Tach Community
ich habe mir zum Sonntag das Getriebe meines Audis zerballert. Die Mobilitätsgarantie war hier wirklich vorbildlich ... abschleppen, Ersatzfahrzeug usw. hat nicht länger als eine Stunde gedauert aber nun zum Knackpunkt.
Ich habe mir das Fahrzeug vor knapp einem halben Jahr gekauft, um genau zu sein, ist es morgen exakt ein halbes Jahr in meinem Besitz. Wir wir ja alle wissen, sind Getriebe (+Arbeitskosten) nicht gerade so günstig.
Am Telefon wurde mir gerade gesagt, dass man auf die Freigabe von dem Autohaus wartet, in dem ich das Fahrzeug erstanden habe, es aber durchaus sein kann, dass hier eine Selbstbeteiligung auf mich zukommt. Bei knapp 5000 € stell ich mir das nicht gerade lustig vor.
Solange ich in dem halben Jahr nach dem Erwerb des Fahrzeugs bin, habe ich doch eine vollständige Gewährleistungs auf das Fahrzeug, oder? Unabhängig von Baujahr und Kilometerstand? Des Weiteren habe ich nicht gerade ein kleines Ersatzfahrzeug bekommen, aber meines Erachtens sollte das ja kostentechnisch über die Mobilitätsgarantie abgesichert sein ... hoffe ich ...
Vielleicht kann mir hier ein Fachmann mal ein paar Zeilen zu schreiben um mich (hoffentlich) ein wenig zu beruhigen. Ich bin leider gerade auf Achse und habe keine Möglichkeit in meine Unterlagen zu sehen und meine Freundin ... na ja, sagen wir sie hat ein paar Probleme mit meinem alternativen Ablagesystem.
Ich hoffe Ihr habt Rat!!!
Danke,
Hecke