Darf eine Wohnungstür vor einem Aufzug abgeschlossen werden?
Hallo, habe eine Wohnung gemietet. Die Wohnung ist über einen Aufzug erreichbar, der bis zu mir in die Wohnung reicht. Vor diesem Aufzug ist noch eine Tür, die wie ich finde abschließbar sein muss, da sonst jeder Monteur und auch der Vermieter in die Wohnung kann. Der Tür hat verboten, diese Tür abzuschließen. Habe ich einen Anspruch auf eine abschließbare Tür vor einem Aufzug. Wer wohnt auch in einer Wohnung, wo der Aufzug bis in die Wohnung geht und wie wird es dort gehändelt. Wäre für eine Antwort dankbar; ich kann sehr schlecht damit leben, wenn ich weiß, es könnte jemand die Wohnung betreten, egal wer das auch immer ist. Gruss Hannelore