wickelt sie Dich dann auch, wenn Du eingepullert hast und füttert sie Dich auch mit der Flasche; machst Dundann "Bäuerchen" und wen ja komt da manchmal auch was hoch

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Meinung des Tages - Sollten rechtskräftig Freigesprochene erneut angeklagt werden können?

Vor über 40 Jahren wurde eine 17-Jährige vergewaltigt und ermordet. Der zum damaligen Zeitpunkt Hauptverdächtige wurde freigesprochen. Inzwischen sind neue Beweise aufgetaucht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob bereits Freigesprochene für eine Tat ein zweites Mal vor Gericht müssen …

Der Fall Frederike von Möhlmann

Die damals 17-jährige Frederike von Möhlmann wird im November 1981 Opfer eines Gewaltverbrechens. Bereits kurz nach der Tat wird ein Tatverdächtiger ausgemacht und festgenommen. Der Tatverdächtige wurde 1982 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Aus Mangel an Beweisen allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil zugunsten des Verurteilten ein Jahr später wieder auf. Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte viele Jahre für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. 2012 offenbarte ein molekulargenetisches Verfahren eine DNA-Spur des damals Tatverdächtigen auf der Kleidung der Getöteten. Mittels einer Petition, die mehr als 200.000 Menschen unterschrieben haben, drängte der Vater darauf, dass Strafprozesse in bestimmten Fällen wiederaufgenommen werden sollten.

Die aktuelle Gesetzeslage

Nach langen Verhandlungen beschloss der Bundestag im Jahr 2021 eine Neuregelung des bestehenden Rechts: Während es bislang nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. bei einem Geständnis) möglich war, einen bereits rechtskräftig Freigesprochenen wegen derselben Tat erneut vor Gericht zu stellen, sollte eine erneute Anklage lt. Gesetzesänderung auch möglich sein, wenn neues valides Beweismaterial auftaucht. Diese Neuregelung bezieht sich allerdings nur auf besonders schwere Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen. Die Neuregelung jedoch ist stark umstritten, weil das Grundgesetz sowie EU-Recht es grundsätzlich verbieten, Menschen wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen.

Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht

Angesichts des neuen Beweismaterials entschied das Landgericht Verden 2022, den Strafprozess gegen den ursprünglichen Verdächtigen ein weiteres Mal aufzurollen. Der Tatverdächtige kam daraufhin in Untersuchungshaft. Gegen diese Entscheidung legte der erneut Angeklagte jedoch Verfassungsbeschwerde ein, da er die Änderung in der Strafprozessordnung als verfassungswidrig erachtet. Unter Politikern und Juristen ist die Gesetzesänderung mehr als umstritten: Anwälte und Verfassungsjuristen bemängeln vor allem, dass diese fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates aushöhlen würde. Befürworter hingegen verweisen vor allem auf die Opfer, die ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung schwerer Verbrechen hätten.

Wie das Bundesverfassungsgericht heute entscheiden wird, ist derzeit völlig offen. Die heutige Prüfung entscheidet nicht über Schuld / Unschuld des Angeklagten, sondern darüber, inwieweit die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ob und inwieweit es also zu einer Neuauflage des Mordprozesses an Frederike kommen wird, hängt primär von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über das eventuelle Urteil / den schwierigen Fall? Sollten bereits rechtskräftig Freigesprochene u. U. ein weiteres Mal vor Gericht kommen können? Welche Probleme seht Ihr, sofern das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung für rechtsgültig erklärt? Sollte die Polizei mehr Ressourcen erhalten, um alte Fälle wieder aufrollen zu können? Sollte eine erneute Anklage auch bei weniger gravierenden Fällen möglich sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/prozess-trotz-freispruch-100.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-10/bundesverfassungsgericht-neuregelung-strafverfahren-mordfall

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es mag schwierig zu verstehen zu sein aber es ist trotzdem auch eine Frage der Menschenwürde, daß niemand für das gleiche Verbrechen 2x abgeurteilt werden kann. Die Entscheidung Des BVerfG stützt sich darauf, daß u nser GG eine solche Grundhaltung hat

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wir sind ein lesbisches Pärchen und machen es auch hauptsächlich über die Klit bei Ulrike geht es auch nicht anders und wir haben nherrliche Orgasmen

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Nein das ist normal

weiß ja nicht wie alt ihr seid, schreibt nur Pubertät, gehe also so von 12-16 Jahre aus. Miteinander schlafen sollte doch wirklich Tabu sein aber es gibt ja andere Möglichkeiten, z.B. mal zusammen duschen gehen oder zum FKK da kannst du sie dann in aller Ruhe mustern. Es könnte natürlich sein, daß Du eine Erektion bekommst aber damit wird deine Schwester bestimmt auch zurecht kommen. Sie scheint Dir ja auch gewissermaßen gut gesonnen zu sein. Wenn es wirklich zu einer liebevollen zarten Berührung kommt, ist das ja noch nicht wirklich gefährlich

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kommt auf Euer Alter an, wenn ihr mindestens 16 möglichst 18 seid, steht dem rechtlich nichts im Wege. Denke aber daran, daß sie zurück nach Spanien geht und es mit den Besuchen nicht so einfach ist.

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Stehen auf Frauen (leben als lesbisches Pärchen zusammen) und es macht uns Spaß wenn wir gerade so drauf sind uns gegenseitig anzupinkeln oder auch mal anzukotzen. Glaube gerne, daß dich das anmacht, kann sehr erregend sein und dafür sorgen schneller zum O*** zu kommen

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Schieb dir den Dildo in die Vagina; wenn; Du keinen Vaginismus hast,hast du damit keine Probleme,sie ist von Haus aus sehr dehnbar

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ich habe es einmal bei meinem Ex gezwungenermaßen machen müssen und geschluckt es hat keine Minute gedauert bis alles im hohen Bogen wieder herauskam, war auch froh das Zeug schnell wieder los geworden zu sein.

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als Mädchen ist es am einfachsten, einfach im Meer zu pinkeln, es sieht einem niemand als wenn man sich draußen irgendwo hinhockt, die hose ist hinterher auch wieder gewaschen kannnst sie also anlassen. Bei groß oder kotzen müssen wäre ich da etwas vorsichtiger und zumindest etwas weiter rausschwimmen

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