Ich habe am Wochenende meinen B196 Führerschein(erweiterung) gemacht. Mit dem Zettel, den ich von der Fahrschule bekommen habe, darf ich aber offiziell noch nicht fahren, sondern muss mir das erst in meinen Führerschein eintragen lassen.
Problem 1: man bekommt hier (Berlin) keinen Termin bei der Führerscheinstelle, kann nicht anrufen und auch nicht vorbei gehen, um sich einen vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen.
Problem 2: ich war bereits beim Bürgeramt und habe einen neuen Führerschein beantragt. Dieser braucht jedoch ca. 6 Wochen bis er kommt und eine Expressausstellung gibts gar nicht (wenn man ihn nicht verloren hat und der muss auch schon in Berlin ausgestellt worden sein - traf beides nicht zu).
Jetzt möchte ich natürlich trotzdem gerne so schnell wie möglich fahren.
Jetzt die Frage: ich habe den ja bereits beantragt. Ich nehme also an, dass irgendwann zwischen heute und in 6 Wochen, der Vermerk in irgendeine Datenbank eingetragen wird, dass ich die Fahrerlaubnis (!) besitze, und dann mir irgendwann mein neuer Führerschein (phyisch) ausgehändigt wird.
Sollte ich jetzt von der Polizei angehalten werden und die verlangen meinen Führerschein und ich sage "ups, hab ich vergessen", dann ist die Folge -> Ordnungswidrigkeit, 10€, weiterfahren und tschüss.
Aber die werden doch sicherlich überprüfen können, in besagter Datenbank? ob ich überhaupt die Fahrerlaubnis besitze. Ist das erstmal richtig?
Und dann stelle ich mir eben die Frage: zu welchem Zeitpunkt wird dieser Eintrag existieren? Bereits bei Beantragung des neuen Führerscheins - praktisch sofortig? Nach einer kurzen Bearbeitungsdauer (vllt 1-2 Wochen)? Oder einen Tag bevor ich meinen neuen Führerschein abholen kann? Kann man das sagen? Kennt sich jemand damit aus?
Zusatzfrage: wenn mich die Polizei anhält und ich sage: hier ist mein Führerschein (ohne B196 eingetragen), hier ist der Nachweis der Fahrschule über meine (theoretische) Fahrerlaubnis, hier ist die Quittung vom Bürgeramt zur Beantragung eines neuen Führerscheins, ich bin dringend auf dieses Fahrzeug angewiesen um zum Arbeitsort zu kommen, ich habe die theoretische Fahrerlaubnis aber die Bürokratie (kein Möglichkeit mir einen vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen; neuer Führerschein dauert 6 Wochen), bitte stecken Sie mich nicht in den Knast (1 Jahr oder 180 Tagessätzen bei Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis) ich zahle gerne die 10€ Ordnungswidrigkeit - wie würde das ein Polizist in diesem Moment einschätzen bzw. damit umgehen?
Wie wahrscheinlich wäre es, dass ich nur eine Ordnungswidrigkeit begehe und keine Straftat?