Springer von e4 nach d6. Jetzt steht der schwarze König im Schach und muss nach g6 ziehen. Im nächsten Zug kann die Dame den Turm schlagen, der vorher gefesselt war und deswegen nicht den Springer schlagen konnte.

Den Springer nach c5 zu ziehen, wie hier auch schon vorgeschlagen wurde, funktioniert wegen des Läufers auf f2 nicht, der ihn dann einfach schlagen könnte.

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Mit Komma. Das ist ein nachgestellter Zusatz.

§ 77

https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#D109

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Gibt es irgendeine widersprechende Regel?

Nein, gibt es nicht. Du hast recht und die anderen keine Ahnung.

Beide Kommata sind obligatorisch, weil man eingeschobene Nebensätze mit paarigem Komma abgrenzt; ob der Nebensatz dabei uneingeleitet ist oder nicht, spielt keine Rolle.

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Mit uneingeleitetem Nebensatz:

  • Ich rufe ihm zu, ich könne ihn heute Nachmittag besuchen.
  • Sie versichert, sie werde noch eine halbe Stunde schwimmen und dann komme sie heim.

Mit eingeleitetem Nebensatz:

  • Ich rufe ihm zu, dass ich ihn heute Nachmittag besuchen könne.
  • Sie versichert, dass sie noch eine halbe Stunde schwimmen werde und [dass] sie dann heimkomme.

Die Objektsätze zu Verben der Annahme, der Mitteilung oder des Wunsches können auch uneingeleitet sein und sehen dann wie Hauptsätze aus – du hast also die Wahl. Ein dass-Nebensatz klingt allerdings etwas schriftsprachlicher.

Nun zum Konjunktiv I, der in der indirekten Rede grundsätzlich verwendet wird, außer wenn er mit der Indikativform übereinstimmt:

Er wird aus dem Präsensstamm des Verbs gebildet durch Anhängen von

  • -e bei der 1. und 3. Person Singular (ich, er, sie, es)
  • -est bei der 2. Person Singular (du)
  • -en bei der 1. und 3. Person Plural (wir, sie)
  • -et bei der 2. Person Plural (ihr)

Eine praktische Faustregel: Wenn du „Ich wünschte, ich …“ vor das Verb setzen kannst, handelt es sich um den Konjunktiv II, also jene Konjunktiv-Form, die du nicht brauchst.

Du kannst aber auch einfach in einer Konjugationstabelle nachschauen, wie der Konjunktiv I jeweils lautet: https://www.duden.de/konjugation/koennen

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Variante 1 ist richtig

Beim Begleitsatz entfällt der Schlusspunkt, wenn der angeführte Satz oder ein Teil von ihm am Ende des Ganzsatzes steht.

  • Sie sagte: „Es gefällt mir.”

Das ist § 92 im Regelwerk.

Hier noch ein Screenshot des Paragrafen mit unterstrichenem Beispiel:

Bild zum Beitrag

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Zu Beginn erklärt er sinngemäß, unter „Wokeness“ subsumiere man unter anderem Aufgewachtsein für soziale Ungerechtigkeit und Klimawandel. Dann behauptet er, woke Menschen schlössen ihre Augen vor wirklichen Problemen. Ergo sind seiner Meinung nach soziale Ungerechtigkeit und Klimawandel keine richtigen Probleme.

Diese Ansicht teile ich nicht.

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Bei zwei Bestandteilen werden substantivierte Verben zusammengeschrieben:

  • Angst haben ► des Angsthabens
  • Fenster öffnen ► beim Fensteröffnen

Ab drei Bestandteilen werden Bindestriche verwendet, wobei neben ohnehin großzuschreibenden Wörtern das erste und letzte Wort großgeschrieben werden:

  • das Den-Job-an-den-Nagel-Hängen

Das gilt allerdings als stilistisch ungeschickt.

Ansonsten siehe Onaxer. Außerdem muss es „der Meinung, dass“ heißen.

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Die Möglichkeit, eigene Fragen zu löschen, gibt es auf gutefrage nicht. Denn die Mühe der Antwortgeber soll ja nicht umsonst gewesen sein und auch andere Nutzer sollen noch von deinen Fragen profitieren können. Deswegen werden sie nur bei Richtlinienverstößen durch die Moderation entfernt.

Allerdings kannst du das Community Management per Kontaktformular darum bitten, deine Frage zu anonymisieren, sodass nicht mehr sichtbar ist, wer sie gestellt hat. Statt deines Nutzernamens wird dann „verreisterNutzer“ angezeigt, und die Frage verschwindet von deinem Account. Vergiss nicht, einen triftigen Grund anzugeben, etwa dass die Frage Rückschlüsse auf dich zulässt.

Deinen Account kannst du hier deaktivieren; deine Beiträge bleiben dabei aber bestehen. Theoretisch könntest du zudem das CM bitten, deinen Account zu anonymisieren.

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Grundsätzlich verwendet man für die indirekte Rede wie hier den Konjunktiv I, außer wenn er mit dem Indikativ übereinstimmt. Dann müsste es der Konjunktiv II sein.

Also:

  • Die Natur, so schreibt Person A, bestehe aus zwei Dingen: X und Y.
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Antwort nach drei Monaten überarbeitet:

Tatsächlich regiert die Präposition „laut“ den Genitiv, dem Duden zufolge ist allerdings auch der Dativ erlaubt.

Laut des Grammatischen Informationssystems ist es eine Dativpräposition: https://grammis.ids-mannheim.de/praepositionen/299306

Laut Zwiebelfisch steht sie mit Genitiv: https://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-lauter-erbauliches-ueber-laut-a-325168.html

Du siehst: Die Ansichten gehen auseinander. Es liegt also in deinem Ermessen, würde ich sagen.

  • Laut des Vertrags habe ich …
  • Laut dem Vertrag habe ich …
  • Laut Vertrag habe ich …
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Ein Komma vor „und“ ist hier obligatorisch.

Du musst nämlich die eingeschobene Infinitivgruppe mit paarigem Komma vom Rest des Satzes abgrenzen:

  • Henry Ford ermöglichte es breiteren Schichten in Amerika, ein Auto zu kaufen, und so wurden bis 1917 etwa eine Million Ford T verkauft.

PS: Ich freue mich schon auf die Kontroversen, die durch diese Antwort entstehen werden.

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Das darfst du dir tatsächlich aussuchen.

Siehe hier:

Wenn zwei Substantive (meist ohne Artikel) inhaltlich eng miteinander verbunden sind, kann man das Verb in den Singular setzen, wenn man das Subjekt als eine Einheit auffasst: „Seine Kraft und Stärke war beeindruckend.“
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Zum ersten Satz:

Folgt der Eigenname einem Titel, einer Berufsbezeichnung oder Ähnlichem, so darf man nach § 78 (4) das Komma weglassen. „Mathe-Lehrer“ ist hier eine solche Berufsbezeichnung, und deswegen musst du „Herr Schmidt“ als Apposition nicht mit paarigem Komma einschließen – darfst du aber.

  • Unser Mathe-Lehrer[,] Herr Schmidt[,] gibt uns extrem viele Aufgaben auf (paariges Komma oder gar keins).

Zum zweiten Satz:

Hier musst du nach § 79 (1) die Anrede mit paarigem Komma vom restlichen Satz abtrennen.

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Nein.

Zwischen den Teilen einer Aufzählung setzt man zwar ein Komma (sofern sie nicht durch eine Konjunktion wie „und“ oder „oder“ verbunden sind), am Schluss einer Aufzählung steht aber keines.

Siehe dazu auch: https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#D100

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Das Komma ist fakultativ.

In dem Satz liegt eine Partizipgruppe vor, die hier mit Komma abgetrennt werden darf, aber nicht muss.

Näheres findest du z. B. hier: https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#D127

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Die Regel dazu lautet: Wird der Infinitiv (also die Grundform) eines trennbaren Verbs (z. B. „weiterarbeiten“) zusammengeschrieben, ist das bei der Erweiterung mit „zu“ in der Regel auch der Fall.

Es heißt demnach „weiterzuarbeiten“.

Für den Rest schau mal bei LottaKirschs Antwort vorbei.

PS: Hier kannst du das noch einmal nachlesen.

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Genau, die Farbe dieser Punkte verrät dir den Online-Status deiner Freunde. Da man das in den Einstellungen aber auch deaktivieren kann und der Punkt dann immer weiß bleibt, ist diese Funktion nicht hundertprozentig verlässlich.

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