Deutschland, um erstens unabhängig von USA und Russland zu sein und zweitens wieder Spitzenreiter in etwas "Neuem" zu sein. Bin also eher links statt konservativ.
  2. Umwelt: Ist sehr wichtig, jedoch kann Deutschland allein nicht die Welt retten. Und ein gleichzeitiger Ausstieg von Atom- und Kohlekraft war meiner Meinung nach zu früh erfolgt, bevor eine richtige Alternative fest in Deutschland verankert werden konnte (auch in den Köpfen der Gesellschaft). Vielleicht bin ich da mittig eingestellt.
  3. Gesellschaft: Man muss aufpassen durch die ganze Nachrichten bzgl. Rechts-Links-und-andere-Radikale und den allgemeinen Rechtsruck in Europa nicht blind mit einer Bewegung mit zu schwimmen. Abschiebungen lösen keine Probleme, die Geduldete Personen aka die meisten Flüchtlinge hierzulande haben, nämlich nicht arbeiten gehen zu dürfen, nicht den Unterbringungsort verlassen zu dürfen, nur geringes Auskommen zur Verfügung, etc. Wenn ich in einem Land nichts machen dürfte würde ich wahrscheinlich auch in die Beschaffungskriminalität abrutschen. Man müsste hier das Ausländerrecht überarbeiten. Da dies in einer einzigen Wahlperiode gar nicht möglich ist, geht man den Weg den die Bevölkerung hören will (Ausländer abschieben), obwohl wir Fachkräfte eigentlich aus dem Ausland in Deutschland bräuchten, weil niemand diese Mindestlohnarbeiten oder z.B. in der Pflege arbeiten will. Ich bin da eher links eingestellt, jedoch ist mir bewusst, dass da zu viel passieren muss, als es in 4 Jahren Regierung möglich ist.
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Doch Anspruch auf Wohngeld sollte schon gehen, wenn du beim Wohngeldantrag der Wohngeldstelle einen abgelehnten Antrag auf Bafög (bzw. bei einer Erstausbildung abgelehnter Antrag auf BAB) vorlegen kannst.

Denn "dem Grunde nach" Anspruch auf Bafög hat man eigentlich nicht bei einer bezahlten Ausbildung, sondern stattdessen i.d.R. Anspruch auf BAB.

Und BAB geht nur bei Erstausbildung.

Daher habe ich einen abgelehnten Bafög-Antrag (bzw. erläutert warum er abgelehnt würde) und einen abgelehnten BAB-Antrag mit meinem Wohngeldantrag eingereicht und das hat gepasst.

Bei mir läuft es in meiner Zweitausbildung aktuell so.

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