Was kann man dagegen machen?

Also wegen unserer Klasse mussten wir letztes Jahr halt alle( also die gesamte Klasse) unser Handy abgeben. Wir hatten entweder so einen Art Kalender für die Handys oder Handyboxen. Dadurch sind halt auch ein paar Handys beschädigt worden. Auch meins. Ich habe sowohl vorne im Display als auch auf der Rückseite überall Kratzer und Risse drinnen. Wir haben dies auch mehreren Lehrern gesagt, aber die meinten nur man kann nichts machen und wir mussten trotzdem unsere Handys abgeben.

Das Ding ist jetzt, wir sind jetzt in einer neuen Klasse und jetzt hat die Schulleitung beschlossen, dass man sein Handy wieder abgeben muss und zwar diesmal alle Schüler. Also die gesamte Schule. Ich hab aber wirklich absolut keine Lust, dass mein Handy noch mehr kaputt geht. Und möchte es deswegen eigentlich auch nicht abgeben. Ich kann aber halt mein Handy auch nicht zuhause lassen, weil es halt immer unterschiedlich ist , ob ich laufen muss oder ob ich mit der Straßenbahn noch irgendwo hin fahren soll. Außerdem ist mein Ticket für die Straßenbahn auf meinem Handy online. Ich habe also nicht die Möglichkeit mein Handy zuhause zu lassen. Ich spiele auch nicht während dem Unterricht mit meinem Handy oder so, sondern es ist die ganze Zeit über in meinem Rucksack, außer der Lehrer sagt, dass wir es rausholen sollen.

Ich weiß halt nicht, ob ich irgendwas dagegen machen kann. Es sollen dieses Jahr zwar nur so Kalender kommen, aber ich will es halt wegen den ganzen Schäden vom letzten Jahr nicht schon wieder abgeben.

Wir waren zum Beispiel auch mal außerhalb der Schule mit einem Lehrer und die Handys mussten im Klassenzimmer bleiben und es war nicht abgesperrt. Jeder hätte die Handys klauen können, aber das war unserem Lehrer komplett egal. Dies ist auch einer der Gründe, warum ich es nicht abgeben will. Wenn aber rauskommt, dass ich mein Handy dabei hatte und nicht abgeben habe, bekomme ich einen Verweis.

Zur Info: mein Handy hat auch eine Cover und das eine ist auch komplett kaputt

Kann ich irgendwas dagegen machen?

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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen(BayEUG)

Art. 56

Rechte und Pflichten

(1) 1Schülerinnen und Schüler im Sinn dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften sind Personen, die in den Schulen unterrichtet und erzogen werden. 2Alle Schülerinnen und Schüler haben gemäß Art. 128 der Verfassung ein Recht darauf, eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten. 3Aus diesem Recht ergeben sich einzelne Ansprüche, wenn und soweit sie nach Voraussetzungen und Inhalt in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes bestimmt sind.

(2) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, entsprechend ihrem Alter und ihrer Stellung innerhalb des Schulverhältnisses

1.

sich am Schulleben zu beteiligen,

2.

im Rahmen der Schulordnung und der Lehrpläne an der Gestaltung des Unterrichts mitzuwirken,

3.

über wesentliche Angelegenheiten des Schulbetriebs hinreichend unterrichtet zu werden,

4.

Auskunft über ihren Leistungsstand und Hinweise auf eine Förderung zu erhalten,

5.

bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung sich nacheinander an Lehrkräfte, an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und an das Schulforum zu wenden.

(3) 1Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern; im Unterricht ist der sachliche Zusammenhang zu wahren. 2Die Bestimmungen über Schülerzeitung (Art. 63) und politische Werbung (Art. 84) bleiben unberührt.

(4) 1Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. 2Sie dürfen insbesondere in der Schule und bei Schulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, schulbedingte Gründe erfordern dies; zur Vermeidung einer unbilligen Härte können die Schulleiterin oder der Schulleiter Ausnahmen zulassen. 3Darüber hinaus haben sie insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. 4Erfolgt die Teilnahme am Distanzunterricht im Wege einer Videoübertragung, sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zur Übertragung des eigenen Bildes und Tones verpflichtet, soweit die Aufsicht führende Lehrkraft dies aus pädagogischen Gründen fordert und die technischen Voraussetzungen vorliegen. 5Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte. 6Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens nach Art. 41 Abs. 4 Satz 2 sowie im Rahmen des Verfahrens nach Art. 41 Abs. 6 mitzuwirken.

(5) 1Die Verwendung von digitalen Endgeräten ist für Schülerinnen und Schüler nur zulässig

1.

im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen, soweit die Aufsicht führende Person dies gestattet,

2.

im Übrigen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, soweit dies die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulforum allgemein oder die Aufsicht führende Person im Einzelfall gestattet.

2Für die Verwendung nach Satz 1 können die Schulleiterin oder der Schulleiter allgemein oder die Aufsicht führende Person für den Einzelfall zulässige Programme und Anwendungen festlegen. 3Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für Grundschulen und Grundschulstufen an Förderschulen. 4Bei unzulässiger Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-56
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Heißt für mich, es muss schon ein triftiger Grund vorliegen, die Handys verwahren zu dürfen. Auch etwaige Schäden muss meiner Meinung nach die Schule tragen.
Es steht ja auch da, wenn eine unzulässige Verwendung stattfindet, darf einbehalten werden. Es ist ja keine unzulässige, oder schadende Verwendung, wenn dein Telefon im Rucksack verstaut ist, weil du es für den Schulweg / Ticket etc. benötigst. Pause ist meiner Meinung nach Pause und geht Lehrer nichts an, außer du hältst dich nicht an das Jugendschutzgesetzt, sprich rauchen, saufen usw.
Würde mich weigern, wenn ich in deinem Alter wäre. ;-)

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Geh zum Frauenarzt.
Das können auch Chlamydien sein.
Frauenärzte ziehen bis zu 6 Frauen die Woche aus dem Verkehr, die Chlamydien haben, man kann auch schon länger Chlamydien ohne Anzeichen haben. Eine Urin-Probe und Untersuchung und du weißt wirklich was es ist.

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Wenn das Problem erst seit dem ist, seit der Hund geimpft wurde, würde ich definitiv den Tierarzt nochmal anrufen und das abchecken lassen.
Vermehrter Harndrang etc...
Inkontinenz wurde hier schon erwähnt, was natürlich auch sein kann. 

Strafe deinen Hund nur bitte nicht, wenn er das sonst 9 Jahre nicht gemacht hat!

Das du denkst er weiß das er was falsch gemacht hat ist leider nicht so. Er weiß aber deine Körpersprache / Reaktion zu lesen wie du reagierst wenn es schonmal ärger gab.
Dieses verstecken/schämend gucken ist einfach nur ein Beschwichtigungssignal, da der Hund natürlich vermeiden will das du sauer auf ihn bist, da er nicht weiß was er falsch gemacht hat und nicht versteht warum du gerade dies ausdrückst.
Lass wirklich bitte den TA schauen.

LG

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Ich denke du willst eine ehrliche und direkte Antwort, da man an deinem Text schon merkt das es dir auch um den Tierschutz geht.
Setz dich mal mit einem Verein in deiner Umgebung zusammen und schaut das ihr die Katze mit einer Lebendfalle gefangen bekommt und auch die Kitten. Diese brauchen nämlich dringend mal einen Gesundheitscheck, Wurmkur etc.
Mal ganz davon abgesehen mal die Mutterkatze auf einen Chip zu prüfen, vielleicht gehört sie nämlich doch irgendwem und wird viell. schon vermisst. 
Genau so ist die Kastration der Katze wichtig, damit eben nicht noch mehr Kitten in die Welt gesetzt werden.
In Deutschland leben rund 22.000 Straßenkatzen, wenn man sich die Zahl mal durch den Kopf gehen lässt, merkt man selber wie wichtig es ist das Freigänger kastriert werden.

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Grundsätzlich ist er denke ich über 14 und Strafmündig. 
Die zwei die gekauft haben, sind auf jeden Fall mal dran, da der Kauf und Verkauf von Drogen in Deutschland verboten ist, genau so wie der Besitzt.
Der Konsum ist meines Wissens an sich nicht strafbar. Dennoch ist er mitwissend und hat wenn man es genau nimmt mit dem Döner seinen Teil bezahlt / eingetauscht. Wie der Handel stattfinden ist erstmal egal. Selbst wenn du dein Weed mit Muscheln bezahlt hättest. 

Grundsätzlich wäre jeder von euch dran, aber die 3. Person müsste sich wohl am wenigsten Sorgen machen, gerade weil die Menge auch echt nicht hoch ist und unter Eigenbedarf fällt.

Dennoch, Minderjährige haben nichts an Drogen verloren. 

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Der Heimtierausweis ist der blaue EU-Pass mit einer eigenen Registrierungsnummer. Dieser wird benötigt um mit dem Tier auch ins Ausland reisen zu können und für weitere Dinge, die für dich aber uninteressant sind.

Zu deiner Katze, ich persönlich finde das er auf dem zweiten Bild überhaupt nicht gut aussieht. Er ist noch sehr jung aus zwischen 3-4 Monaten erst.
Er muss DRINGEND mal zum Tierarzt um eine Wurmkur zu bekommen. Gerade Kitten sind öfter mal von Spulwürmern befallen.
Entwurmt wird bei Kitten zweimal.

Desweiteren die Impfungen bzw. die Grundimunisierung.

Das Chipen um dein Tier zu registrieren ist ebenfalls sehr wichtig (Tasso / Haustierregister)

Weiter sollten ein Kitten, oder auch Katzen gerade in einer Wohnung niemals alleine leben. Er brauch einen Partner am Besten im selben Alter. Es ist so enorm wichtig für die Sozialisierungsphase.

Weggenommen wird dir deine Katze nicht, aber ich würde ihm schon ehrlich erzählen wie du zu dem Tier gekommen bist. Weil seriös war das nicht.

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Ich frage mich ob diese Frage wirklich ernst gemeint ist... 

Öffentliche Verkehrsmittel?

Freunde/Verwandte fragen ob sie dich fahren können.

Solltest du nicht mehr in der Lage sein zu laufen, oder so starke schmerzen haben, Krankenwagen.
Wobei ein Krankenwagen für Notfälle gedacht ist.

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Guten morgen,

an deiner Stelle würde ich mir mal deine Selbstauskünfte beantragen bei der Infoscore Consuma Data (https://finance.arvato.com/de/verbraucher/selbstauskunft/selbstauskunft-anfordern.html)

und der Schufa (https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1)

Grund dafür ist erstmal heraus zu finden ob in beiden wirklich nur deine Kredite drin stehen, da Kredite erstmal keine negativ Auskunft sind, vorausgesetzt sie wurden immer bezahlt.

Wiederrum können in der Schufa wie auch bei der Infoscore andere Dinge stehen, an die du vielleicht überhaupt nicht mehr denkst oder die schon erledigt, aber nicht gelöscht worden sind.
Diese sollten dann von der jeweiligen Firma noch entfernt werden.

Weil nur weil du 3 Kredite auf z.B. einen Online-Kredit mit günstigerem Zinssatz umschulden willst (Vorausgesetzt du kannst diesen gesamt tilgen) ist das noch lange kein Grund für eine schlechte Bonität.

Da muss mehr hinter stecken. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

LG

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Hey,

das ist so eine Gesetzeslücke sozusagen.
Grundsätzlich ist es nicht verboten um Spenden zu bitten um privat einen Tierschutzverein zu unterstützen.
Das ganze läuft halt auf Vertrauensbasis ist.
Was er mit dem Geld dann macht, ist nicht nachweisbar. Er muss es nicht offen legen z.B..

Das ganze kann aber nach hinten los gehen wenn z.B. wirklich betrogen wird mit dem Spendenaufruf. Dann macht man sich wirklich Strafbar.
Er darf z.B. auch nicht mit einer Spendendose durch die Stadt laufen und Geld sammeln, sowas müsste offiziell bei der Stadt angemeldet werden.

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Dieses hinterherlaufen kann durchaus Dominanz sein.
D.h. er kontrolliert was du machst und was du tust, oder es ist einfach nur Neugierde.

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich ihn auch Zuhause ablegen lassen wenn du z.B. auf Toilette oder in die Küche gehst.

Er muss nicht überall dabei sein und sein Nässchen reinstecken.. :-)

Wenn er entspannt liegen bleibt und nicht jault oder bellt ist es auch ganz wichtig ihn dafür zu loben.
Er muss lernen das nicht schlimmes passiert wenn du weg bist.

Genau so mit dem alleine bleiben.
Ich würde ihn auf seinem Platz ablegen und beim gehen auch ein kein Leckerchen geben, sondern erst wenn du wieder kommst.

Das ganze wirklich in 5 Minuten schritten üben bis es sitzt.

Heißt du gehst raus z.B. ins Treppenhaus. Sollte er direkt anfangen zu bellen, so lange warten bis er ruhig ist. Erst dann gehst du rein und lobst ihn. Das ganze mehrfach wiederholen und die Zeitspannen verlängern. 

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Ich sage immer bis zu ca. einem Jahr...
Dann sollte langsam über eine Woche auf das andere Futter umgestellt werden.

Bedeutet jeden Tag ein bisschen mehr von dem neuen Futter zu dem alten Mischen bis es am Ende der Woche nur noch das neue Futter ist.

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Also erstmal ist schon lange Zeit sie kastrieren zu lassen.
Rolligkeit ist nichts schönes für Katzen und auf dauer auch schädlich.

Es gibt Katzen bei denen man die 1. Rolligkeit überhaupt nicht bemerkt.
Es kann aber auch tatsächlich über ein Jahr bis zu der ersten Rolligkeit dauern.

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Er markiert den Kühlschrank als sein Revier.

Das ganze auf jeden Fall immer wieder gründlich mit einem Enzym-Reiniger reinigen.
z.B. von Simple Solution (Gibt es z.B. bei Fressnapf oder online)

Auf jeden Fall das markieren und besonders das Verteidigen nicht tolerieren!
Das geht überhaupt nicht.

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Wie lange habt ihr ihn denn schon? Ziemlich frühe Abgabe..

Versetz dich mal in die Lage des kleinen..
Keine Mama mehr, keine Geschwister mehr, ganz neue Umgebung und dazu noch ziemlich kalt für einen 8 Wochen alten Welpen.
Entweder hat er wirklich einfach noch Angst, ihm ist kalt oder er fühlt sich wegen was anderem unwohl.
Ich würde dir sowieso empfehlen das erstmal nur eine ganz kleine Runde gehst und immer die selbe, bis er sich an diesen auch gewöhnt hat und kennt.

LG

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Computer und Fernseher mit einem HDMI Kabel verbinden.
Auf deinem Computerdesktop dann rechtsklicke -> Anzeigeeinstellung -> bei "Mehrere Anzeigen" auswählen zwischen "Diese Anzeige erweitern" oder "Diese Anzeige dublizieren".

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Was das Blitzen angeht kannst du dir nie sicher sein.
Es wird ja auch Mobil auf Autobahnen geblitzt...
Nutz vielleicht ne App... wie z.B.  Blitzer.de

Ich würde dir empfehlen auch nur da über 130 zu fahren wo es auch erlaubt ist. 

Also das Schild mit den drei Strichen. Ab dem Schild ist frei, bis ein anderes es wieder einschränkt.
Nicht nach jeder Abfahrt kommt direkt ein Schild. Manchmal muss man ein paar hundert Meter fahren, das würde ich dir auch raten.. :-D 

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