Sei einfach froh, dass du so privilegiert bist, sowas nicht nutzen zu müssen.

Im Gegensatz zu dir gibt es sehr viele Studenten, die drauf angewiesen sind. Da besteht gar keine Diskussion dran.

Vielleicht würde es dir helfen, deine abgehobene undifferenzierte Sichtweise zu überdenken

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Mit 16 kannst du rein rechtlich so einen Vertrag gar nicht wirksam schließen.

Ich würde nicht zahlen, sondern denen schreiben, dass du erst 16 bist und deine Erziehungsberechtigten dir den Vertragsschluss nicht erlauben (das sollten die auch nicht 😅 dann brauchst du auch nicht zu lügen).

Sodann wird alles unwirksam und du wirst von der Zahlungspflicht befreit.

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Es gibt keine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge

Entweder ist es fahrlässige Körperverletzung § 229 oder fahrlässige Tötung § 227

Fahrlässigkeit ist immer nur dann möglich, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt und der Gesetzgeber hat nun mal zwei verschiedene Tatbestände geschaffen

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Die oberen 1% höher besteuern

Wir alle kennen diese Riesenkonzerne wie Facebook, Alphabet, Microsoft, Apple, Amazon etc., aber mich würde wirklich mal interessieren, wie viel Steuern die zahlen. So ein Land mit diesen Konzernen dürften doch eigentlich echt keine Staatsverschuldung von mehr als 100% haben ..

Alle Lösungen Sanders klingen im Grunde äußerst positiv, aber ohne Kohle von den Oligarchen wird alles nichts.

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Ich bin im ersten Semester auch durch alle Klausuren durchgerasselt, weil ich viel zu spät angefangen habe zu lernen. Mach dir nichts raus, baller dir alle Schemata rein, schau dir Übungsklausuren an, verinnerliche sie und gib dein bestes.

Im zweiten Semester habe ich dann 5 (oder 6? weiß ich gar nicht mehr) Klausuren geschrieben. War zwar anstrengend und ich habe vier Monate Vorlesungszeit fast jeden Tag bis 20 Uhr in der Bib gesessen, aber es hat sich gelohnt.

Ansonsten ist es nicht schlimm, wenn du nur die geschobenen Klausuren + eine weitere Klausur schreibst. Das ist auf jeden Fall machbar und im zweiten oder dritten Semester hat man auch so allmählich das System dahinter etwas besser verinnerlicht. Also mach dir keinen Kopf! Lieber ein Semester mehr und gründlich, als alles zwanghaft reinzuboxen. Schließlich musst du alles im Examen nochmal parat haben.

Aber verzweifle nicht jetzt schon. Es kann immer sein, dass du ein gutes Thema erwischt, oder dass irgendwas vom Semester hängengeblieben ist.

Viel Glück, das schaffst du!

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Frau XXXXXX ist nicht nur schnell und effizient, sondern meistert auch

Frage mich, warum man den Satz mit einem „nicht“ anfangen muss, hört sich nicht so schön an.

aus der Hektik enstehende etwaige Problemsituationen mit der Küchenmanschafft und Kollegen

Der Verweis auf die Küchenmannschaft und Kollegen könnte so gedeutet werden, als wärst du nicht die Problemlöserin, sondern die Problemmittlerin, die lediglich andere über Probleme informiert, die dann von denen gelöst werden. Also im Prinzip unbrauchbar, da es keine Leistung von dir hervorhebt.

Ihre soziale Kompetenz ist als sehr hoch zu bezeichnen.

Da es zum Grundmetier einer Servicekraft sowieso schon gehört, soziale Kompetenzen zu haben, sollte diese Fähigkeit entweder mit extra Schmackes betont werden oder ganz weggelassen werden.

Sie war im gesamten Kollegenkreis sehr beliebt und geschätzt

Klingt auf den ersten Blick zwar ganz nett, aber eine Servicekraft sollte insbesondere beim Kundenkreis beliebt sein. Dass sie von den Kollegen geschätzt wurde, ist eher als normal anzusehen.

Ebeneso gut und harmonisch war ihr Verhältnis zur Geschäftsleitung, die Leistungen entsprachen stehts unseren vollsten Zufriedenheit.

Gut ist in einem Arbeitszeugnis halt nur gut - nichts besonderes. Harmonisch klingt da schon besser, deutet auf gute Kommunikation hin.

Der guten Ordnung halber sei erwähnt

Was soll denn diese Formulierung?? Klingt irgendwie gezwungen und zu bemüht, eher ein schlechtes Signal.

stets pünktlich, ehrlich und fleissig war

Das ist eigentlich etwas gutes, allerdings auch selbstverständliche Attribute. Für eine gute Benotung fehlt in jedem Fall, dass du zum Beispiel durch deinen Fleiß sehr gute Umsätze erzielt hast oder, dass den Kunden deine Arbeit stets gefallen halt und so weiter halt. So wie es da jetzt steht, ist es halt nicht besonders hervorgehoben.

Also im Großen und Ganzen würde ich sagen, dass es ein ganz knappes befriedigend ist. Wie du schon sagtest: Man bereut zwar nicht, dass du da warst, allerdings wird man dich jetzt nicht arg vermissen, geschweige denn jemandem unbedingt empfehlen. Man ist vielleicht sogar froh, dass du weg bist, um den Weg für neue Leute zu ebnen.

Das Zeugnis ist insgesamt aber unbrauchbar, nicht nur wegen der vielen Rechtschreibfehler sondern auch, weil der Aufbau total katastrophal ist. Das würde ich so nicht irgendwo angeben.

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Klassischer Fall von Äpfel mit Birnen vergleichen

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Wusste dein Gegenüber, dass du minderjährig bist?

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Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist nur bei einem rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten möglich.

Die Arbeitspflichten eines Hausmeisters sind in erster Linie ganz grob die Objektinstandhaltung und natürlich, sich um die Angelegenheiten der Mieter zu kümmern.
Klar, sollte ein Hausmeister sich dementsprechend nett zu den Studenten verhalten, allerdings verletzt er höchstens eine Nebenpflicht, wenn er sich „wie ein Asi“ benimmt. Und selbst da, muss er sich wirklich asozial benehmen.

Und selbst wenn eine Arbeitspflicht verletzt wurde, muss eine Kündigung verhältnismäßig sein und einer Interessenabwägung standhalten. In der Regel sind zunächst eine Abmahnung oder ähnliche Maßnahmen erforderlich. Nach deinen Schilderungen muss da deutlich mehr hinzukommen, damit eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.

Darüber hinaus ist natürlich auch eine außerordentliche Kündigung möglich, allerdings wirklich nur aus wichtigem Grund (wie z.B., wenn eine erhebliche Straftat begangen wurde).

In Deutschland ist es (zum Glück) gar nicht mal so einfach, einen Mitarbeiter zu kündigen, sofern das Kündigungsschutzrecht anwendbar ist.

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Kommentar löschen vielleicht? Dich entschuldigen und jedem seine vom Grundgesetz gegebenen Rechte gönnen.

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kenne die vorgeschichte nicht, aber muss sagen, dass der etwas breitere im blauen pulli ziemlich souverän reagiert. versucht sich zu verteidigen und drängt vehement darauf, dass die den asi im jogginganzug wegziehen sollen (okay bei dem kick in sekunde 12 geht er da echt ziemlich harsch rein, das wäre nicht nötig gewesen)

was der lauch in weißen pulli da versucht, ist mir ein rätsel. genau so sollte man nicht reagieren (ps: bei sekunde 11 wäre er fast verreckt, haben nur zentimeter gefehlt)

als außenstehender wäre ein eingreifen ziemlich dumm, weil die situation viel zu unübersichtlich ist. anders wäre es wenn es nur zwei personen wäre und sonst niemand einschreiten wird. dann würde ich mich vermutlich zwischen stellen

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Du musst deine Frage konkretisieren. Meinst du, dass die EU jetzt für uns alle entscheiden soll oder meinst du, dass innerhalb der EU nicht die Kommission sondern das EU-Parlament zuständig sein soll?

Denn die EU kann bereits als „primärer Gesetzgeber“ übergeordnete Regelungen erlassen, die für das gesamte EU-Gebiet gleichermaßen gelten! Und das macht sie auch schon anhand von Verordnungen (Art. 288 Abs. 2 AEUV). Darüber hinaus kann die EU eine Richtlinie erlassen, die die jeweiligen Mitgliedsstaaten dazu zwingt, innerhalb einer bestimmten Zeit ein Gesetz zur Regelung einer Sache zu erlassen (Art. 288 Abs. 3 AEUV). Der Unterschied zur Verordnung ist, dass bei einer Richtlinie jedem Mitgliedstaat ein eigener kleiner „Auslegungsspielraum“ bleibt, wie sie die Richtlinie jetzt konkret umsetzt.

Aber Verordnungen sind unmittelbar geltendes Gesetz in jedem Land! Deshalb gelten beispielsweise europaweit die selben Regeln zum Datenschutz (EU-DSGVO).

Hier kannst du lesen, wofür die EU alles zuständig ist: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/what-european-commission-does/law/areas-eu-action_de

Und hier nochmal das ordentlich Gesetzgebungsverfahren der EU: https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europa-und-europawahlen/ordentliches-gesetzgebungsverfahren

Falls du mich fragst: Ich finde es gut so wie es ist. Dank EU-Regeln haben wir im gesamten Unionsgebiet harmonisierte Regeln für wichtige Themen Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Diskriminierungsverbote, Gleichbehandlung von Frau und Mann, etc.. Überall gelten die gleichen „Mindeststandards“. Eine darüber hinausgehende EU-Zuständigkeit wie z.B., dass man plötzlich EU-Gesetze, statt das BGB zitiert, halte ich für unnötig und würde dem Zweck der EU auch widersprechen. Es geht schließlich darum, zu harmonisieren und nicht alles gleichzustellen. Außerdem hat jedes Land seine eigenen Stärken, die dann völlig untergehen würden.

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Eine Rechtsverordnung durchläuft kein Gesetzgebungsverfahren. Sinn der ganzen Sache ist ja gerade, dass das Ministerium zum Erlass von R-VO befugt sein soll, um ein umständliches Verfahren zu vermeiden.

Praktisches Beispiel: Das StVG regelt maßgeblich die Grundlagen des Straßenverkehrsrecht (wie zum Beispiel die Zuständigkeiten oder Schadensersatzansprüche); aber die speziellen Tatbestände (wie z.B. die Regeln für Teilnehmer des Straßenverkehrs) sollen durch Verordnungen wie die StVO geregelt werden.

Rechtsverordnungen werden durch die Exekutive erlassen!

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In erster Linie an den Betriebsrat, falls einer existiert.

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Also rechtlich müsste es sich um eine Schickschuld handeln.

Leistungsort ist bei dir -> du hast die Ware zur Post gebracht

Erfolgsort ist beim Käufer -> die Ware muss ankommen.

Mit Übergabe der Sache an die Transportperson geht die Preisgefahr über (§ 447 Abs. 1 BGB). Das heißt, du hast dein Soll getan und hast nichts mehr zu befürchten. Natürlich müsstest du in einem etwaigen Prozess beweisen, dass du die Sache ordnungsgemäß zur Post gebracht hast.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn du Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist. Dann gelten nämlich Verbraucherschutzvorschriften und § 447 Abs. 1 BGB wird durch § 475 Abs. 2 BGB augehebelt.

Rechtlich gesehen bist du zwar sicher. Ich hoffe aber einfach mal, dass es sich nicht um einen Betrüger handelt, der sich die Kohle dann über PayPal zurückholt.

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Also sorry, aber ich verstehe nicht, wieso die Gründung eines Betriebsrats immer als „absolute Friedensstörung“ angesehen wird, wodurch Potenzial zur Konfliktentstehung bestehen könnte ... Gerade diese Einstellung zeigt doch, dass irgendwas im Betrieb nicht harmonieren kann, wenn schon allein die Durchsetzung eines gesetzlichen Rechts Probleme bereitet

Zunächst mal: Die Gründung eines Betriebsrats wäre das einfachste und effektivste Mittel. Der Gesetzgeber schreibt umfangreiche Befugnisse vor, es gibt bereits konkret formulierte Mitbestimmungstatbestände und ausreichenden gerichtlichen Schutz, wenn der Arbeitgeber sich wider Erwarten doch mal gegen die Arbeitnehmer stellen sollte (was sehr schnell passieren kann und wird). Das Betriebsverfassungsgesetz ist in der Hinsicht sehr ausführlich. Und auch das Bundesarbeitsgericht hat bereits entschieden, dass ein Betriebsrat „Ruhe und Ordnung im Betrieb“ fördert (BAG v. 7.9.1956 - 1 AZR 646/54). Die Regelungen über Mitbestimmung im Arbeitsrecht sind Ausdruck des im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzips und sollen der strukturellen Unterlegenheit der Arbeitnehmer entgegenwirken. Mit Ausnahme des organisatorischen und finanziellen „Aufwands“ für den Arbeitgeber bestehen eig fast keine Argumente gegen die Gründung eines Betriebsrats.

Falls ihr aus welchen Gründen auch immer keine Lust auf einen Betriebsrat habt, besteht die Option, eine derartige gleichwertige Einigung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Dann müsst ihr aber auch damit rechnen, jedes einzelne Recht einzeln durchsetzen zu müssen. Zur Not gerichtlich.

Im Übrigen stellt sich natürlich die Frage, wer die Belegschaft vertreten soll? Ein Gremium? Eine einzelne Person? Wie weit soll das Vertretungsrecht gehen? Inwiefern soll die Belegschaft in den Prozess einbezogen werden? Hat die „Arbeitnehmendenvertretung“ vergleichbare Rechte wie im BetrVG? In jedem Fall braucht ihr für eine derartige Verhandlung anwaltlichen Beistand; Wer zahlt das? Fragen über Fragen, mit denen man sich eigentlich gar nicht beschäftigen müsste, weil der Gesetzgeber bereits alles ausreichend kodifiziert hat. Und es funktioniert tatsächlich seit 1952 sehr sehr gut.

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Ein Zeuge ist ein taugliches Beweismittel. Allerdings gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“, wenn der Richter durch den Zeugen nicht total überzeugt werden kann und somit in der Regel Freispruch.

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Keine Notwehrsituation

Natürlich nicht, da die Notwehrhandlung durch ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten nicht geboten war.

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