Hallo hiob 1925,
offensichtlich habt ihr die Leistung des Maklers ja in Anspruch genommen, oder? Er hat euch die Möglichkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages über das euch angebotene Haus gezeigt. Im Internet stand mit Sicherheit, dass das Angebot kostenpflichtig zu Lasten des Käufers ist und auch in welcher Höhe. Selbst wenn du nur 1 Minute später dasselbe Angebot vom privaten Anbieter gefunden hättest, bestünde eure Provisionspflicht gegenüber dem Makler. Das entscheidende ist der "Erstnachweis" und der wurde ja zweifelsfrei vom Makler erbracht.
Wenn du zum Arzt gehst, ist es für dich doch auch selbstverständlich, dass du ihn für seine Arbeit bezahlst, ohne dass du ihm jedes Abklopfen quittierst,oder? Warum sollte es bei einem Makler anders sein?
Die Überlegung, den Makler auszubooten und sich mit dem Verkäufer privat zu einigen, bringt dir vom Rechtlichen her keinen Vorteil, da du legal nicht aus deiner Provisionspflicht herauskommst. Die Überlegung, sich um die Provision zu drücken, weil der Makler nichts Schriftliches auf der Hand hat, halte ich für moralisch verwerflich und würde sie sogar als Betrugsversuch werten. Das kann ein böser Bumerang werden, zumal du ja nicht einmal weißt, ob der Makler nicht doch eine Möglichkeit hat, euch den Kontakt nachzuweisen.
Wenn du keine Maklerprovisionen zahlen möchtest, warum meldest du dich dann überhaupt auf kostenpflichtige Angebote?
Mit freundlichen Grüßen
Larmid