Sonstiges

Hallo Eduardo,

Deine Frage und Deine Formulierungen sprechen aus meiner Sicht klar gege eine selbständige Tätigkeit.

Der klagende, vorwurfsvolle Ton passt nicht zu einem Menschen, der sich aus seiner eigenen Kraft heraus motivieren kann im Sinne einer Selbständigkeit wirtschaftlich tragfähig zu handeln.

Grafiker sein, das solltest Du noch wissen, ist ein Handwerk und eines, das man bestenfalls mit Leidenschaft betreibt. Als Künstler ist diese Leidenschaft, der innere Impuls noch wichtiger. Zur Leidenschaft kommt die Übung. Nur durch die permanente Praxis steigern wir unsere Leistungen, verbesserung unsere Qualität durch überprüfung, wiederholung und neue Herausforderungen und erlangen so mit jedem Jahr mehr Reife, wie ein guter Wein. Ein erfahrener und guter Grafiker, der dann noch ein Gefühl für den Zeitgeist hat, ist mit 40 nicht unvermittelbar, sondern in der Blüte seines beruflichen Lebens.

Kurz um: ein guter Grafiker bekommt immer einen Job - und nicht jeder Grafiker leidet in seiner Tätigkeit ;)

Umsattel? Ja, wenn es aus innerem Antrieb heraus passiert: warum nicht. Mangelt es jedoch daran und ist die Meinung vieler von Nöten: unbedingt sein lassen!

Viel Erfolg.

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Wenn Du Menschen helfen willst, dann hat NRW vielleicht das richtige Angebot für Dich:

https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/nrw-bietet-140-abiturienten-medizin-studienplaetze_aid-44016735

Aber auch andere Bundesländer fangen mit solchen Programmen an.

Neben den Hochschulen in Österreich und der Schweiz wären die Niederlande ebenfalls zu erwähnen, sofern du gewillt bist eine weitere Sprache zu lernen.

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Word 2016:

  • Navigiere zu der Seite
  • Gehe zum Reiter Layout und
  • klicke bei "Seite Einrichten" auf das Icon unten rechts i der Ecke (ecke mit Pfeil nach rechts unten)
  • wählen Querformat
  • wähle bei "übernehmen für" -> Aktuellen Abschnitt
  • bestätige mit klick auf OK
  • gehe zur nächsten seite und wiederhole das ganze,

damit das dokument danach nicht ebenfalls im Querformat erscheint.

Ich hoffe das hilft.

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Hallo Isabel2112,

im Grunde sagst Du selbst ja schon, was Du schreiben musst.

Je nach Anlass wird ein Raum anders mit Tischen und Stühlen bestückt. Normalerweise sollte Dein/e Ausbildungsleiter/in oder eine erfahrene/r Kollege/in hierfür der direkte ansprechpartner sein, aber natürlich findest Du auch im internet etwas dazu.

Schau doch mal hier:

https://g-wie-gastro.de/abteilungen/bankett/tischformen.html

Die Zeichnungen, die die Tische zu stellen sind, werden übrigens in der Regel in der Draufsicht erstellt. Zu jeder Variante ein paar Zeilen über die Vor- und Nachteile und schon sollte es das gewesen sein.

Viel Erfolg.

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Hallo michimete,

wenn Du die .rar Datei heruntergeladen hast gehst Du wie folgt vor.

Lade Dir das Tool zum entpacken herunter (z.B. 7zip). Installiere es.

  • Navigiere im Windows Explorer zu der Datei, die Du von Artillery heruntergeladen hast.
  • Rechtsklick auf die Datei -> 7-zip-> Entpacken nach "...."
  • Navigiere in den neuen Ordner und öffne das PDF.
  • Starte Cura
  • Navigiere in Cura zu Einstellungen -> Cura konfigurieren
  • Wähle den Punkt "Printer/Drucker" und klicke auf "hinzufügen
  • wähle "einen unvernetzten Drucker hinzufügen", wenn er nicht angeschlossen ist und "Custom", sofern der Drucker nicht in der Liste ist.
  • Anschließend öffnen sich die Geräteeinstellungen. Gib hier die Daten aus dem PDF von Artillery ein.
  • Verfolge weiter, wie auf den Abbildungen in dem PDF beschrieben.
  • ...

Eigentlich sollte das alles funktionieren.

Viel Erfolg.

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Ja, es ist ungerecht: aber was genau?

Ungerecht ist, dass auch in unserer Zeit und Gesellschaft das einkommen der Eltern einfluss auf den Werdegang der Kinder hat.

ABER: niemand ist dafür verantwortlich dass Du kein Abitur hast, und als Dreher in einer Fabrkik stehst, ebenso wie niemand dafür verantwortlich ist, dass Du nicht in Amerika bist. Es gibt faktoren, die den dir Beschriebenen Gymnasiasten das ganze erleichtert haben, aber das bedeutet nicht, dass Du es Dir nicht ebenfalls hättst erarbeiten können.

Beispiel: Warum hast Du einen Hauptschulabschluss und kein Abitur gemacht?

Und ungeachtet dessen: warum hast Du nicht dem Ziel der Reise vor Augen angefangen Dein Taschengeld zu sparen und Dir einen Minijob zu suchen und das verdiente Geld für einen Mehrmonatigen oder sogar einjährigen Trip zu sparen?

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Hallo SharonMarsh

je nach Drucker und Druckverfahren ist es möglich auch daheim Schichten ab 0,01 mm Dicke zu drucken. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass auch sehr feine details und kleinste Strukturen umgesetzt werden können.

Da diese Drucker entweder mit thermischen Verfahren oder aus Basis einer Belichtung drucken, ist das Material für den Druck entscheidend. Wenn Du einen Stempel erzeugen willst, benötigst Du eine Oberfläche die für Anhaftungen von Tinte geeignet ist. Viele Kunststoffe scheiden hier aus.

Eine Möglichkeit wäre auch, den Stempel-als Basis für eine Abformung mit einem geeigneten Gießmaterial zu nehmen. Hierbei würde der Stemepl Seitenrichtig als Positiv gedruckt, der Guss würde das Negativ erstellen und damit wäre wiederrum ein die Anbringung eins Positivs in Form eines Stempels möglich.

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Frage: Hat der Käufer damit auch die Rechte an den Bildern des Exposes erworben:

Anwort: Nein

Begründung: Der Makler wurde mit einer Vermittlungstätigkeit beauftrat. Die für seine Vermittlung genutzten Medien sind unabhängig von der Dienstleistung. Das alleinige Nutzungsrecht liegt Grundsätzlich beim Makler.

Möchte jemand die Bilder nutzen, muss er sich an den Makler wenden und geziehlt die Erlaubnis einholen und ggf. auch dafür noch einmal bezahlen.

Nutzt jemand die Bilder ohne die Erlaubnis, so verstößt er gegen das Urheberrecht und macht sich Schadensersatzpflichtig.

Zur Immobile und neuen Bildern:

Der Eigentümer hat das Recht, das Haus/die Wohnung nach Voranmeldung zu betreten und zu besichtigen, wenn ein nachvollziehbarer Grund dafür vorliegt. (Jährliche Kontrolle des allgemeinen Zustandes, oder Planung von Reparatur/Wartungsarbeiten, usw.). Hierzu sollte auch das Anfertigen von Bildern für die Veräußerung der Sache fallen. Auch Besichtigungen muss der Mieter der Sache nach vorheriger Ankündigungen über sich ergehen lassen.

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Hallo mirkoVIII,

ich kann verstehen, dass sich Deine Mutter nicht darüber freut, aber das ist erst einmal etwas persönliches. Welche Mutter lässt schon gerne ihr Kind gehen?

Die Frage ob Sie es verbieten kann ist an folgende Frage geknüpft:

Wer hat das Sorgerecht.

1.) Deine Mutter hat das alleinige Sorgerecht

Besitzt Deine Mutter das alleinige Sorgerecht, so gehört auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht dazu. Somit kann Sie bestimmen wo Du bis zu Deiner Volljährigkeit lebst.

2.) Deine Eltern haben ein gemeinsames Sorgerecht.

Sofern bei der Trennung Deiner Eltern diese sich einvernehmlich zum Sorgerecht geeinigt haben, können deine Eltern gemeinsam entscheiden was für Dich und Deine Zukunft das beste ist.

Wenn sie sich darauf nicht einigen können, muss das Familiengereicht auf Antrag eines Sorgeberechtigten über das Aufenthalsbestimmungsrecht entscheiden.

Das bedeutet: wenn beide das Sorgerecht haben, Deine Mutter aber nicht möchte, das Du zu seinem Vater ziehst, so kann Dein Vater bei gericht einen Antrag auf die Übertragung des Aufenthalsbestimmungsrechts stellen.

Allerdings kann in 2 Jahren viel passieren. Schau an wie es sich entwickelt und überstürze nichts. Vielleicht sieht sie es in 2 Jahren ebenso, oder etwas passiert etwas ganz anderes, mit dem heute noch niemand rechnet.

Viel Erfolg für die Zukunft.

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Kündigungsschutz in Niederlassung eines größeren Unternehmens mit weniger als 10 Mitarbeitern am Standort?

Ich weiß noch nicht, ob ich wirklich in diese Situation komme, denn bisher vermeldet nur der sogenannte Flurfunk in meiner Firma, dass es so kommt.
Es geht das Gerücht um, dass die Niederlassung, in der ich arbeite, geschlossen werden soll und die Mitarbeiter gekündigt werden.
Die Gefahr, dass das, was bisher durchgesickert ist, zutreffend ist, ist allerdings relativ groß, daher möchte ich mich jetzt schon schlau machen, was auf mich zukommt/zukommen könnte, damit ich nicht unvorbereitet im Regen stehe.

Bisher wurde ich noch nie gekündigt, daher kenne ich mich damit auch überhaupt nicht aus. Ich habe jetzt im Internet nachgelesen und dabei sind bei mir Fragen offen geblieben, die ich gern hier stellen würde.

Kurz zu mir:

Ich bin 47 Jahre alt, seit 19 Jahren in diesem Unternehmen, welches ca 160 Mitarbeiter an insgesamt 8 Standorten (7 in Deutschland, einer in Österreich) beschäftigt.

An unserem Standort sind wir mit insgesamt 7 Mitarbeitern beschäftigt (ein Niederlassungsleiter und 6 Mitarbeiter). Es handelt sich bei meinem Standort um die kleinste Niederlassung dieser Firma (in Deutschland)

Ich hätte folgende Fragen:

Wenn mich das Unternehmen kündigen sollte (Schließung der Niederlassung wegen der schlechten Auftragslage, also "Betriebsbedingte Kündigung"), gelte ich dann als Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb (unter 10 Mitarbeitern) oder ist die Gesamtgröße des Unternehmens entscheidend?

Die anderen Standorte der Firma sind (an dieser Stelle sind die Quellen recht zuverlässig) aktuell nicht von Schließung bedroht.

Macht in meinem Fall eine Kündigungsschutzklage Sinn?
(Ich würde gerne einen Umzug anbieten bzw wäre bereit, Wochenendpendler zu werden, um in einer anderen Niederlassung für meine Firma weiterhin tätig zu sein)

Wenn die Firma mir keinen Arbeitsplatz in einer anderen Niederlassung anbieten kann/will: Hätte ich Anspruch auf eine Abfindung?

Gibt es irgendetwas, das ich auf jeden Fall beachten sollte (Außer "falls" eine Kündigungsschutzklage Sinn macht, diese innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung einzureichen?

Ich bedanke mich für Eure Hilfe.

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Es hängt ein bisschen davon ab mit wem Du den Arbeitsvertrag hast: mit der Niederlassung im Falle einer Selbständigen Niederlassung, oder ob Du, was wahrscheinlicher ist, bei dem Unternehmen (Firma) selbst angestellt bist.

In Deinem Arbeitsvertrag sollte Dein Einsatzort geregelt sein, grundsätzlich aber dürfte das Unternehmen Dich, so steht es in den meisten VErträgen, auch an anderen standorten einsetzen. Sofern also der Standort geschlossen würde müsste der Arbeitgeber Dir in dem Fall erst einmal eine Stelle in einer anderen Niederlassung anbieten/schaffen.

Wenn Du gekündigt wirst - und da sind wir schon beim konkreten Fall - dann kannst Du entsprechend handeln.

In dem Fall würde ich Dir immer Raten einen Fachanwalt zu befragen und keine Internetforen. Das kostet dich in der Regel eine Summe in höher der Beratungskosten und die ist überschaubar und bestens Investiert.

Viel Erfolg.

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Hallo Riman87,

für jedes Budget gibt es natürlich die passende Kamera - das gilt auch für 360° aufnahmen.

Da Du ja nicht nur Fotos sondern auch 360° Videos machen möchtest, solltest Du schauen, welche Kamera hier überzeugt. Die meisten 360° Kameras besitzen 2 Objektive und Sensoren, die gegenüberliegend montiert sind. Die Kodak SP360 bietet z.B. nur 235° an, lässt also den unteren Bereich schwarz. Dafür bietet das Gerät die Formate H.264, AAC, JPEG für Video/Bild an. Für das gleiche geld, also ca. 450 Euro gibt es auch die Nikon KeyMission 360, die bei Videos noch 4K-UHD Qualität liefert, dafür aber die Videos auch nur in MP4 Speichert. JPEG für Bilder ist natürlich auch hier vorhanden.

Wir setzen im Betrieb ebenfalls 360° Kameras ein, jedoch beginnen diese ab 1.000 Euro aufwärts und produzieren riesen Datenmengen.

Alle unsere Geräte - und das kennt man ach von günstigern Modellen, speichern in der Regel nicht nur das Einzelbild, sondern stitchen direkt das Panorama. Sollte man dennoch mal etwas verändern müssen passiert hier im Haus meist mit Photoshop/After Effects. Für Begehungen und Interaktionen, sowohl im Browser als auch mit Oculus Go/ Quest / Rift/S, verwenden wir 3Dvista und/oder Unreal Engine & Unity, je nach Bedarf und Funktionsumfang.

Hardware:

https://www.testberichte.de/foto-video-und-optik/3499/action-cams/360-grad-kameras.html

Software:

  • 3dvista
  • Photoshop
  • After Effects
  • Fusion
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Hallo 73737473737,

allen Voran möchte ich Dir sagen, dass ich hoffe, dass Du Deine Phobien schnell und dauerhaft in den Griff bekommst. Angststörungen, insbesondere soziale Phobien kontrollieren zu lernen kostet viel Energie, aber dass Du Hilfe hast und in der Vergangenheitsform davon schreibst ist schon mal sehr gut.

Nun zu Deiner Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du das Amt im Vorfeld nicht über Deine Erkrankung informiert und warst auch nicht Arbeitsunfähig geschrieben. Stattdessen hast Du, wie ich herauslese, die Schulung, trotz schriftlicher Verpflichtung nicht besucht.

Das Amt ist grundsätzlich zwar Fähig einen Antrag abzulehnen, darf allerdings keine Atteste ohne weiteres Anzweifeln. Sofern der Sachberarbeiter/die Sachbearbeiterin keine entsprechende Ausbildung hat - wovon wir einfach mal ausgehen können, die Person ansonsten vermutlich nicht als Sachbearbeiter tätig wäre - übersteigt es ihre Kompetenz dies anzuzweifeln.

Dem Bescheid solltest Du also umgehend widersprechen, sofern Du das nicht bereits getan hast.

Für alles weitere würde ich Dir empfehlen Dich direkt an einen Fachanwalt zu wenden. Dieser ist für ein Verfahren ohnehin empfehlenswert und wird alle weiteren Schritte einleiten. Nur der kann beurteilen, ob ggf. Fristversäumnisse etc. zur Rechtmäßigkeit der Entscheidungen führen könnten, sofern das nicht durch die Natur der Erkrankung, zu der es ja u.U. auch gehören kann, dass Du nicht in der Lage gewesen sein könntest Kontakt zu einem Arzt, dem Amt etc. aufzunehmen, in der Lage warst die Fristen zu halten und dies eine Ausnahmeregelung ermöglicht.

Viel Erfolg und alles Gute.

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Mit verlaub: Ist die Frage ernst gemeint?

Natürlich kannst Du weder Bauingenieure noch Tontechniker ausbilden. Wie der Name schon sagt handelt es sich bei dem Bauignenieur um einen Ingenieursberuf und dieser erfodert ein Studium. Du müsstest Also, wenn Du "Bauingenieure" "ausbilden" wollen würdest zuerst eine private FH gründen. Tontechniker können durchaus von Personen ausgebildet werden, die entweder durch ausbildung oder Studium ihren Abschluss erworben haben. Weitere informationen dazu bietet die örtlich zuständige IHK.

Welchen Zusammenhang dies mit der Liste an Wunschträumen hast, welche Du dann aufzählst erschließt sich mir ebenfalls nicht.

  • Zigarettenautomaten-Aufsteller. Dafür brauchst du entweder eigene automaten oder musst als Lizenznehmer versuchen eine Genehmigung zu erhalten.
  • Ein eigenes Kino eröffnen: wen du keiner Kette angehörst und nicht gerade ein bestehendes kaufen willst, brauchst du mehrere Millionen für die Planung, den Bau, die Technik, die Lizenzen und das Personal.
  • Subways öffnen: Eigenkapital 15.000€ , 90.000€ Investionen, 10.000 Euro Franchisegebühr: https://www.punktfranchise.de/subway-franchise-2/?utm_source=bing&utm_medium=cpc&utm_campaign=Sandwiches&utm_term=%2Bfranchise+%2Bsubway&utm_content=Subway
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Hallo DrackenDarck.

3Ds max ist ein eigenständiges 3d programm, mit dem man 3D-Geometrien erzeugt, Texturiert, Ausleuchtet, Animiert, Rendert ... Daz3d hingegen ist eher für das arrrangieren von fertigen 3D-Modellen zu verwenden. Das können auch durchaus mit 3ds max erstellte Modelle sein.

Bei dem von dir, von 3dsky heruntergeladenen Set steht, dass fbx/obj vorhanden wären. Beides sind Formate, die Daz3d eigentlich erkennen und importieren können sollte.

Gehe hierzu auf "File" und wähle "Import" und dann die ensprechende FBX Datei aus, die Du von 3dsky heruntergeladen und entpackt hast. Anschließend sollte die Objekte bei dir in der Szene auftauchen.

Wenn du die Szene später ausgeleuchtet und arrangiert hast, kannst du dann die Bilder rendern. Rendern bedeutet, dass Bildpunkte erzeugt werden, die dann in einem Rastergrafik-Format (z.B. PNG oder JPG...) gespeichert werden können.

Die Berechnungsdauert hängt sowohl von der Qualität, der Komplexität der Materialien, als auch dem zur Verfügung stehenden Computersystem ab. In der regel kann ein leistungsstärkerer Computer die Berechnungen schneller durchführen.

Viel Spaß

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Um es klar zu sagen: Ja, das ist möglich.

Umfragen und verschiedene Versuche haben gezeigt, dass Personen mit ausländischen, Namen weniger häufig zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/auslaendische-vornamen-migranten-diskriminierung-durch-firmen-bestaetigt-a-960855.html

https://blog.beliebte-vornamen.de/2014/03/bewerber-mit-auslaendisch-klingenden-namen/

Versuche es doch mal mit direktem Klinkenputzen - persönliche Vorsprache und dabei die Bewerbungen abgeben. Ich wünsche Dir dennoch weiterhin viel Erfolg.

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Ich würde bei Deiner Hausbank anfangen.

Wenn man dann nach etwas zu trinken bittet, ist das in der Regel kein Problem, bei Geschäftskunden, wie Du sicherlich weißt, ohnehin nicht.

mit 100.000 € hast Du allerdings kein großes Volumen und bewegst auch nicht viel.

Wenn du kleine Investitionsprojekte suchst kann ich Dir gern ein paar Vorschlagen ^^

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Ich frag mich erst mal woher Du deine Übersetzung hast :))

Hommo = lat. Mensch

Technicus = lat. Nominativ des aus dem griechischen stammenden Wortes εχνικός (technikós )und leitet sich ab von τέχνη (téchne), zu Deutsch u.a. Handwerk.

(https://de.wikipedia.org/wiki/Technik)

Überspitzt gesagt ist eine Person mit bionischen Komponenten (z.B. Cochlea-Implantant) ein Homo Technicus.

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Egal ob ein Urlaubsanspruch besteht oder nicht, ist es am Vorgesetzten diesen freizugeben.

Der Antrag, ob unter Zeugen vergeben oder nicht, hat nichts mit der Bestätigung zu tun.

Wenn also der Chef den rlaub nicht genehmigt, so müsstest du, sofern du - was ich gottlob nicht hoffe - nicht noch krank würdest - die letzten Tage arbeiten gehen.

In diesem Fall müssten alle Dir noch bestehenden restlichen Urlaubstage übrigens ausgezahlt werden.

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Hallo Jasfaust,

wenn Du das als Freiberufler machst, also auch Rechnungen schreibst und Profi bist, dann solltest Du keine Schüler/Hobby/Studentenpreise nehmen - die machen den Markt immer kaputt.

Jeder selbständige Grafiker der weniger als 55/60 euro pro Stunde nimmt (netto), der schädigt der fügt der Branche Schaden zu und damit auch dem Gehalt eines Angestellten. Selbst diese Beträge sind aber eigentlich zu gering, da Du ja neben der Zeit auch noch Hard- und Software nutzt, Strom benötigst, Miete zahlst Du auch etc.

Logos, Bauchbinden, Sound etc. muss ja auch bereitgestellt oder erarbeitet werden und da geht schon mal die eine oder andere Minute drauf.

Ich fahre seit Jahren gut damit, dass ich Kunden den normalen Preis nenne und flexible Zalungs/Vergütungsmöglichkeiten anbiete. Bei Wagnisgeschäften bestehe ich entsprechend auf Anteile/Beteiligung an allen infragekommenden Umsätzen

Daher mein Tip:

Kündige den aktuellen Vertrag mit der Begründung, dass die Vergütung den Aufwand nicht mal annähernd deckt.

Nenn ihm den fairen Preis und triff eine Vereinbarung mit der beide Leben können.

PS: Wenn es natürlich um eine Sache geht an die du glaubst (z.b. Vereinsarbeit oder so), dann ist das natürlich etwas anderes. Als Auftrag aber solltest Du da ensprechend handeln

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Bei der Einmessung der Brille wird der Bewegungsraum festgelegt.

Befindest Du Dich dann beim start einer Anwendung im Zentrum dieser Fläche, solltest Du auch stets im Mittelpunkt der Szene sein.

Bei eigenen Anwendungen gibt es natürlich diverse Möglichkeiten die dafür sorgen können, dass Du nicht an der richtigen Position spawnst.

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