Ist es eine Beleidigung, einen Politiker zu beleidigen, denn es gilt die freie Meinungsäußerung...sehen wir uns mal §186 StgB an:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es ist für den Gesetzgeber völlig uninteressant ob du einen Politiker, Beamten, oder einen Freund beleidigt.
Das mit der freien Meinungsäußerung findest du in Artikel 5 GG
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Gilt dies auch für Geschwister?
Unter Geschwistern liegt eine beleidigungsfreier Raum vor.
OLG Frankfurt, Urteil v. 17.1.2019, 16 W 54/18
Grob kannst du dir merken:
„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“
Immanuel Kant
Vor allem in den sozialen Netzwerken solltest du auch auf Verleumdung und üble Nachrede gemäß §§186 und 187 StgB aufpassen.
PS: Kritik ist erlaubt da Beleidigung wie folgt definiert ist:
Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe eigener Missachtung oder Nicht- achtung.
Viele Grüße!