wenn du sicher bist, dass du keinesfalls schneller als 50 warst, hast du außer einem bußgeld nichts zu befürchten.

wenn du mehr als 21 km/h zu schnell warst, kommen konsequenzen bzgl. probezeit auf dich zu.

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strafbar ist es nicht wegen einem handyverbot seitens des arbeitgebers... es wäre nur ein verstoß gegen die unternehmensinternen regeln

es wäre deshalb strafbar, weil sie heimlich aufnahmen von fremden machen würde.

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