Also grundsätzlich ist es für schwerhörige Personen einfacher, sich auf Töne zu konzentrieren, die aus der Richtung kommen, in der sie den Kopf drehen, halten,... Gerade wenn der Ton von hinten kommt, kann das also auch wieder dazu führen, dass er nicht so gut wie gewünscht wahrgenommen wird.

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Bloßes "nicht gefallen" ist bei einem Kauf im Laden kein Rückgaberecht. Hier ist es abhängig vom Verkäufer, ob er kulanterweise das Produkt zurück nimmt (wird meist zB Weihnachten gemacht, etwaige Infos findet man entweder am Kassenbohn, der Firmen websites oder direkt vor Ort ausgehangen). Eventuell bietet sich der Weiterverkauf des Produktes dann auf einer Online Plattform an.

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Gratulation, du bist nicht alleine. Gerade die utopischen Vorstellungen (geschürt von Industrie und Film) machen es für viele Frauen nicht leicht, mit ihrem "Untenrum" ins reine zu kommen. Dabei ist die Vielfalt der Schamlippen derart groß, innere beide größere als die äußeren, nur bei einer der Fall, etc etc.

Je nachdem, wie die Gesellschaft gerade tickt, laufen Jugendliche zum Chirurgen und wollen eine BarbieVersion oder ziehen sich die inneren bewusst lang, weil das gerade scheinbar "in" ist.

Doch seien wir uns einmal ehrlich, es sollte nie jemand sich für etwas, was natürlich ist, schämen müssen, zumindest nicht in der heutigen Zeit. Aus dem Grund gibt es ja viel "Vagina-Kunst" im Moment, oh nun als gipsabguss, gezeichnet oder was auch immer. Nur um das Stigmata von der perfekten vagina ein bisschen zu verbannen.

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Kommt ganz drauf an.

Stellst du das Naheverhältnis nicht umgehend fest, sondern im Zuge der Handlungen, dann handelst du weiter gemäß den gesetzlichen Vorgaben und stellst fest, ob Verkehrstüchtigkeit noch gegeben ist oder nicht.

Sollte sich der Freund/Kollege anmaßen, etwas zu äußern, dass als Bestechung verstanden werden kann, weise ihn/sie ausdrücklich zurecht.

Je nachdem kann auch der Kollege/die Kollegin übernehmen, wenn Befangenheit gegeben ist (wenn dir Blick im Fenster offenbart, dass Freund oder Verwandter, manchmal kennt man aber nicht mehr alle, die man kennt (ex Schulkollege, etc), dann. Ist Professionalität gefragt). Dann musst du aber auch klar auf beiden Seiten verstehen geben, dass du die Kontrolle abbricht und weitergibst.

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Solltest du die Bürgerkarte besitzen, kannst du entsprechenden Auszug auch in Österreich elektronisch anfordern.

Beachte, dass es einen "normalen" gibt und einen insbesondere bei Arbeit mit Kindern.

Online / per Internet mittels Handysignatur/Bürgerkarte entweder bei

  • Landespolizeidirektion Wien - Strafregisterbescheinigung - Online-Formular oder über
  • Österreichs digitales Amt - oesterreich.gv.at

oder persönlich:

  • In Österreich: in den Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten oder Gemeinden/Bürgermeistern

Und ja, er ist kostenpflichtig. Online günstiger als persönlich abgeholt.

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Grundsätzlich sollte man beim Laden von Elektrogeräten Vorsicht walten lassen.

Zum einen schadet das dauerhafte überladen der modernen Akkus denselben nachhaltig bei einem entsprechenden vorliegenden Defekt (als auch alte Geräte haben entsprechende Regler noch nicht verbaut) und zum anderen besteht dann die Gefahr der Überhitzung und deshalb auch der "Explosion" des Akkus.

Im besten Fall lädt und betreibt man kein halbes Dutzend an Geräten an derselben Steckdosen(leiste). Und im Ladeprozess nutzt man das Gerät auch wenn möglich nicht (gerade die ApfelProdukte lassen einen den sogenannten Kriechstrom dabei deutlich spüren) - insbesondere auf Telefonieren sollte man verzichten. Lieber ausstecken und ggf eben das Telefonat verschieben oder je nach Akkustand entsprechend kurz fassen.

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