Ich erkenne anhand deiner Schilderung des Sachverhaltes keine Kindeswohlgefährdung.

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Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübst. Das bedeutet, es werden Sozialversichungsbeiträge u.a. zur Krankenversicherung abgeführt. (freiwillig Versicherte aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit haben ebenso Anspruch, sofern sie dies bei ihrer freiwilligen Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse mitversichert haben)

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Das tut mir sehr leid. Ich würde einen Tag Urlaub bzw. einen Gleittag einreichen und die Kurzfristigkeit mit dem Termin begründen. Alles Gute für dich. 🍀☀️

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Auf jeden Fall würde ich diese Joberfahrung im Lebenslauf erwähnen. (z.b. so : seit 2019 (jährlich wiederholend in den Ferien) - Ferienjob bei Bennenung Firma)

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Sehe ich nicht so

Etwas schöner ausgedrückt: Er kann sich keine bessere Frau, als dich an seiner Seite vorstellen. 🙂

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Ich würde die Bankdaten noch einmal denen im System (Personalabteilung) hinterlegten Bankdaten abgleichen.

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