Dieser 30-tägige Waffenstillstand ist bis jetzt nur ein Vorschlag der Trump-Administration. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass Moskau darauf eingeht, denn dieser Vorschlag würde Kiew in einer militärisch sehr prekären Lage nur Zeit verschaffen, sich neu aufzustellen, um dann gestärkt weiterzukämpfen.

Der Westen kann darauf gar nicht reagieren, als so weiterzumachen wie bisher. Westlichen Truppen in der Ukraine wird Moskau nicht zustimmen. Diese gegen Moskaus Erlaubnis in der Ukraine zu stationieren, bedeutete den offiziellen Kriegseintritt westlicher Länder gegen Russland. Keine gute Idee.

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Nein, das ist wohl ausgeschlossen.

Der Flugzeugabsturz mit Progoshin und dessen engsten Mitarbeitern war der folgerichtige Abschluss der Wagnerrevolte. Ein solcher Verrat in Kriegszeiten konnte und durfte nicht ungestraft bleiben. Diese Lösung bot die Möglichkeit, die Zusage der Straffreiheit für die Wagnerkämpfer einzuhalten und gleichzeitig das unkalkulierbare Sicherheitsrisiko Prigoshin auszuschalten.

Das müssen auch die Wagnerkämpfer so gesehen haben, deren Empörung sich darüber doch sehr in Grenzen hielt.

Von all den dem Kreml unterstellten Tötungen ist es hier am wahrscheinlichsten, dass es sich um eine FSB-Operation handelte.

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Arbeitsamt und Zukunft Probleme?

Hallo Leute, ich brauche dringend euren Rat wegen meines Bildungsgutscheins und dem ALG I ( Arbeitsamt )

Ich habe eine Umschulung bewilligt bekommen und bereits einen Bildungsgutschein erhalten. Mein Problem ist jetzt, dass mein ALG I am 30. April ausläuft, und ich auf keinen Fall ins Jobcenter rutschen will. Der Bildungsträger , für den ich mich entschieden habe hat mir zwei Möglichkeiten aufgezeigt, aber ich bin mir unsicher, was am besten für mich ist.

Option 1 (Sicherer Weg?):

  • Ich starte am 22. April mit einem Vorschaltmodul, das bis zum 30. Juni geht.
  • Wichtig: Mein ALG I läuft am 30. April aus, aber ich wäre ja dann schon in einer Maßnahme.
  • Vor Ablauf des Vorschaltmoduls bekomme ich den zweiten Bildungsgutschein, der nahtlos am 1. Juli in die Umschulung übergeht.
  • Der Bildungsträger sagt, dass ich so NICHT ins Jobcenter rutsche, weil ich durchgehend in einer geförderten Maßnahme bin, ohne eine Lücke dazwischen.

Option 2 (Klingt besser für mich, aber riskant?):

  • Ich mache kein langes Vorschaltmodul, sondern nur eine kurze Vorbereitung ab 2. Juni.
  • Die eigentliche Umschulung startet dann auch am 1. Juli.
  • Problem: Ich hätte im kompletten Mai eine Lücke – und mein ALG I ist ja bereits am 30. April vorbei.
  • Jetzt die große Frage: Rutsche ich dann automatisch ins Jobcenter und bleibe dort, oder kann ich ab dem 2. Juni wieder ins ALG I rein, weil der Bildungsgutschein und Umschulungsvertrag vorher schon genehmigt wurden?

Mir wäre Option 2 lieber, weil ich dann nur einen Monat Vorbereitung hätte, aber ich habe Angst, dass ich durch diese Lücke im Mai direkt ins Jobcenter lande und nicht mehr ins ALG I zurückkomme. Oder ist das völlig egal, solange die Umschulung bereits bewilligt wurde?

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation oder kennt sich mit den Regelungen aus? Ich will keine böse Überraschung erleben und finanziell auf einmal blöd dastehen.

Danke für eure Hilfe!

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Bei der zweiten Option müsstest Du Bürgergeld beantragen und bliebest während der Umschulung Bürgergeldempfänger (oder wie immer das dann heißen mag).

Wenn Dein ALG höher ist als Bürgergeld, dann solltest Du die erste Option wählen.

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Du wirst kastriert.

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Ich finde es schlecht, weil...

Totaler Mist, die Kinder da mit reinzuziehen!

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