Darf ich als Erwachsene ein Schulgelände einfach so betreten?

7 Antworten

Nein, darfst du nicht. In der Regel ist vor jedem Eingang ein Schild, welches Unbefugten das Betreten des Schulgeländes während der Schulzeit verbietet. Der Träger der Schule hat selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, deren Schüler vor Eingriffen von außerhalb und möglichen Gefahrquellen zu schützen. Anders verhält es sich, wenn du ehemaliger Schüler warst und bspw. deine alten Lehrer besuchen möchtest, wobei man sich auch in so einem Fall vorher ankündigen sollte.

Außerhalb der Schulzeiten gilt grds, dass du das Gelände betreten darfst, sofern es nicht explizit verboten wurde.

Kommt drauf an, was du vorhast. Was willst du denn auf dem Pausenhof? Wenn das öfters passieren würde, wäre es schon komisch. Falls es ungewollt ist für die Kinder oder irgendwie verdächtig ist und trotz mehrmaligen Aufforderns das Gebäude nicht verlassen wird, könntest du auch Hausverbot bekommen. Wenn es dir nur darum geht, dir die Schule mal anzuschauen, dann geht das in Ordnung. Klüger wäre es aber trotzdem dann dem Schuldirektor/in Bescheid zu geben.

Also zunächst mal: Klar, kannst du das Schulgebäude als Erwaschene betreten und dich umsehen (legaler Grund). Das gilt natürlich nur während der Schulzeit. Wenn die Zeit rum ist, darfst du dort eigentlich auch nicht mehr drauf, sondern nur zu den gegebenen Zeiten.

Naja ist alles Privatgelände, also eigentlich nicht, wenn du keinen legalen Grund hast

Es ist generell verboten ein Schulgelände zu betreten es ist ein hausfriedensbruch und wird strafrechtlich verfolgt es gibt eine Ausnahme bei Landtagswahl und Bundestagswahl wen dort die Wahllokale sind sonst verboten

Das geht so lange bis man ein Verbot bekommt.