Sieht in dem Fall wie ein Parasit aus.
Vom LTE Band 39 Spektrum sind nur noch 5 MHz verblieben, welche dieses Jahr auslaufen und dann vermutlich für Zugfunk benutzt werden.
Band 38/41 wird voraussichtlich ebenso wenig für Mobilfunk weiterverwendet, während die Zuteilungen im Band 7 bis 2033 so bleiben werden, wie sie bislang sind. Begründung der BNetzA für die Entscheidung, B38/41 nicht erneut zu versteigern, ist wohl, dass ohnehin nicht die ganzen 50 MHz nutzbar wären und keine CA mit B7 möglich ist. Wäre ansonsten allerdings auch schwachsinnig, wenn 1&1 hinterher B7 für teilweise wenige Monate ausgebaut hätte und danach gar nicht mehr nutzen darf.
Über das ebenfalls ablaufende Band 34 habe ich allerdings keine Informationen, Problematik ist jedoch, dass B34 auf den meisten Geräten keine Carrier Aggregation erlaubt und n34 fast gar nicht unterstützt wird.
Manchmal veröffentlicht Bild ganz sinnvolle Dinge, das ist aber nicht die Regel. Von daher sind 1,40€ definitiv zu viel. Eigentlich ist selbst 1ct zu viel.
Nicht komisch, aber denk zweimal drüber nach, ob das wirklich sein muss, oder du dir davon nicht lieber irgendwas bei bsp. Peek & Cloppenburg kaufst, womit du dann auch im echten Leben etwas von hättest. Nicht, dass ich als Kind/Jugendlicher keine Mikrotransaktionen getätigt hätte, aber 100€ sind halt schon eine Menge Geld.
Ohne Jailbreak oder externe Stores bliebe da leider nur beispielsweise Brave Browser.
Es kann doch jeder, der es auch wirklich möchte, an Patriotismus teilhaben und zwar unabhängig der Heimat. Insofern und weil in so gut wie jedem Land, ob den USA, Kanada, Indien, Kenia oder Polen, die eigene Nation geschätzt wird, ist daran nichts falsch.
Du darfst selbstverständlich die Handlungen der Regierung Israels kritisieren und hinterfragen, doch angegriffen, haben letztendlich zu allererst die Palästinenser.
2005 hat sich Israel aus Palästina zurückgezogen und danach ebenfalls zu dutzenden anderen Nationen Unterstützung geleistet, weshalb der Nahostkonflikt auch nicht aus Rache entstanden ist, sondern aus Grössenwahn der Palästinenser und allgemeiner religiöser Gründe. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Genozid, denn würde Israel einen Genozid verüben, hätte Israel schon längst einen grösseren Schaden verübt, als ~50'000 Tote (dass das eine grosse Zahl ist, will ich hier gar nicht verschweigen, aber eben nicht der Massstab, der bei einen Genozid in Erscheinung treten würde).
Das wird das Gericht entscheiden. Wenn es sich nur um einfachen Hausfriedensbruch handelt, der als Einbruch bezeichnet wird und diese Sachverhalte so gar nicht nachgewiesen werden können, wird da nicht viel passieren.
Wenn du aber tatsächlich Morddrohungen, bewaffneten Raub und Einbruch verübt hast, beglückwünsche ich dich erstmal dafür, dass du nun dein Leben ruiniert hast und sehr wahrscheinlich schwedische (bzw. deutsche/österreichische/schweizerische) Gardinen sehen wirst.
Ganz einfache Lösung, gar nicht erst anfangen und ansonsten auf Snus/Vapes zurückgreifen, weil man diese Sachen diskreter konsumieren kann, oder am besten gleich den Urlaub als Anlass nutzen, wieder aufzuhören.
Ja, aber ebenso ein Spinner, bzw. wie schon durch andere erwähnt, ein «Kaputtmacher».
Das ist vollkommen normal, in der gymnasialen Oberstufe sind sogar 10 oder 11 Stunden normal (7-8 Stunden jedoch eher die Regel).
Wenn du volljährig bist, Neukundenprämien von beispielsweise Depots ausnutzen, bekommst da manchmal 100 Euro für ~15 Minuten Zeitaufwand für Eröffnung, Einzahlung und die Durchführung einiger Trades.
Um wirklich viel Geld zu machen (oder zu verlieren), bleiben ansonsten wohl nur Glücksspiel, Gewinnspiele und gottlose Hebel-Geschäfte an der Börse. Wenn du minderjährig bist, ist auch das natürlich keine Option.
Schau mal in die Hausordnung der Hochbahn, da ist sicherlich das Betteln schon verboten, nur dass es nicht unterbunden wird und auch nicht wirklich unterbunden werden kann. Bei der DB InfraGO (sprich an den Bahnhöfen der DB), ist das Betteln jedenfalls definitiv verboten.
Körperliche Gewalt ist natürlich unabhängig des Hausrechts sowieso verboten.
brauchen wir überhaupt erstmal rechtsstaatliche Veterinärämter. Ich wollte mal Tierquälerei melden (mit Belegen), aber das dafür verantwortliche Veterinäramt, für welches ich Steuern bezahle, wollte sich schlichtweg der Verantwortung entziehen. Von Landwirten weiss ich wiederum, dass durchaus gründlich kontrolliert wird, nur halt scheinbar nicht überall. Man kann noch so viele Gesetze haben, aber wenn es niemanden gibt, der im Falle von Verstossen zuverlässig handelt, bringen diese nichts.
Und selbst, wenn sowas dann mal an die Staatsanwaltschaft geht, passiert selten etwas, genug konkrete Beispiele gibt es für sowas. Das ist letztendlich die selbe Geschichte, wie mit «Femiziden», dass (gewissenlose) Richter sich einfach nach Belieben irgendwas dichten können.
Lieber, ich bezahle als Nutzer eines Angebotes einen gewissen Preis dafür, als umso mehr Steuern. Den SPNV nur mit Steuern zu finanzieren, würde letztendlich wohl eher für umso mehr Investitionsprobleme sorgen, insofern dürfte das D-Ticket mehr Investitionsspielraum schaffen.
Das ist Schwachsinn, die durch 5G SA ausgehende Strahlenbelastung ist sogar geringer, eben weil der Uplink vom LTE-Carrier am User Equipment wegfällt. Auch die Strahlung, die durch die Beamforming-Antennen im n38/78 ausgeht, ist sehr gering, wenn auch stärker, als bei passiven Antennen (nach 30m ca. -60dBm).
Zudem, die drei grossen Anbieter haben SA bereits an den Basisstationen aktiv.
WLAN 6 darf mit maximal 1W (30dBm)* + 0,2W (23dBm) im Dual-Band-Betrieb senden, 5G sendet dagegen im schlimmsten Fall mit 27dBm/0,5W (eher 23dBm). Jedoch sendet auch WLAN 6 seitens des Gerätes im Regelfall mit höchstens 23dBm.
Beides ist grundsätzlich jedoch unbedenklich. Im Übrigen, von 5G geht aufgrund der geringeren Frequenz zu LTE (700 gegenüber 800 MHz) und besserer Fehlerkorrektur mitunter eine geringere Sendeleistung aus, wenn es sich um 5G SA handelt. Insbesondere gegenüber GSM, ist die Sendeleistung unter 5G wesentlich geringer (200mW statt 1000mW).
*Allgemeinzuteilung WiFi 6 (die maximale Leistung beträgt nicht 100mW, sondern 1W, abhängig vom Band):
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/WLAN_5GHz_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Nutze inzwischen Telekom 5G mit Gateway, gebucht sind min. 300 Mbit/s, über WLAN gehen je nach Tageszeit 300-500 Mbit/s durch, mehr gibt wohl auch nicht der Backbone vom Mast her (n1+28, B3+3+8+32 bei -80dBm im n1, schätze mal, dass da ein Gigabit-Backbone dranhängt, jedenfalls kein Richtfunk).
Wenn ich LAN nutze, gehen allerdings auch nicht mehr, als die 300-500 Mbit/s durch.
Wenn die Karte nicht eingelegt ist: Gar nichts, nach einen Neustart verbindet sich dein Gerät dann dennoch mit 5G (sofern verfügbar).
Wie du die Umstellung vermeiden kannst, in den Einstellungen kannst du eigentlich immer «Nur 4G/3G/2G» oder LTE auswählen, dann bucht sich dein Gerät nicht ins 5G ein.
Ansonsten noch nebenbei, 5G ist gesundheitlich unbedenklich, verbraucht aber mitunter mehr Akku, zumindest wenn NSA 5G benutzt wird.
denke ich, dass Autos nichts in Fussgängerzonen zu suchen haben, prinzipiell jedoch weiterhin in Städten bleiben sollten (gutes Beispiel hierfür ist m.M.n. Düsseldorf). Dennoch halte ich den ÖPNV/SPNV-Ausbau für wichtig, auch hinsichtlich der Taktung im ländlichen Raum.