Nein, das ist gesetzlich nicht erlaubt. Auszug: Gesetzliche Haltungsbedingungen für Zierfische in Deutschland: (9) Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung, Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße zulässig. http://paludarium-rivarium-und-co.blogspot.de/p/das-nano-aquarium.html
Hier kannst Du dich mal einlesen, inklusive Pflanzen Tieren usw. Neon geht nicht, lange Becken (Salmlerbecken) sind da geeigneter. Aber auch für Nano Aquarien gibt es schöne Fische, Garnelen und Schnecken. http://paludarium-rivarium-und-co.blogspot.de/p/das-nano-aquarium.html
Nein, das Becken ist zu klein. Es ist noch nicht mal für den Nanobereich geeignet. Am besten lesen Sie mal hier nach: http://paludarium-rivarium-und-co.blogspot.de/p/das-nano-aquarium.html
Zwerggeckos sind eine Möglichkeit http://www6.topsites24.de/pro/PARICO/
Nein, manche mehr, manche weniger, aber UV muss sein wegen dem Stoffwechsel. Lies mal hier nach, dann weißt du warum. http://paludarium-rivarium-und-co.blogspot.de/2014/06/farbsehen-uv-licht-infrarotstrahlen-bei.html
Lese es hier einfach mal nach http://paludarium-rivarium-und-co.blogspot.de/2014/06/rotaugenlaubfrosch-agalychnis-callidryas.html
Die Schildkröten (Testudinata, Testudines, ehemals auch Chelonia von altgr. χελώνι „Schildkröte“) sind eine Ordnung der Reptilien (Reptilia) und erschienen erstmals vor mehr als 220 Millionen Jahren im Karnium (Obertrias).