Ich bin im ersten Semester auch durch alle Klausuren durchgerasselt, weil ich viel zu spät angefangen habe zu lernen. Mach dir nichts raus, baller dir alle Schemata rein, schau dir Übungsklausuren an, verinnerliche sie und gib dein bestes.

Im zweiten Semester habe ich dann 5 (oder 6? weiß ich gar nicht mehr) Klausuren geschrieben. War zwar anstrengend und ich habe vier Monate Vorlesungszeit fast jeden Tag bis 20 Uhr in der Bib gesessen, aber es hat sich gelohnt.

Ansonsten ist es nicht schlimm, wenn du nur die geschobenen Klausuren + eine weitere Klausur schreibst. Das ist auf jeden Fall machbar und im zweiten oder dritten Semester hat man auch so allmählich das System dahinter etwas besser verinnerlicht. Also mach dir keinen Kopf! Lieber ein Semester mehr und gründlich, als alles zwanghaft reinzuboxen. Schließlich musst du alles im Examen nochmal parat haben.

Aber verzweifle nicht jetzt schon. Es kann immer sein, dass du ein gutes Thema erwischt, oder dass irgendwas vom Semester hängengeblieben ist.

Viel Glück, das schaffst du!

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Ein Zeuge ist ein taugliches Beweismittel. Allerdings gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“, wenn der Richter durch den Zeugen nicht total überzeugt werden kann und somit in der Regel Freispruch.

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Beides

Die Gewerkschaft bietet Rechtsschutz in Arbeitssachen in der Regel nur in der ersten Instanz (also nur vor dem Arbeitsgericht). Maßgeblicher Grund ist, dass es sich bei den Vertretern der Gewerkschaft zumeist nicht um Anwälte handelt, sondern um Gewerkschaftssekretäre oder andere Funktionäre, die entsprechende Schulungen durchgegangen sind. Das heißt aber nicht, dass sie weniger Ahnung hätten. Ein ordnungsgemäß geschulter Gewerkschaftssekretär ist fachlich mindestens genauso gut wie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Seminare der Gewerkschaften sind sehr umfangreich (zumindest kann ich das für die DGB-Gewerkschaften bezeugen).

Vor dem Arbeitsgericht gibt es im Übrigen keine Anwaltspflicht (§ 11 Abs. 1 ArbGG). Man kann sich durch Gewerkschaften vertreten lassen (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 ArbGG).

Man sollte dennoch nicht nur wegen Rechtsschutz in die Gewerkschaft, zumal der Rechtsschutz in der Gewerkschaft in der Regel erst ab einer bestimmten Mitgliedszeit gewährt wird.

Für eine Mitgliedschaft gibt es tausend andere gute Gründe. Die hier aufzuzählen würde ewig dauern, deshalb verweise ich auf Google. Ich bin seit Jahren bei der IG BAU, obwohl ich nicht mal in der Branche arbeite (habe es früher als Student getan). Dennoch behalte ich die Mitgliedschaft einfach aus Solidarität gegenüber die Kolleg*innen die tagtäglich teilweise ehrenamtlich ihren Hintern aufreißen, damit unsere Mitmenschen zu menschenwürdigen Konditionen arbeiten.

Dass wir in Deutschland mit dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz, uvm. weltweit mit die besten Arbeitskonditionen haben, ist maßgeblicher Verdienst einer starken Arbeitnehmerschicht.

Eine Rechtsschutzversicherung ist natürlich auch empfehlenswert. Zwar kann es sein, dass sie jahrelang ungenutzt bleibt, aber wenn man dann mal einen Fall hat, sollte man sich eben absichern (gerade in Arbeitssachen). Von daher beides. Man muss natürlich das nötige Kleingeld hierfür besitzen (leider!).

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Nein, darfst du nicht. In der Regel ist vor jedem Eingang ein Schild, welches Unbefugten das Betreten des Schulgeländes während der Schulzeit verbietet. Der Träger der Schule hat selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, deren Schüler vor Eingriffen von außerhalb und möglichen Gefahrquellen zu schützen. Anders verhält es sich, wenn du ehemaliger Schüler warst und bspw. deine alten Lehrer besuchen möchtest, wobei man sich auch in so einem Fall vorher ankündigen sollte.

Außerhalb der Schulzeiten gilt grds, dass du das Gelände betreten darfst, sofern es nicht explizit verboten wurde.

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Gibt O2 Daten raus?

Hallo allerseits :-)

Ich habe seit einigen Monaten ein "kleines" Problem. Hier eine kurze Beschreibung meines Problems:

Mein Vater hat im Juni 2018 bei der Telekom Magenta Regio ein DSL-Anschluss abgeschlossen. Ende August wurde dann von meinem Konto die erste Rechnung verbucht. Auf Nachfrage hat mein Vater mein Vater gemeint, dass er nicht wüsste, woher die Telekom meine IBAN wüsste. Ich persönlich habe kein Konto bei der Telekom. Ich habe ein Handyvertrag bei O2 und einen DSL-Anschluss bei 1&1. Also habe ich die Summe zurückgebucht. Mein Vater hatte schon gezahlt. Nach ca. einer Woche kam eine Zahlungserinnerung bei meinen Eltern an. Natürlich handelte es sich dabei um die Summe, die ich zurückgebucht hatte, obwohl mein Vater schon gezahlt hatte. Um keine weiteren Probleme zu verursachen hat mein Vater nochmal gezahlt, anstatt direkt mit der Telekom Kontakt aufzunehmen. Im nächsten Monat nochmal genau das gleiche Spiel: Papa zahlt die offene Rechnung, von meinem Konto wird Geld abgebucht, ich buche es zurück, Zahlungserinnerung kommt nach einer Woche an, Papa ignoriert diese dieses Mal. Den Kundenservice zu kontaktieren erscheint unmöglich. Oktober und November nochmal das gleiche Spiel. Mein Vater und ich entscheiden uns in einen Telekomshop zu gehen, um das Problem zu lösen und dort wird uns weiß gemacht, dass mein Vater zu viel gezahlt hätte, er einen Guthaben hätte und deswegen die nächsten Monate nicht zahlen müsste. Was meine IBAN angeht, konnten sie mir keine Auskunft geben, woher die Zahlungsstelle diese hätte. Im Dezember dann der Schock: DSL-Anschluss wurde gecuttet, und am 10.12 kam ZWEIMAL eine fristlose Kündigung von der Telekom mit der Zahlungsaufforderung in Höhe von einmal 66€ und einmal von 94€. Meine Eltern sind daraufhin wieder zum Telekom-Shop gegangen und dort hieß es, dass die 94€ zu zahlen seien, bevor wieder ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann. Gesagt, getan und als es darum ging den neuen Vertrag abzuschließen, hat der Mitarbeiter dort meinen Eltern erzählt, dass es angeblich eine Interferenz mit meinem O2-Vertrag gegeben haben soll und sie somit an meine IBAN gekommen seien. Desweiteren wurde meine Handynummer, als ich bei der Freischaltung des DSL-Anschlusses im Juli da angerufen hatte, gespeichert, obwohl ich dies nie genehmigt habe. Am 19.12 wurde von meinem Konto dann wiedermals eine Summe in Höhe von 35€ abgebucht. Wieder habe ich das Geld zurückgebucht. Am Freitag habe ich ENDLICH jemanden vom Kundenservice erreichen können und er hat mir weiß machen wollen, dass dies die Rechnung für den Monat November sei. Er hat darauf beharrt, dass mein Vater meine IBAN am Telefon durchgegeben hätte, ich habe ihm aber versichert, dass das nicht möglich sei.

Nun die Hauptfrage: Ist solch eine Interferenz möglich? Darf O2 einfach meine Daten rausgegeben, bzw kennt ihr ähnliche Fälle?

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Es besteht gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO die Möglichkeit, Datenschutzbeschwerden bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde zu stellen. Das ganze geht auch ohne Konsultation eines Anwalts.

Weitere Informationen und welche Behörde zuständig ist, gibt’s hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/MeineRechte/Artikel/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html

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Böllerverbot ist zeitgemäß

Es spricht so vieles gegen Böllern. Das einzige was dafür spricht: ES MACHT SPAß UND SIEHT GUT AUS

Ich denke, dieses primitiv toxisch männliche Denken sollten wir hinter uns lassen und (privates) Böllern verbieten.

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Wie lang ist der Kauf her?

In den ersten sechs Monaten vermutet der Gesetzgeber, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorhanden war (falls du den Fernseher nicht gewerblich gekauft hast). Ergo: Real hätte die Pflicht, dein Verschulden zu beweisen. Dann hättest du auf jeden Fall die besseren Karten.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich sie in jedem Fall kontaktieren. Bei einem anwaltlichen Schreiben knicken die Unternehmer in der Regel sowieso zusammen.

Relevant zu wissen wäre natürlich, ob du wirklich eine Garantievereinbarung hast (oder nur gesetzliche Gewährleistungsansprüche) und wenn ja: was für eine Garantie das ist. Also im Normalfall müsste jede Rechtsschutzversicherung so einen Fall übernehmen.

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Sachmangel § 434 BGB - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

Rechtsmangel § 435 BGB - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__435.html

Das Gesetz erklärt es eigentlich ziemlich gut. Verstehe jetzt nicht, was du mit offen und versteckt in dem Kontext meinst?

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Es ist irgendwie komisch. Ich würd es nicht machen, obwohl ich mich mit meiner damaligen Chefin auch sehr gut verstanden habe.

Dennoch fände ich es komisch, außerdem könnte dadurch die (Arbeits)Beziehung nachhaltig zerstört werden und dann habt ihr euch gegenseitig an der Backe. Am Ende des Tages ist es immer noch eine Arbeitsstelle, auch wenn ihr euch gut versteht.

Wenn du singen möchtest, dann macht das doch zusammen mit dem Kollegium.

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Zalando hat doch eine 100 Tage Rückgabefrist?

Füll den Retoureschein aus und schick es zurück .. Dann musst du es auch nicht mehr bezahlen.

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Über Berufschancen solltest du dir gar keine Sorgen machen. Verdienstmöglichkeiten sind inzwischen auch ohne Prädikatsexamen sehr hoch! Dementsprechend natürlich auch lange Arbeitszeiten und teilweise viel Stress; kommt aber auch drauf an, wo du später mal arbeiten möchtest und in welchem Bereich.

Die guten Möglichkeiten bei der Arbeitssuche lassen sich damit erklären, dass sich die Babyboomer Generation (Jahrgang 1955-1965) so langsam aber sicher vom Arbeitsmarkt verabschiedet und viel weniger Nachwuchs als nötig zu erwarten ist.

Wer aber nur wegen des Geldes wegen studiert, kann es auch gleich sein lassen (zumindest bei Jura). Es ist teilweise sehr schwer, ins Studium hineinzufinden ; man hat oft auch nach 1-2 Jahren das Gefühl, es nicht richtig verstanden zu haben. Es ist unglaublich viel und man muss auf jeden Fall sehr viel auswendig lernen (egal wer was sagt, niemand kann abstreiten, dass man viel auswendig lernen muss).

Die Länge des Studiums und die unfaire Benotung sind teilweise frustrierend, aber wenn man es nach fünf Jahren geschafft hat, stehen einem super Chancen entgegen!

Und wie überall im Leben gilt: Ohne Fleiß kein Preis :D

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Verträge sind grundsätzlich formfrei und auch durch reinen E-Mail Verkehr schließbar; etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz eine gewisse Form vorschreibt (wie zB beim Gründstückskauf vgl. § 311b Abs. 1 BGB oder bei der Schenkung vgl. § 518 Abs. 1 BGB).

Ein Vertrag kommt in der Regel durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Diese müssen so bestimmt sein, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen geklärt sind.

Ob in deinem konkreten Fall ein Vertrag geschlossen wurde, lässt sich aus der Ferne nicht eindeutig beurteilen. Aber vereinfacht erklärt: Es muss ermittelt werden, ob die beiden Parteien einen Rechtsbindungswillen hatten. Wollten sie irgendeine rechtserhebliche Erklärung vornehmen (ganz egal welcher Art); Wollten sie sich rechtswirkend binden? Oder handelte es sich vielmehr um eine reine Vorverhandlung, ohne, dass die genauen Bedingungen bereits geklärt sind oder vielleicht sogar nur um eine Gefälligkeit?

Es kann natürlich auch sein, dass die Parteien sich erst mit der Unterschrift binden wollten. Das müsste dann allerdings zumindest konkludent aus dem Vertrag hervorgehen. Wie gesagt, lässt sich das nur anhand genauer Details im Einzelfall beantworten. Bei einem schriftlichen Vertrag geht man meiner Meinung nach erst nach Unterschrift von einem wirksamen Vertrag aus (warum sollte man es sonst auch verschriftlichen?!)

Sätze wie: “Anbei schicke ich dir die veränderten Vertragsunterlagen.“ und „Ja, die Veränderungen gehen klar“ können durchaus Indizien für einen Vertragsschluss sein. Noch sicherer wäre es natürlich, direkt zu fragen: „Sollen wir den Vertrag dann (ab sofort) umsetzen?“ und eine eindeutige Antwort wie: „Ja, gerne.“

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Kontrolleur fotografiert meinen Ausweis?

Hallo meine Lieben,

Ich wohne in Berlin und fahre immer die selbe Strecke über die Warschauer Straße, dadurch sind mir mittlerweile viele Fahrkartenkontrolleure vom Aussehen her bekannt, deswegen gibt es auch eine Vorgeschichte: also ein mal war ein Mann in der Bahn mit mir und es kamen drei Kontrolleure, auf jeden Fall haben die Kontrolleure den Mann um das Ticket gebeten aber der hatte nicht das passende dabei und verstand auch kein deutsch, da ich jemanden mitnehmen darf auf mein Ticket, bin ich zu den Kontrolleuren gegangen und hab gesagt, dass der Mann zu mir gehört und wir auf mein Ticket zusammen fahren... Daraufhin war einer der Kontrolleure extrem unfreundlich zu mir und meinte ich soll mich nicht einmischen und so weiter....

Heute: war wieder dieser Kontrolleur von damals mit in der Bahn und ka wieso aber ich hab vercheckt den Ausweis zu meinem Ticket (Schüler/Azubi) verlängern zu lassen, der Kontrolleur (weil er mich vermutlich noch von damals kannte) hat natürlich nicht nur meine Fahrkarte prüfen wollen sondern auch meinen dazugehörigen Ausweis und hat sich dabei gefühlt überdurchschnittlich viel mehr Zeit gelassen als bei den anderen Fahrgästen, aber dann kamm der Schock (bis zu dem Zeitpunkt dachte ich ja dass mein Ausweis noch gültig ist) er sagte einfach ich solle nächste Station mit aussteigen und packt meine Fahrkarte und Ausweis in seine Bauchtasche, ich war total perplex und sagte ihm er soll mir sofort meine Sachen wiedergegeben und er meinte nur"Mal sehen ob du die wieder bekommen kannst" dann kam sein Kollege und hat mich gefragt was los sei... Dann kam die nächste Station und ich hab gleich (etwas hochnäsig vielleicht) gesagt dass er mir jetzt mein Ausweis und Fahrkarte zurück geben soll und als er es aus seiner Tasche geholt hat, habe ich direkt danach geschnappt, aber er hat es festgehalten... Dann meinte er dass ja das Datum auf meinem Ausweis nicht gültig ist und ich eine Betrügerin sei... Daraufhin meinte ich dass das ja wohl nicht stimmen kann (hat es aber). Auf jeden Fall meinte er dass, er mich jetzt aufschreibt weil ich kein gültiges Ticket habe und hält dabei immer noch die ganze Zeit meinen Ausweis in der Hand, dann nach dem er fertig war mit diesen Schein ausfüllen... Hat er einfach mit seinem Handy ein Foto von meinem Ausweis und Azubi Ausweis gemacht... Ich hab direkt gesagt dass er die Bilder löschen soll und ich nicht mein Einverständnis dazu gegeben habe... Der andere Kontrolleur, hat erst nach Aufforderung reagiert und meinte zu mir ich soll kurz warten, dann haben die kurz geredet und der andere Kontrolleur kam zu mir zurück gab mir meine Sachen und meinte ich hab 7 Tage Zeit mich um das Bußgeld zu kümmern, und das war's... Die sind dann einfach gegangen...

Darf der einfach mein Ausweis fotografieren? Kann ich irgendetwas dagegen unternehmen bzw dafür sorgen dass es Konsequenzen für den Kontrolleur hat?

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Ich an deiner Stelle würde die Berliner Verkehrsbetriebe anschreiben und den Sachverhalt genauso mit genauen Daten zu Datum und Uhrzeit schildern.

Wenn du einen Datenschutzverstoß vermutest, kannst du das an die jeweiligen Aufsichtsbehörde für Datenschutz melden (was in deinem Fall aber vermutlich keinen Erfolg haben wird).

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