Grundsätzlich sollten alle vorgelegten Urkunden formal gültig sein. Der Zoll hat dennoch die Möglichkeit, auch Urkunden mit geringfügigen Formalfehlern, also auch mit einem bereits abgelaufenen Datum, anzuerkennen. Gerade wenn das Datum noch nicht allzu weit überschritten ist passiert dies regelmäßig, solange keine Zweifel daran bestehen.
Konsequenzen wird es in diesem Fall sehr wahrscheinlich nicht geben. Sollte es dennoch zu einer Nachprüfung kommen, was innerhalb von drei Jahren jedenfalls immer möglich wäre, dann könnt ihr dies dort immer noch erklären.