Hallo Schreibermaus,

bei der Datei handelt es sich um eine Dateiendung (Endung z.B. bei Word ist .doc), ist also kein Virus. Habe dir mal einen Link angehängt, wo dir genau erklärt wird wie Du die Datei öffnen kannst.

http://www.solvusoft.com/de/file-extensions/file-extension-ru/

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo onkeldog,

um genaue Auskunft zu erhalten, solltest Du einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen oder dich, falls in deinem Betrieb vorhanden, mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen.

Sowhl die Kürzung deines Gehalts ohne vorherige Ankündigung und Absprache als auch die Nichtzahlung des Urlaubsgeldes solltest du nicht einfach so hinnehmen.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Berlinliebe,

hier in Berlin gibt es die Berlinovo (ehemals Arwobau), die in verschiedenen Bezirken Apartments an Studenten und Azubis zu günstigen Bedingungen vermietet.

Hier einmal der Link:

http://www.berlinovo.de/de/seite/berlin-hat-viel-zu-bieten-unsere-m-blierten-apartments-auch

Wenn Du ganz nach unten scrollst, findest Du alles Wissenswerte über Apartments für Studenten und Azubis.

Ich kann es dir sehr empfehlen, habe selbst ein Apartment angemietet und bin sehr zufrieden.

Gruß aus Berlin Chris0462

...zur Antwort

Hallo Mason117,

die Aufenthaltsgenehmigung wird im Melderegister gespeichert. Ich würde an deiner Stelle direkt am Montag zum Bürgeramt gehen oder zumindest anrufen ob in deinem Fall eine Omlineterminanfrage sinnvoll ist, da nicht sicher ist, dass Du bei Onlineanfrage einen sehr schnellen Termin bekommst.

Aus Erfahrung mit dem Bürgeramt in Berlin kann ich dir nur sagen, dass es unter Umständen mehrere Tage dauern kann, bis Du einen Termin bekommst.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Marcel12345x,

schau doch mal in den Download- Ordner deines Browsers. Dort sollte die Datei noch vorhanden sein. Um den Zielordner zu finden, klick mit der rechten Maustaste auf den Downloadeintrag und dann auf Ziel-Ordner anzeigen. Hier wird dann der Windows Explorer geöffnet, Du kannst sehen wo die Datei abgespeichert wurde.

Im Internetexplorer findest du den Downloadordner über das Zahnrad und Downloads anzeigen.

Im Firefox unter Extras - Downloads

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo SutekiDaNe,

schau doch mal auf der Seite von Microsoft unter folgendem Link nach:

http://support.microsoft.com/kb/968003/de

Hier wird dir auch gleiche die Lösung angeboten.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Pencilwriter,

es wäre hilfreich zu wissen, welches Mailprogramm Du nutzt. Ich selber nutze Thunderbird, kann dir also nur da weiterhelfen.

Unter Extras Einstellungen Ansicht den Punkt Schriftarten und Kodierung aufrufen Eingehende Nachrichten auf Mitteleuropäisch Windows 1250 einstellen Ausgehende Nachrichten auf Mitteleuropäisch iso 8859 - 2)

Dann sollten die Umlaute auch wieder normal erscheinen.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo nyxir,

die Budget Software (heiißt auch Budget) kannst du unter folgendem Link als Freeware runterladen:

http://budget.giga.de/

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo ChiinCHaxp,

seh einmal im Updateverlauf von Windows Updates nach, welches Update fehlgeschlagen ist und versuch es noch mal zu installieren. (Start - Alle Programme - Windows Update--- auf der linken Seite Updateverlauf anzeigen)

Wenn weder Chrome noch Firefox laufen, installierst Du beide am besten beide noch mal in der neusten Version.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Frittenhirn,

ich selber nutze den Lidl Mobile Stick an meinem Notebook. Für die Monatsflat mit einem Volumen von 5 GB zahle ich 14,99 €. Da in dem Stick eine SIM-Karte eingesetzt ist, kannst Du diese auch in deinem Handy (Smartphone) nutzen.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Gifibo,

kann es sein, dass deine externe Festplatte im NFTS formatiert ist? Dann dürfte hier auch das Problem liegen, weil MAC OS von Hause aus nicht auf NFTS schreiben kann und du somit keinen Zugriff auf die externe Festplatte hast.

Hier hilft dir folgendes Programm weiter (ist auf englisch) NTFS Mounter ntfsmounter.com/

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo,

wenn Du sichergehen willst, dass Du nicht ungefragt markiert wirst, geh in Facebook auf Einstellungen- Chronik und Markierungen Da setzt Du "Aktivieren" - damit wirst Du um Überprüfung gebeten, kannst es ablehnen.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Bleibimmerkind,

das kann daran liegen, dass Du keine Windows Administratorenrechte hast. Da ich nicht weiß, welches Win7 Du hast, gehe ich mal davon aus, dass Du auch Win7 Home Premium hast. Dann kannst Du es wie folgt einstellen:

Start im Suchfeld cmd eingeben im oberen Bereich mit der rechten Maustaste auf die cmd.exe klicken und als Administrator ausführen In der Eingabeaufforderung folgenden Befehl eintippen: net user administrator /active:yes Bestätigen mit der Entertaste Rechner neu starten

Wenn Du die Administratorenrechte rückgängig machen willst, folgenden Befehl eintippen: net user administrator /active:no

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Takka,

hier mal ein paar Informationen zu deinen Fragen:

Versetzung: Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG).

Änderung des Arbeitsbereichs Der Begriff „Arbeitsbereich“ beinhaltet sowohl die Aufgabe und Verantwortung des Arbeitnehmers (vgl. § 81 Abs. 2 i. V. m. Abs.1 Satz 1 BetrVG), als auch die Art seiner Tätigkeit und ihrer Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs. Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine „andere“ anzusehen ist. Das kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben. Die Andersartigkeit der neuen Tätigkeit kann auch aus einer Änderung des Arbeitsorts folgen oder aus der Art und Weise, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist. Sie kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (BAG v. 4.5.2011 - 7 ABR 3/10). So kann die Zuweisung niederwertiger anderer Tätigkeiten und auch der Entzug eines wesentlichen Teils der Aufgaben des Arbeitnehmers eine Versetzung sein (BAG v. 2.4.1996 – 1 AZR 743/95). Die Bestellung eines Arbeitnehmers zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist bereits dann eine Versetzung, wenn er diese Funktion zusätzlich zu seiner bisherigen Aufgabe übernimmt (BAG v. 22.3.1994 - 1 ABR 51/93). Eine Versetzung kann auch dann vorliegen, wenn dem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsort zugewiesen wird, ohne dass sich seine Arbeitsaufgabe ändert oder er in eine andere organisatorische Einheit eingegliedert wird.

Direktionsrecht / Arbeitsvertragliche Voraussetzungen: Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften bereits geregelt sind (§ 106 S. 1 GewO). Er kann daher kraft seines Direktionsrechts im Einzelfall eine Versetzung nur anordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (BAG v. 23.2.2010 - 9 AZR 3/09). Ist im Arbeitsvertrag die Möglichkeit der Versetzung nicht vorgesehen, kann sie vom Arbeitgeber nur angeordnet werden, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist oder der Arbeitgeber sie im Wege einer Änderungskündigung erzwingt.

Der Betriebsrat kann der Versetzung entweder zustimmen oder ihr die Zustimmung insgesamt verweigern.Für die genaue Vorgehensweise wende dich bitte an deinen Betriebsrat.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Oberhasilein,

als erstes solltest Du, wenn ihr einen Betriebsrat habt, diesen in Anspruch nehmen. Denn solltet ihr einen Betriebsrat haben und dieser vor der Kündigung nicht angehört worden sein, kann hier schon die Kündigung unwirksam sein.

Als nächstes solltest Du eine Kündigungsschutzklage eingereichen, um feststellen zu lassen, ob die Kündigung rechtens ist und ob dein Arbeitgeber wirklich keine Möglichkeit hat, dich in einem anderen Bereich im Betrieb zu beschäftigen.

Diese muss aber innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung eingereicht werden, vor allem auch, wenn Du beabsichtigst eine Abfindung zu erreichen.

Des Weiteren stellt sich mir hier eine bedeutende Frage. Dein Arbeitgeber hat dir nach Vorlage der Bescheinigung gleich die Kündigung geschickt. Gab es überhaupt ein Gespräch über das betriebliche Eingliederungsmanagement? Denn dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet ( § 84 Abs.2 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Hat er es versäumt, ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam, kann aber unter Umständen durch das Arbeitsgericht als unwirksam bewertet werden.

Lass sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten.

Ich drück dir ganz fest die Daumen.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo TaAKu,

grundsätzlich wird bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers in eine ordentliche und außerorentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterschieden. Hier greift das BGB (Bürgerliche Gesetztbuch). Anbei ein paar Erklärungen:

Ordentliche Kündigung

Geregelt in (§§ 620 Abs. 2 – 625 BGB,Kündigungsfristengesetz) Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Kündigungsfrist

Eine personenbedingte Kündigung wird dann notwendig, wenn der Arbeitnehmer die Betriebsabläufe negativ beeinflusst, eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn er diese Störungen durch sein wiederholtes Fehlverhalten verursacht. Die häufigste Ursache für eine ordentliche Kündigung sind jedoch betriebsbedingte Faktoren, die der Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann, da sie sich aus der aktuellen Markt- oder Betriebssituation ergeben. Da sich eine ordentliche Kündigung an den im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Fristen orientiert, liegt eine bestimmte Zeitspanne zwischen dem Ausspruch der Kündigung und ihrem Eintritt.


Außerordentliche Kündigung

Geregelt in (§ 626 BGB) vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung

Im Gegensatz dazu tritt eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung in Kraft, ist jedoch das letzte Mittel und setzt meist zumindest eine Abmahnung durch den Arbeitgeber voraus. Dabei muss der fristlosen Kündigung ein schwerwiegender Grund zugrunde liegen, der auch im Kündigungsschreiben aufgeführt sein muss. Im Gegensatz dazu muss eine fristgerechte Kündigung auch auf Anfragen hin nicht begründet werden.

Betreffend deiner Frage zu der Schlussformel ist es in der Tat so, dass kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. In deinem Fall ist die Schlussformel nicht unbedingt als negativ zu werten, liegt in der Bewertung im Mittelfeld.

Hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Casii64,

ALT+Leertaste drücken, dann V und nun die Pfeiltasten benutzen

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Petra,

das Problem kann sein, dass die Sofortsuche in Outlook nicht mehr korrekt funktioniert. Nachdem ich das Problem auch schon mal hatte, hab ich recherchiert und den folgenden Link gefunden (Microsoft). Bei mir hat es geholfen.

Link: http://support.microsoft.com/kb/2647937/de

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo LionErator753,

das könnte eventuell an einer fehlenden Startseite im Chrome liegen.

Versuchs mal hiermit:

Starteden Google-Browser Chrome.

Klick oben rechts auf das Werkzeug-Symbol und anschließend auf Einstellungen.

Im Bereich Beim Start wähle Bestimmte Seite oder Seiten öffnen aus. Dann folgt ein Klick auf Seiten festlegen.

Trage nun die Internetadresse z.B. von Google ins Textfeld ein und bestätige die Eingabe anschließend per OK. Beim nächsten Browser-Start sollte sich im neuen Tab dann die Startseite öffnen.

Gruß Chris0462

...zur Antwort

Hallo Cameron99,

um neue Links im gleichen Reiter (Tab) öffnen zu lassen, geh bitte wie folgt vor:

Öffne den Internetexplorer und geh über das Zahnrad in die Internetoptionen. Im Reiter Allgemein siehst du ziemlich in der Mitte den Button Registerkarten. In den Einstellungen für die Registernavigation setzt Du ein Häkchen bei:

Von anderen Programmen stammende Links öffnen in: Der aktulellen Registerkarte bzw. dem aktuellen Fenster

Nach Bestätigen mit OK sollte es funktionieren.

Gruß Chris0462

...zur Antwort