Hallo EWorld,
bist du sir sicher, dass der Hauskauf alleine mit der Darehenszusage deiner Bank schon in trockenen Tüchern ist? Fix is´nix, solange die Verbriefung nicht durch ist. Ich habe schon Kaufverhandlungen erlebt, die am Tisch des Notars gescheitert sind. Auch eine Rückabwicklung NACH der Unterschrift beim Notar kann - wenn auch recht selten - geschehen.
Verlass dich da nur nicht blind auf irgendwelche Zusagen!
Mit freundlichen Grüßen und dem wohlgemeinten Rat zur Skepsis
Larmid

P.S.: War jetzt zwar leider gar keine Antwort auf deine ursprüngliche Frage, aber vielleicht kein unwesentlicher Aspekt...

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Hallo liam22,
also ich weiß ja nicht, wo all die Antwortenden wohnen, aber hier im Raum Nürnberg liegt das Preisniveau für gute Nachhilfe (qualifiziert, also Studierende oder ggf. Lehrer) bei 35,- € je volle Stunde (gewerblich angemeldet und ins Haus kommend) und als Schüler der K 12 würde ich es auch nicht unter 15 € pro Stunde machen.
Wir sprechen hier schließlich nicht vom Putzen oder Babysitten sondern von Wissensvermittlung und der Chance für einen Schüler, ein Ziel zu erreichen, dass er mit eigener Leistung (zumindest zum aktuellen Zeitpunkt) nicht erreicht und somit ratzfatz aus dem jeweiligen Bildungsweg draußen sein kann.
Es bleibt freilich jedem selbst überlassen, wieviel ihm das potentielle Versetztwerden seines Nachwuchses wert ist...
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo Lexa1,
das Wesentliche ist ja bereits alles genannt, aber ein Aspekt fällt mir noch ein.
Wenn du daran denken solltest, eines Tages deine Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten, unterscheidest du dich mit Parkett klar von der breiten Masse deiner Mitbewerber, die in der Regel Laminat verlegt haben.
Die Vermietbarkeit bzw. Preis und Leerstandszeiten werden dadurch günstiger.
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo hiob 1925,
offensichtlich habt ihr die Leistung des Maklers ja in Anspruch genommen, oder? Er hat euch die Möglichkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages über das euch angebotene Haus gezeigt. Im Internet stand mit Sicherheit, dass das Angebot kostenpflichtig zu Lasten des Käufers ist und auch in welcher Höhe. Selbst wenn du nur 1 Minute später dasselbe Angebot vom privaten Anbieter gefunden hättest, bestünde eure Provisionspflicht gegenüber dem Makler. Das entscheidende ist der "Erstnachweis" und der wurde ja zweifelsfrei vom Makler erbracht.
Wenn du zum Arzt gehst, ist es für dich doch auch selbstverständlich, dass du ihn für seine Arbeit bezahlst, ohne dass du ihm jedes Abklopfen quittierst,oder? Warum sollte es bei einem Makler anders sein?
Die Überlegung, den Makler auszubooten und sich mit dem Verkäufer privat zu einigen, bringt dir vom Rechtlichen her keinen Vorteil, da du legal nicht aus deiner Provisionspflicht herauskommst. Die Überlegung, sich um die Provision zu drücken, weil der Makler nichts Schriftliches auf der Hand hat, halte ich für moralisch verwerflich und würde sie sogar als Betrugsversuch werten. Das kann ein böser Bumerang werden, zumal du ja nicht einmal weißt, ob der Makler nicht doch eine Möglichkeit hat, euch den Kontakt nachzuweisen.
Wenn du keine Maklerprovisionen zahlen möchtest, warum meldest du dich dann überhaupt auf kostenpflichtige Angebote?
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo pilsen,
damit du auch mal eine vernünftige Antwort bekommst:
Als Inliner bezeichnet man Kunststoffschläuche, die sich über schlecht zugängliche Schadstellen vom Inneren des schadhaften Rohres legen. Hierzu werden sie an einer zugänglichen Stelle fixiert und dann mit Druck (Wasser / Luft) in das vorhandene Rohr eingestülpt (ähnlich wie man Socken oder Pariser ausstülpt g).
Im Rohr schmiegt sich dieser sehr dünne Kunststoff dann an die Rohrinnenwand an und härtet unter Wärme aus. Inliner können über etliche Meter gehen und auch Kurven sind selten ein Problem. Diese Methode wird z.B. auch bei der Sanierung ganzer Abwassernetze verwendet. Meines Erachtens handelt es sich um eine arbeits- und somit kostensparende Sanierungsmethode.
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo zusammen,
also mal von der eigentlichen Fragestellung abgesehen, muss ich mich doch schon über die Antworten wundern.
Es geht mir ja wie den meisten von euch nicht anders, als dass auch meine Steuern zur Finanzierung des vorliegenden Falles und ähnlicher mit herangezogen werden und sicherlich niemand darüber erfreut ist. Aber wer erlaubt sich, die Grenze zu ziehen, welcher Schicht man zugehörig zu sein hat, um eine bestimmte Anzahl von Kindern zu zeugen.
Gibt es eine Relation aus Jahresverdienst, IQ und erlaubter Maximalkinderzahl? Hab ich da etwas verpasst?
Einerseits wird immer gejammert, dass "die Deutschen" aussterben und unser Land überfremdet, andererseits möchte man regulieren, WER die Kinder am besten zu bekommen hat und wer nicht.
Sorry, andi 1966, das hilft dir bei deiner Frage absolut nicht weiter, sollte aber doch einmal grundsätzlich zum Denken anregen.
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Ja. Zu hoher Verbrauch.

Hallo davdy,
vom ökologischen Aspekt einmal abgesehen, ist der reine Betrieb der Heizung schon relativ teuer. Wahrscheinlich würde es sich recht schnell amortisieren, eine Leitung deiner Zentralheizung in das isolierte Zimmer zu ziehen.
Betrachtet man die Ökologie, sind Elektroheizungen absolut indiskutabel. Zur Herstellung einer kWh Strom benötigst du ca. die 3-fache Menge an Primärenergie, also im wesentlichen an fossilen Brennstoffen. Hierbei noch nicht eingerechnet ist der Wirkungsgrad des Heizkörpers selbst, der wegen der Trägheit der Abstimmung ziemlich lausig, weil du z.B. ein Zuviel an Wärme aus dem Zimmer lüftest, wenn es dir zu warm wird. Dieser ist nicht mit dem rein physikalischen Wirkungsgrad zu verwechseln, der recht hoch erscheint, aber eigentlich in Bezug auf den alltäglichen Betrieb pure Augenwischerei ist!
Unterm Strich ist eine Elektroheizung also eine ziemliche Energieverschwendung und aus ökonomischer Sicht allenfalls als kurzzeitige Zwischenlösung sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo silbermond,
ohne allzu große Garantie auf Richtigkeit meiner Antwort:
Soweit ich weiß, hast du als Ersteigerer ein Sonderkündigungsrecht des Mietverhältnisses. Damit dürfte sich die Restlaufzeit des Mietverhältnisses nach der Dauer des Mietverhältnisses richten und somit bei drei Monaten beginnen. Dies unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von einer herkömmlichen Kündigung eines Mietverhältnisses, aber im Gegensatz hierzu kann deine Sonderkündigung wirksam ausgesprochen und nicht angefochten werden.
Aber - wie geschrieben - betrachte diese Antwort mit Vorbehalt.
In der Hoffnung, dennoch ein wenig geholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo smitty,
sprich deinen Vermieter mal darauf an, ob es nicht eine günstigere Art der Versicherung gibt. Man soll gar nicht glauben, wie viele Eigentümer sich in diesen Belangen nicht richtig auskennen und z.B. eine zu hohe Versicherung nach einem Nutzungswechsel einfach weiterlaufen lassen, weil ihnen selbst gar nicht klar ist, dass sie über- oder sogar falsch versichert sind.
Eine günstigere Versicherung dürfte ja auch im Interesse des Vermieters liegen, da er ja schließlich mit einem Anteil von grob zwei Dritteln an den Gesamtkosten auch selbst sparen kann.
Ich würde deinem Vermieter also gar nicht vorrangig Arglist sondern eher Unwissenheit unterstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo minister,
ein Problem könnte auftreten, wenn eine nur geringe Biegung des Wasserhahnes es schwer ermöglicht, den Perlator in eine untergestellte Tasse mit Essigessenz(-wasser) zu tauchen. Nimm daher etwas, das sich um den Hahn schmiegt und fülle darin die möglichst warme Flüssigkeit ein, dann stülpe es über den Hahn. Geeignet sind z.B. Luftballons, Kondome oder ggf. auch kleine Plastiktüten, die du dann mit einem Einweckgummi abdichtest.
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Super Link, hab mir was bestellt

Hallo sturdy,
hab mir mal gleich so eine Fototasse mit meinem Firmenlogo bestellt. Vielleicht macht snapfish ja dann tatsächlich eines Tages Geschäfte mit mir.
Danke für den Tipp! Sowas könnte man gerne häufiger hier finden, solange es sinnvoll bleibt und GF nicht zur Massenwerbeplattform verkommt! (Gleich mal als Warnung für alle Mißbraucher!!!)

Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo Graffix,

da ein Mietvertrag nicht der Schriftform bedarf, also auch mündlich geschlossen werden kann, habt ihr rechtlich gesehen einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen, sofern sich Mietpartei und Vermieter in den wesentlichen Punkten des Vertrages einig waren.
Soweit die Theorie...!
Allerdings muss ich meinen Vorschreibern Recht geben, dass es natürlich sehr schwer ist, dieses Recht durchzusetzen, weil die Beweisbarkeit oft nicht möglich ist. Hattest du einen (neutralen) Zeugen dabei?
Es ist leider viel zu oft der Fall, dass Vermieter aber auch Mieter sich keineswegs bewusst sind, dass sie mit ihrer mündlichen Zustimmung bereits einen Vertrag geschlossen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo Edgar Niklaus,
die Gefahr einer Charakteränderung sehe ich nicht, wenn jemand von vornherein Geld hat oder nicht. Sie ist eher gegeben, wenn jemand später im Leben relativ schnell zu Vermögen kommt. Dann beweist es sich, ob er die Stärke hat, seinen alten Charakter zu bewahren oder zumindest nach einiger Zeit zu ihm zurückzufinden.
In vielen Fällen von Neureichen, die ich kennengelernt habe, fiel mir immer nur ein Spruch ein:
Wenn Scheiße zu Geld kommt...
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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Hallo schuggi5599,
ich war noch nie im Fernsehen, aber immerhin hat das WWM-Callcenter schon zweimal angerufen! grins
Jetzt hast du mich allerdings neugierig gemacht, WARUM du aus "gegebenem Anlaß" fragst... Warst du gerade im Fernsehen? Oder kommst du demnächst rein? Erklär mal bitte!
Mit freundlichen Grüßen
Larmid

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