Am Ende eines jeden Versicherungsjahr passiert folgendes:

Bei schadensfreiem Verlauf wird der Schadensfreiheitsrabatt erhöht, z.B. von SF11 auf SF12. Je mehr schadensfreie Jahre man also hatte, desto billiger wird's. Das Problem dabei ist, dass die Rabatte mit den Jahren immer geringer ausfallen.

Des Weiteren erstellen die Versicherer jedes Jahr neue Typklassen, in die die Autos einsortiert werden, je nach dem wie viele Schäden dieses Auto im letzten Jahr bei allen Versicherern verursacht hat. Diese Neueinstufung kann dann zu zum Teil erheblichen Erhöhungen führen, die der neue Schadensfreiheitsrabatt nicht mehr ausgleichen kann, die Versicherung wird demnach teurer. Diese Typklassen gibt es für Haftpflicht und Kasko.

Ein nächstes Tarifmerkmal ist die Regionalklassen, diese besagt, wo die meisten Unfälle und damit die meisten Kosten entstehen. Autos sind in städtischen Gebieten in der Regel teurer zu versichern als Autos vom Lande. Auch die Regionalklassen können sich jährlich ändern.

Wenn die Versicherung zu teuer wird, kann man folgendes tun:

Prüfe deinen Versicherungsumfang. Z.B. braucht man für eine 20 Jahre alte Kiste, die keine 1000€ mehr wert ist, evtl. keine Kaskoversicherung. In aller Regel ist der Zeitwert niedriger als die Selbstbeteiligung. Auch sind für bestimmte Dinge Rabatte möglich, wie z.B. für Garagenwagen, niedrige Jahresfahrleistung etc.

Prüfe deinen Tarif. Jedes Jahr sollte man prüfen, ob ein Wechsel des Tarifes für das neue Jahr beim gleichen Versicherer (mit gleichem Versicherungsumfang) nicht vielleicht billiger ist. Solche Rechnungen macht man am besten online.

Prüfe, ob es eine billigere Versicherung gibt. Geht am besten auch online, z.B. bei Check24.

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Hi,

für eine Umschulung wird dieses Verletzungsbild nicht ausreichen. Zu erst müssen die jetzt aufgetretenen Beschwerden ursächlich auf den Arbeitsunfall von vor zwei Jahren zurückgeführt werden können, was ich mir bei einer Verstauchung der Hand- bzw. Kniegelenke nicht vorstellen kann. Es muss also geklärt werden, welche Erkrankung/Verletzung jetzt vorliegt und was diese die jetzigen Beschwerden verursacht, z.B. Sehnenreizungen, Überlastungssyndrome etc. (für Arthrosen etc. bist du noch zu jung).

Eine Einschätzung, ob und wie lange du noch in deinem Beruf arbeiten kannst, ist für die BG erst mal ohne Belang, sie muss feststellen, ob du wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls dauerhaft daran gehindert bist, deiner bisherigen Tätigkeit nachzugehen. Bevor eine Umschulung überhaupt zur Sprache kommt, werden solche Dinge wie Umsetzung auf einen schadensgerechten Arbeitsplatz, betriebliche Eingliederungs- und Umsetzungsmaßnahmen und ähnliches geprüft. Eine Umschulung kommt immer erst als letztes Mittel in Betracht.

Und wie die Umschulung aussieht hängt dann wieder davon ab, wie deine Vorbildung im Sinne von Schulabschluss etc. ist, u.a. danach richtet sich die Berufsfindung im Sinne einer Umschulung.

Während einer Umschulung wird Übergangsgeld gezahlt, von der Höhe her wird diese Lohnersatzleistung dein Nettoeinkommen nicht erreichen.

Andere Adressen für eine Umschulung sind naturgemäß die Rentenversicherung (bei Erwerbsminderung) oder auch die Agentur für Arbeit. Letztere wird allerdings keinen Anlass sehen, eine Umschulung in Betracht zu ziehen. Insgesamt sehe ich deine Chancen, eine Umschulung auf Kosten eines Sozialversicherungsträgers zu erhalten, eher schlecht.

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Dein erster Ansprechpartner ist die BG. Im Mai 2017 wird die 78-Woche-Grenze erreicht, ab diesem Zeitpunkt gibt es kein Kranken- und im Regelfall auch kein Verletztengeld mehr.

Vor diesem Zeitpunkt sollte klar sein, wie es weitergeht. Falls bis dahin noch keine Entscheidung über deine weitere berufliche Laufbahn oder deine Verrentung getroffen worden ist, bleibt nur noch der Weg in die Sozialhilfe bzw. zur Arbeitsagentur.

Aber so weit muss es nicht kommen. Mit 44 hast du bereits das obere Ende der Altersskala für eine Umschulung erreicht, außerdem passt dein Erkrankungsbild PTBS nicht so recht zu einer Umschulung.

Vorausgesetzt, die PTBS/Depression steht im Zusammenhang mit deinem Unfall und die BG hat dies auch so anerkannt (falls du das noch nicht wissen solltest, kläre dies vorher ab), solltest du engen Kontakt mit deiner BG halten und, falls sich nicht etwas bahnbrechendes ereignet, spätestens Dezember/Januar dich um eine Erwerbsminderungsrente kümmern. Aber immer in Abstimmung mit der BG, denn die Erwerbsminderungsrente wird von der Rentenversicherung, nicht von der BG, festgestellt.

Parallel dazu wird die BG die Feststellung einer Unfallrente betreiben, beide Renten würden übrigens mit dem Tag nach Wegfall des Verletztengeldes beginnen, allein deshalb darf man nicht warten bis der Zeitpunkt X nach 78 Wochen eingetreten ist, sondern muss vorher tätig werden.

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So wie du das schilderst könnte das eine Krampfaderblutung (Varizenblutung) sein.

Da diese stärker bluten und auch schlechter verheilen als "normale" Wunden sollte deine Oma damit zum Arzt. Ein Pflaster reicht meist nicht, in der Regel muss ein Druckverband gelegt werden. Außerdem sollte der Arzt sich im weiteren um die Verödung der Krampfadern kümmern.

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Was wird der Neurologe tun? Schwierig, er wird evtl. eine Messung der Nervenleitgeschwindigkeit machen, aber um eine MS gesichert zu diagnostizieren muss eine Lumbalpunktion gemacht werden, und die erfolgt im Krankenhaus. Ein MRT gibt es ja schon, dieses gehört auch zu den üblichen Diagnosemitteln

Die Behandlung eines MS-Schubes erfolgt mit hochdosiertem Kortison, in unserem Falle auch intravenös. Die Nebenwirkungen sind unterschiedlich, wie immer eigentlich. Wichtig ist nur, dass das Kortison nicht "kalt", d.h. auf einen Schlag, abgesetzt sondern ausgeschlichen wird.

In den schubfreien Zeiten wird MS mit unterschiedlichen Mittelchen behandelt, welche das Immunsystem unterdrücken und damit die Schübe drosseln sollen. Aber darüber solltest du dir erst nach einer Diagnose Gedanken machen.

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Sie wird weiterhin die große Witwenrente erhalten, und zwar solange, bis sie heiratet oder selbst verstirbt. Da sie schon Witwenrente bezieht, gehe ich davon aus, dass eine Versorgungsehe (unter einem Jahr) hier nicht vorliegt.

Grund dafür ist nicht ihr Alter, sondern die Tatsache, das sie "ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat," erzieht. So steht es im § 46 SGB VI, man sieht, es muss nicht das Kind des Verstorbenen sein, welches erzogen wird, sondern das Kind der Witwe.

Ein Waisenrentenanspruch hat das zweite Kind natürlich nicht, im Gegensatz zum ersten Kind.

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Ja, wenn einen rentenberechtigende MdE übrig bleibt nach Abschluss der bg-lichen Behandlung bzw. nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit, wird auch in deinem Falle eine Unfallrente gezahlt. Es spielt keine Rolle, ob du Altersrente und/oder Einkommen beziehst.

Eine Anrechnung kann aber bei der Altersrente erfolgen. Auf Altersrenten wird eigenes Einkommen und auch Unfallrenten angerechnet, sobald gewisse Freibetragsgrenzen überschritten werden. Einzelheiten würde ich in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung erfragen, unternehmen musst du aktiv aber nichts. Die Absprachen und Neuberechnungen nehmen BG und RV von sich aus auf.

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Wenn du selbst keine Unterlagen mehr hast - dann sehe ich keine realistische Chance auf Anerkennung als Unfallfolge. Unterlagen aus dem Jahr 1964 wird es nicht mehr geben, falls es kein Rentenfall gewesen ist. Und selbst dann wären die Erfolgsaussichten mehr als dürftig.

Hinzu kommt noch, dass der Unfall in der ehemaligen DDR passiert ist. Dies im Einigungsvertrag "Beitrittsgebiet" genannte Gebiet wurde für Meldungen bis zum 31.12.1994 nach einem Verteilerschlüssel (Geburtsdatum, Name des Verunfallten) verteilt, erst danach entsprechend der originären Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers. Soll heißen: es wird keine Unterlagen mehr geben, weder bei einem Unfallversicherungsträger noch bei einer Krankenkasse oder einer Klinik/Arzt etc.

Selbst, wenn der Nachweis eines Arbeitsunfalls gelingt, wird es wahrscheinlich am Nachweis des Zusammenhangs zwischen einem 52 Jahre alten Kniescheibenbruch und der jetzigen "Folgeerkrankung" scheitern. 

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Die Hundesteuer ist eine Besitzabgabe, sie rechtfertigt keine Gegenleistung.

Das Nicht-Entfernen der berüchtigten Hundehaufen ist, je nach kommunaler Satzung der Ordnungsämter und je nach Ort (wie Spielplätze, öffentliche Wege etc.), mit einem Bußgeld bedroht. Letzteres kann durchaus vierstellige Höhen erreichen.

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Tritt ein MS-Schub auf, so lässt sich diese Erkrankung auch im Nervenwasser nachweisen.

Sind CT, MRT und die Ergebnisse einer Lumbalpunktion hinsichtlich einer MS negativ, so darf man getrost davon ausgehen auch keine MS zu haben. MS ist zwar nicht heilbar, aber gut diagnostizierbar.

Kribbelparästhesien, Taubheitsgefühle, Schmerzen etc. gehören zwar alle zum Spektrum dieser Erkrankung, allerdings auch zum Spektrum tausender anderer, nicht neurologischer Grunderkrankungen wie z.B. Verschleiß der Halswirbelsäule etc.

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Ja, natürlich. Die Hinterbliebenenrente ist nicht davon abhängig, ob der Verstorbene selbst Rentner war. Die Rente wird gezahlt ab Todestag.

Die Frage, ob es eine kleine oder große Witwenrente gibt, ist abhängig vom Alter der Witwe und ob es waisenrentenberechtigte Kinder gibt.

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Falsch, oder anders gesagt, nicht optimal gelaufene Operationen, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles nötig waren und die unerwünschte Folgen wie in Ihrem Falle zu Folge hatten, werden von der BG entschädigt wenn sich daraus eine höhere MdE ergibt.

Es spielt keine Rolle, ob es ein Behandlungsfehler war oder nicht. Die BG muss diesen veränderten Zustand, wenn er denn Unfallfolge ist, als mittelbare oder weitere Folge des Unfalles anerkennen und entschädigen. Falls sich ein Behandlungsfehler nachweisen ließe, könnten zum einen Sie selbst und auch die BG gegen das Krankenhaus, den Arzt und gegen deren Haftpflichtversicherung vorgehen und Schadenersatz verlangen, einklagen etc. Für so etwas haben die BGen eigene Regress-Abteilungen.

Der GdB ist für die BG ohne Belang, es findet auch ohne Anfrage kein Austausch zwischen diesen beiden Behörden statt. Höhere Rente gibt es erst dann, wenn die BG erkennt, dass es zu einer höheren MdE kommen kann oder wird. Das kann, muss aber nicht sein. An Ihrer Stelle würde ich eine höhere Rente beantragen, schaden kann es nicht. Ebenso muss die BG für die Kosten aufkommen, die durch die Gewährung der Hilfsmittel (wie der Gehhilfe) entstehen. Wichtig, weil Sie dann keinen Eigenanteil leisten müssen.

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Du erhältst während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld, soweit diese Unfallfolge ist.

Wenn die Vertragsverlängerung allein wegen der Unfallfolgen nicht zustande gekommen ist, solltest du Kontakt mit der BG aufnehmen (nicht schriftlich, am besten per Telefon oder, besser noch, persönlich). Es gibt in jeder BG Berufshelfer, Reha-Manager (toller Begriff, nicht wahr?) oder Außendienstler die sich allein mit solchen Fällen wie dem deinen beschäftigen.

Nebenbei kannst du auf die Feststellung einer Rente wegen der Unfallfolgen pochen, aber allein auf diese Rente solltest du nicht deine weitere berufliche Zukunft aufbauen. Die kann nur in der Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit, BG und Rentenversicherung erfolgen. Solange du Zeit hast, solltest du in Absprache mit der BG die Weichen stellen.

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Ich laufe schon seit über 40 Jahren mit Mandelkrypten rum. Ich würde mir mehr Sorgen über die belegte Zunge machen. Hat der HNO dazu was gesagt?

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Es ist immer wieder zu beobachten, dass die unterschiedlichen Einschätzungen der einzelnen Sozialleistungsträger in einen Topf geworfen werden. Der Grad der Behinderung (GdB), welcher vom (ehemaligen) Versorgungsamt festgestellt wird, die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die von den Berufsgenossenschaften bzw. den Trägern der öffentlichen Hand ermittelt wird, sowie die Einschätzungen zur Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung (die gar nicht mehr in Prozent gemessen werden) haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun.

Einschätzungen anderer Versicherungen sind für die feststellende Behörde nicht verbindlich, sie dienen allenfalls als Anhaltspunkte. So sagt ein GdB von 50 nichts über die Arbeitsfähigkeit in einem bestimmten Beruf aus, die Rentenversicherung wird nie die Gleichung "GdB 50 = Erwerbsunfähig" aufstellen.

Das liegt vor allem daran, dass für jeden der Träger andere Regeln gelten. Der GdB bemisst sich nach den Einschränkungen im öffentlichen Leben, die MdE bemisst sich nach den generellen Einschränkungen am Arbeitsleben (nicht bezogen auf den konkreten Beruf des Verletzten), die Erwerbsminderung der Rentenversicherung wird nach der körperlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Darum kann man dies nicht einfach übereinander legen.

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  1. Mit dem Tode Robert Baratheons, ehemals Herr über die Sturmlande, sowie dem Tod von Renly Baratheon, dem ehemaligen Herrn von Sturmkap, werden die Sturmlande vom eisernen Thron, also Geoffrey und nachfolgend Tommen regiert.
  2. Derzeit wohl Ser Kevan Lennister, der Onkel von Cersei, Jaime und Tyrion.
  3. Bis jetzt ja.
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