Wenn gerufener Notarzt bei Anruf über Drogeneinnahme informiert wird keine Schweigepflicht?
Um es gleich vorne weg zu sagen, ich nehme keine Drogen und habe es nicht vor. Meine Halbschwester allerdings ist des öfteren unter Drogeneinfluß stehend. Einmal war ich bzw. mein Partner der sie mal in einem desolaten Zustand vorfand, kurz davor gewesen einen Notarzt anzurufen, bis es sich von selbst legte damals.
Wie dem auch sei. Ich habe mir mal einige Infos dazu angesehen und stieß auf den Satz
Wenn Notarzt am Telefon in Kenntnis gesetzt wird, dass es um einen Drogennottfall ginge, dass dieser evtl. die Polizei verständigen könne. Erfährt er es erst bei Eintreffen am Unfallort über Drogeneinnahme steht er unter Schweigepflicht.
Ist das korrekt so?
Wieso entbindet ihn die Kenntnisnahme am Telefon von der Schweigepflicht?