Also soweit ich weiß berechtigt ja der Polizeiausweis das führen von Waffen auch außerhalb des Dienstes. Dürfte man dann auch z.B in seiner Freizeit, wenn man jemanden beim Mistbauen sieht polizeilich eingereifen? Also es gibt ja ein „Jedermannsrecht“, aber dürfte man in den Fall auch selber komplett eingreifen.
Ich gebe mal ein Beispiel: Ich sehe als Thüringer Polizist in NRW, während ich im Urlaub bin, dass sich zwei Leute streiten und es zum Einsatz einer Pistole kommt. Dementsprechend gehe ich mit meiner Dienstwaffe raus und greife mit meiner Waffe ein, also halte die Waffe auf den Täter und sage, dass ich Polizist bin und fordere auf, er solle die Waffe auf dem Boden werfen. Dürfte ich das machen? Natürlich verständige ich vorher auch die Polizei des Landes NRW. Müsste ich dann auch mit der Polizei in NRW zusammenarbeiten bis der Fall gelöst ist? Oder würden die dort sagen: „Danke, den Rest erledigen wir, gehen Sie lieber zurück nach Thüringen“.
Ich weiß ich habe es schlecht erklärt, aber dennoch hoffe ich, dass es verstanden worden ist. :-) Danke im Voraus