Nein, das darfst du nicht. Stattdessen kannst du „[sic]“ verwenden. Siehe Wikipedia:

sic (Aussprache [siːk]) ist ein redaktioneller Hinweis in Zitaten, Druckvorlagen und anderen Textstellen. Es entstammt dem lateinischen sīc und bedeutet „so“ bzw. „wirklich so“ (vollständig: sic erat scriptum: „so wurde es geschrieben“).
In Zitaten wird „[sic]“ oft in eckigen Klammern geschrieben und weist darauf hin, dass die vorangehende Stelle eines Zitats korrekt übernommen wurde. Das betrifft etwa Rechtschreibfehler – würden sie geändert, wäre die Textstelle falsch zitiert.
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Gerade gefunden! Das war Folge 231.

Alternativ findest du die Stelle auch ab Minute 9:09 in diesem Zusammenschnitt: https://youtu.be/9AYgH1odrRg?feature=shared

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Springer von e4 nach d6. Jetzt steht der schwarze König im Schach und muss nach g6 ziehen. Im nächsten Zug kann die Dame den Turm schlagen, der vorher gefesselt war und deswegen nicht den Springer schlagen konnte.

Den Springer nach c5 zu ziehen, wie hier auch schon vorgeschlagen wurde, funktioniert wegen des Läufers auf f2 nicht, der ihn dann einfach schlagen könnte.

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Mit Komma. Das ist ein nachgestellter Zusatz.

§ 77

https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#D109

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Gibt es irgendeine widersprechende Regel?

Nein, gibt es nicht. Du hast recht und die anderen keine Ahnung.

Beide Kommata sind obligatorisch, weil man eingeschobene Nebensätze mit paarigem Komma abgrenzt; ob der Nebensatz dabei uneingeleitet ist oder nicht, spielt keine Rolle.

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Mit uneingeleitetem Nebensatz:

  • Ich rufe ihm zu, ich könne ihn heute Nachmittag besuchen.
  • Sie versichert, sie werde noch eine halbe Stunde schwimmen und dann komme sie heim.

Mit eingeleitetem Nebensatz:

  • Ich rufe ihm zu, dass ich ihn heute Nachmittag besuchen könne.
  • Sie versichert, dass sie noch eine halbe Stunde schwimmen werde und [dass] sie dann heimkomme.

Die Objektsätze zu Verben der Annahme, der Mitteilung oder des Wunsches können auch uneingeleitet sein und sehen dann wie Hauptsätze aus – du hast also die Wahl. Ein dass-Nebensatz klingt allerdings etwas schriftsprachlicher.

Nun zum Konjunktiv I, der in der indirekten Rede grundsätzlich verwendet wird, außer wenn er mit der Indikativform übereinstimmt:

Er wird aus dem Präsensstamm des Verbs gebildet durch Anhängen von

  • -e bei der 1. und 3. Person Singular (ich, er, sie, es)
  • -est bei der 2. Person Singular (du)
  • -en bei der 1. und 3. Person Plural (wir, sie)
  • -et bei der 2. Person Plural (ihr)

Eine praktische Faustregel: Wenn du „Ich wünschte, ich …“ vor das Verb setzen kannst, handelt es sich um den Konjunktiv II, also jene Konjunktiv-Form, die du nicht brauchst.

Du kannst aber auch einfach in einer Konjugationstabelle nachschauen, wie der Konjunktiv I jeweils lautet: https://www.duden.de/konjugation/koennen

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Variante 1 ist richtig

Beim Begleitsatz entfällt der Schlusspunkt, wenn der angeführte Satz oder ein Teil von ihm am Ende des Ganzsatzes steht.

  • Sie sagte: „Es gefällt mir.”

Das ist § 92 im Regelwerk.

Hier noch ein Screenshot des Paragrafen mit unterstrichenem Beispiel:

Bild zum Beitrag

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Zu Beginn erklärt er sinngemäß, unter „Wokeness“ subsumiere man unter anderem Aufgewachtsein für soziale Ungerechtigkeit und Klimawandel. Dann behauptet er, woke Menschen schlössen ihre Augen vor wirklichen Problemen. Ergo sind seiner Meinung nach soziale Ungerechtigkeit und Klimawandel keine richtigen Probleme.

Diese Ansicht teile ich nicht.

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Bei zwei Bestandteilen werden substantivierte Verben zusammengeschrieben:

  • Angst haben ► des Angsthabens
  • Fenster öffnen ► beim Fensteröffnen

Ab drei Bestandteilen werden Bindestriche verwendet, wobei neben ohnehin großzuschreibenden Wörtern das erste und letzte Wort großgeschrieben werden:

  • das Den-Job-an-den-Nagel-Hängen

Das gilt allerdings als stilistisch ungeschickt.

Ansonsten siehe Onaxer. Außerdem muss es „der Meinung, dass“ heißen.

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Die Möglichkeit, eigene Fragen zu löschen, gibt es auf gutefrage nicht. Denn die Mühe der Antwortgeber soll ja nicht umsonst gewesen sein und auch andere Nutzer sollen noch von deinen Fragen profitieren können. Deswegen werden sie nur bei Richtlinienverstößen durch die Moderation entfernt.

Allerdings kannst du das Community Management per Kontaktformular darum bitten, deine Frage zu anonymisieren, sodass nicht mehr sichtbar ist, wer sie gestellt hat. Statt deines Nutzernamens wird dann „verreisterNutzer“ angezeigt, und die Frage verschwindet von deinem Account. Vergiss nicht, einen triftigen Grund anzugeben, etwa dass die Frage Rückschlüsse auf dich zulässt.

Deinen Account kannst du hier deaktivieren; deine Beiträge bleiben dabei aber bestehen. Theoretisch könntest du zudem das CM bitten, deinen Account zu anonymisieren.

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Er wirkt sich auf die Sortierung der Antworten nach Relevanz aus.

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Die Präposition „in“ gehört zu den neun Wechselpräpositionen, die entweder den Dativ (bei einem Ort bzw. der Frage „wo?“) oder den Akkusativ (bei einer Richtungsangabe bzw. der Frage „wohin?“) regieren können.

Zu deinem Satz:

Wo landen die Chemikalien? Also Dativ:

  • Sie landen in den Abwässern und schließlich in den Ozeanen.

Beim Verb „gelangen“ zum Beispiel wäre aber der Akkusativ korrekt:

  • Sie gelangen in die Abwässer und schließlich in die Ozeane.

Denn hier wäre die Frage ja „wohin?“.

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Grundsätzlich verwendet man für die indirekte Rede wie hier den Konjunktiv I, außer wenn er mit dem Indikativ übereinstimmt. Dann müsste es der Konjunktiv II sein.

Also:

  • Die Natur, so schreibt Person A, bestehe aus zwei Dingen: X und Y.
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Appositionen (hier „den SV Thüle“) stehen (fast) immer im selben Kasus wie das, worauf sie sich beziehen. Hier muss es also Akkusativ sein, weil „gegen“ eine Akkusativ-Präposition ist und auch „Tabellenzweiten“ im vierten Fall steht.

Also:

  • gegen den Tabellenzweiten, den SV Thüle

Möglich ist übrigens auch:

  • gegen den Tabellenzweiten – den SV Thüle
  • gegen den Tabellenzweiten: den SV Thüle
  • gegen den Tabellenzweiten[,] SV Thüle (zur Kommasetzung hierbei siehe § 78(4))
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Antwort nach drei Monaten überarbeitet:

Tatsächlich regiert die Präposition „laut“ den Genitiv, dem Duden zufolge ist allerdings auch der Dativ erlaubt.

Laut des Grammatischen Informationssystems ist es eine Dativpräposition: https://grammis.ids-mannheim.de/praepositionen/299306

Laut Zwiebelfisch steht sie mit Genitiv: https://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-lauter-erbauliches-ueber-laut-a-325168.html

Du siehst: Die Ansichten gehen auseinander. Es liegt also in deinem Ermessen, würde ich sagen.

  • Laut des Vertrags habe ich …
  • Laut dem Vertrag habe ich …
  • Laut Vertrag habe ich …
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Ein Komma vor „und“ ist hier obligatorisch.

Du musst nämlich die eingeschobene Infinitivgruppe mit paarigem Komma vom Rest des Satzes abgrenzen:

  • Henry Ford ermöglichte es breiteren Schichten in Amerika, ein Auto zu kaufen, und so wurden bis 1917 etwa eine Million Ford T verkauft.

PS: Ich freue mich schon auf die Kontroversen, die durch diese Antwort entstehen werden.

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