du musst für die zeit, die du die wohnung nicht nutzen kannst, keine miete bezahlen. danach wieder normale miete. aber mehr kannst du nicht verlangen, es ist ja durch dein fahrlässiges verhalten verursacht worden!

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das kann schon gut sein! ist zwar offiziell kein kriterium, aber wenn sie die wahl zwischen dir und einem ohne piercing haben, werden sie sich wohl nicht für dich entscheiden. gerade, wenn du in den öffentlichen dienst willst, würde ich mir das gut überlegen!

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wie alt bist du?

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wie alt sind die kinder? unter 14 kann man kein kind anzeigen.....und selbst wenn müsste gegen das tierschutzgesetz verstoßen worden sein und das muss bewiesen werden. aber wenn sie jünger als 14 sind, kannst du es sowieso vergessen.

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wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht....und wenn du ihr das so sagst, wie uns gerade wird sie es auch verstehen. außerdem mögen es frauen manchmal den mann erobern zu müssen. ist vielleicht garnicht schlecht;)

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wenn du über einen längeren zeitraum wenig nahrung zu dir nimmst, gewöhnt sich dein körper daran und verbrennt dann auch nur noch so wenig! das heißt auch wenn du normal wieder isst, nimmst du automatisch wieder zu, weil dein körper nicht mehr so viel verbrennt wie vorher!

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bei uns gibt es die grundrechte....und die werden und müssen eingehalten werden von der legislative, der exekutive und der judikative. also gesetzgebung, vollziehende gewalt (polizei, behörden) und den gerichten. das ist alles durchdacht und abgesichert. wenn du glaubst, deine grundrechte wären vom staat verletzt worden, kannst du das immer geltend machen.

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nein musst du nicht. du hast dich jetzt direkt mit dem eigentümer in verbindung gesetzt und ihr bezieht keine dritten personen mehr in den kauf ein. der makler hätte von dir gerne den auftrag gehabt, aber dummerweise bist du ihm zuvor gekommen:)

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ja, war doch eigentlich richtig was du erklärt hast. appetit hat man auch, wenn man keinen hunger hat. einfach weil man torte, pizza etc. gerne isst und man es sich trotzdem noch "reinschieben" könnte:). OBWOHL man schon satt ist.

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per agb kann das festgelegt werden, ja. wenn es keine überraschende klausel ist und deine rechte dir nicht abgeschnitten werden, können sie das. das gesetz ist in fällen von agbs subsidiär, also nachrangig.

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damit soll das kind und die mutter geschützt werden, weil sie ansprüche auf das geld haben. das ist schon richtig so.

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hm, also eigentlich müssten beide zustimmen, ansonsten wird nur seine name geändert.

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also wenn sich das so rapide geändert hat, dann stimmt vielleicht was nicht. ich denke nicht dass es eine affäre ist, aber frag echt mal nach oder schau halt mal in sein handy....ansonsten ist er vllt einfach gestresst.

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wenn du keine probleme willst, würde ich das auf jeden fall klären. anrufen und sagen, dass das ein doppelter termin wäre. dann lassen sie es sein oder du musst trotzdem hin....pflicht ist es nicht, wenn es nicht vom gericht auferlegt wurde, aber wenn du immer gut darstehen willst. dann würde ich hin.

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geh jetzt hin und zeigs! AUGEN ZU UND DURCH! mist gebaut, jetzt musst du es auch ausbaden!

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hmm hört sich nicht gut an ehrlich gesagt. aber an deiner stelle würde ich mich direkt morgen an die personalstelle wenden und nachfragen. dann hast du gleich gewissheit und musst nicht warten.

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