Wie immer: Es kommt bei Notwehr auf den ganz konkreten Einzelfall an.
Du darfst die Verteidigung anwenden die notwendig ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren.
Notwendigkeit: Du hast das mildeste Mittel zu wählen um den Angriff sicher(!!!) zu beenden
Gegenwärtigkeit: Der Angriff steht kurz bevor, ist im Gange oder dauert an. Was du jetzt beispielsweise eben nicht machen kannst ist auf den KO geschlagenen Angreifer am Boden trotzdem noch eintreten wie ein irrer.
Rechtswidrigkeit: Selbsterklärend, der Angriff ist nicht erlaubt. Wenn du jetzt versuchst mich zu schlagen und ich schlage dich in Notwehr, dann ist mein Schlag nicht rechtswidrig, da Notwehr. Das bedeutet, dass du nicht das Recht hast mich zu schlagen und es mit "na der hat mich doch auch angegriffen" begründen kannst. Es mangelt an der Rechtswidrigkeit meines Angriffes, so dass du eben nicht in Notwehr gehandelt hast.
Bei Notwehr gilt KEINE Prüfung der Verhältnismäßigkeit, man ist NICHT verpflichtet zu fliehen und man muss sich NICHT auf Kämpfe mit ungewissem Ausgang einlassen.
An der Rechtswidrigkeit wird es hier in 99, 9% der Fälle wohl nicht mangeln.
Notwendigkeit und Gegenwärtigkeit sind je nach Einzelfall eben sehr verschieden. Lässt der Angreifer bereits beim ersten Schlag die Waffe fallen und versucht schon zu fliehen, du schlägst aber immer weiter ein? Versucht der Angreifer auch nach 30 Schlägen nochmal anzugreifen? Oder ist er vielleicht auch auf irgendeinem Stoff der ihn wirklich gar keinen Schmerz spüren lässt, so dass du wirklich so lange zuschlagen musst bis irgendwelche inneren Verletzungen kommen?
Das kann auch bei 2 nahezu identischen Fällen anders aussehen.
Das wäre das Thema Notwehr.
Jetzt kann man, bei einem wahnsinnigen mit einer Waffe, aber argumentieren dass es für den Durchschnittsbürger eine absolute Ausnahmesituation ist und man, wie du es eben schon gesagt hast, völlig im Adrenalinrausch ist.
Hier gibt es eben noch den §33 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__33.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),so%20wird%20er%20nicht%20bestraft.)
Aber auch hier kommt es eben auf den Einzelfall an.