Huhu, 

auch wenn die Frage schon etwas älter ist, interessiert gute Lektüre für die Ausbildereignungsprüfung ja scheinbar doch einige. 

Meine Bücher-Favoriten:

  • Handlungsfeld Ausbildung: Arbeitsmappe zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
  • Die Handwerker-Fibel: Band 4: Berufs- und Arbeitspädagogik. Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil IV / Ausbildereignungsprüfung

Hier kannst du online Fragen für die Ausbildereignungsprüfung (Single- und Multiple-Choice, sowie offene) beantworten und findest auch noch weitere Tipps: https://katja-schoenefeld.de/online-kurse/aevo-pruefungsfragen-online/

Darüber hinaus gibt es auch noch Lernkarten bzw. die AEVO-Lernkartei: http://memopower.de/AEVO/AEVO.htm

Ich hoffe die Übersicht hilft etwas. :)

Wie hast du dich denn letztlich darauf vorbereitet? Und hast du bestanden?

Liebe Grüße,

Caith

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Hallöli :)

Ich würde dir raten deine Sorgen mit deinem Ausbilder zu besprechen. Ansonsten läufst du Gefahr, dass deine Leistungen durch die Angst beeinflusst werden und sich unnötige Fehler einschleichen. Du kannst ja hintenrum fragen ... so in der Art, ob er mit deinen Leistungen zufrieden ist. Im Normalfall sollte vor dem Ende der Probezeit auch noch ein Probezeitendgespräch stattfinden, indem ihr euch gegenseitig Feedback geben könnt. 

Ich drück dir die Daumen, dass dein Betrieb einfach gemerkt hat, dass ausbilden richtig Spaß macht und einfach noch einen zusätzlichen Auszubildenden möchte. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu :)

Gemäß § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung - Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss deine Ausbildungsvergütung für den laufenden Monat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats bezahlt sein.

Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu, 

du musst deinen Ausbilder darüber informieren und der kann dir ggf. anbieten Stunden abzubummeln oder Urlaub zu nehmen. Du bist zwar gemäß § 15 Freistellung - Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Berufsschule freizustellen - da diese aber ausfällt, gilt die Freistellung nicht mehr. :)

Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu,

du könntest mal prüfen, ob es betriebliche Ausbildungen in dem Bereich gibt. Wenn du die machst, gast du immerhin eine Ausbildung UND kannst dir Wartesemester anrechnen. 

Viel Glück!

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu,

deine Freundin mag mit einem Titel vielleicht oberflächlich betrachtet eher einen Expertenstatus haben - aber eigentlich kommt es meiner Auffassung viel mehr auf fachliche und menschliche Expertise und harte Arbeit an. Und ein Quäntchen Glück. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Ausbildung,Famile,ich weiss nicht mehr weiter?

Hey Leute, erstmals vielen Dank, dass Ihr auf meine Frage gekommen seid.

Aktuell habe ich eine ziemlich ,,bescheidene" Situation.

Ich habe nach meinem Abi eine Ausbildung angefangen, weil ich, bevor ich Studierne gehe, erstmal Geld verdienen möchte und falls (wie auch immer), ich das Studium nicht schaffen sollte eine alternative in der Tasche habe.

So zu meinem Problem:

Meine Ausbildung bzw der Beruf ansich interessiert mich schon sehr nur ich habe einfach für die 2 Monate in dennen ich in diesem Betrieb bin viel zu viel zu tuen.

Mein Cheft mekert einen nur an, EXTREM, man wird fertig gemacht und bekommt auf Fragen nur bescheidene antworten, welche total gehässig sind, es ist ein sehr kleiner Betrieb von unter 10 Leuten, ich frage oft nach Hilfe, dennoch sind die anderen auch Azubis in einem anderen Bereich ODER grad mit der Ausbildung fertig aber sind keine Auszubildenden. Dementsprechen ist die HIlfe groß (Ironie).

So jetzt komme ich zu dem knackpunkt! Man bemerke, dass ich eine AUSBILDUNG mache und man im normalfall keine super kenntnisse in diesem Bereicht hat. Ich muss in 4 Wochen (3 sind schon um) eine App erstellen, diese MUSS funktionieren und wie es scheint, wenn ich es nicht schaffe wird das ausbildungsverhältnis beendet. ich habe keine ahnung was ich tuen soll und wie gesagt ist die hilfe bescheiden. ich bin am verzweifeln und weiss keinen ausweg. ich muss parallel dazu noch mit kunden im kontakt bleiben und für diese auch noch sahcne zu einem bestimmten zeitpunkt fertig programmieren und erstellen, dahin gegen macht der chef auch noch extrem druck. Ein Teufelskreis!

Das Ding ist, wenn ich keine Ausbildung mehr habe, muss ich zur Bundeswehr und das möchte iich ABSOULUT NICHT. ich habe alle meine freunde hier und müsste extrem weit wegziehen für 3 Jahre oder halt für immer. Ansonsten kann ich nicht mehr zuhause wohnen und muss raus. ich hätte ein FSJ angestrebt falls ich rausfliege und würde 1 jahr so arbeiten und dann etwas neues suchen. ich will von zuhause nicht weg und so etwas nicht machen, weil es das letzte wäre was mich ,,glücklich" machen würde. Arbeit ist fast unnmöglich und macht mich kaputt und anderseit müsste ich woanders hin und etwas ausüben (mein lebenlang vlt ) was mir NULL gefällt.

Ich würde auch keine unterstützung vom staat bekommen, da meine eltern zu viel verdienen.

ich bin am ende, ehrlich und ich weiss nicht mehr weiter.

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Huhu,

oh menno, das klingt wirklich nach einer Miesere. 

Rein rechtlich betrachtet kommt es drauf an, ob du noch in der Probezeit bist oder nicht. Falls ja bist du wirklich leider fristlos kündbar - auch wenn der Betrieb deinen Aussagen nach seiner Lehrpflicht ganz und gar nicht nachkommt.

Nach der Probezeit bist du nur aus besonders schwerem Grund kündbar - dafür lieferst du aber nach der Beschreibung in deinem Text keinen Grund. Wie du schon selbst schreibst: du bist dort um etwas zu lernen und dein Betrieb macht es sich sehr sehr leicht. Leider.

Wenn dir etwas an der Ausbildung in dem Betrieb liegt, würde ich 

  • zunächst das persönliche Gespräch suchen. Eventuell auch im Beisein deiner gesetzlichen Vertreter. 
  • Wenn das nicht hilft, den Ausbildungsberater deiner zuständigen Stelle (ich vermute mal IHK) kontaktieren und um Hilfe bitten.

Wenn dir was an der Ausbildung liegt, aber nicht in dem Betrieb, kontaktiere direkt den Ausbildungsberater deiner zuständigen Stelle und bitte ihn um Hilfe bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz. Die Ausbildungszeit kann dir nahtlos angerechnet werden, sodass du keine Zeit verlierst. Ggf. kannst du auch das Arbeitsamt um Mithilfe bitten, aber meiner Erfahrung nach sind die leider eher träge.

Viel Glück und alles Gute!

Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith


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Huhu,

du müsstest mal einen Blick in die aktuellen AGB werfen - ich bilde mir ein, dass bei einer der letzten Änderungen ein Passus wegen sozialen Netzwerken und Spam eingefügt wurde. 

Ich würde dir eher zu einem (kostenlosen) Blog raten und dort sinnvoll über Produkte schreiben, die du bewirbst. Ich beschäftige mich schon länger mit dem Thema und bin überzeugt, dass dieser 0815 lieblose Mist gerade auf dem absteigenden Ast ist. Ganz abgesehen davon, dass sich die Verbraucherzentralen auf das Thema Fakte-Tests etc gestürzt haben und es bereits Abmahnungen hagelte. 

Aber zurück zur Frage: Es gibt verschiedene Blogsoftware-Seiten, wo du völlig kostenlos anfangen kannst und später auch auf eine kostenpflichtige Domain umziehen kannst. Aber dir muss auch bewusst sein, dass der Markt sehr überlaufen ist, weil einige Gurus mit ihren Versprechungen, dass man über Nacht reich werden würde, viele anlocken. Aber die sind in der Regel auch genauso schnell wieder weg - denn es ist gibt diese Garantie eben nicht.

Alles Gute und viel Glück. :)

Liebe Grüße,

Caith

Nachtrag: der Nachteil an einer Facebook-Seite ist auch, dass Facebook deine Reichweite reguliert. Facebooks Algorithmus wertet kostenlose Posts von Facebook-Seiten in der Regel schlechter, wenn diese externe Links und Videos enthalten. Dadurch sehen deine Posts weniger Leute. Bei einer eigenen sinnvollen Webseite hast du dieses Problem nur bedingt. Zwar steuern die Suchmaschinen was Nutzer sehen, aber du kannst das mit gutem SEO, Muße und Zeit beeinflussen.

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Huhu,

du bist nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund kündbar (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig\_2005/\_\_22.html) - nach jetziger Rechtsprechung zählt dazu z. B. wenn du deinen Ausbilder schlägst, klaust oder andere dramatische Sachen machst. 

Theoretisch kann aber auch ein Verstoß gegen die Lernpflicht dazu führen. Langsamkeit aufgrund mangelnder Übung würde ich dazu definitiv nicht zählen. Es liegt an deinem Betrieb deine Handlungsfähigkeit bzw. Handlungskompetenz (mehr dazu z. B. hier:

https://youtube.com/watch?v=0NU7K81plcU )

im Beruf zu fördern. Wie du selbst schreibst, tut dein Ausbilder das nicht, da du die meiste Zeit an der Kasse sitzt und dadurch kaum Routine bei anderen Aufgaben bekommst.

Soll heißen: Du könntest deinen Ausbilder auch bitten, dir mehr Zeit in den anderen Unternehmensbereichen einzuräumen, damit du dort Erfahrungen sammeln kannst und letztlich auch schneller wirst.

Ich drücke dir die Daumen, dass sich das alles klärt. :)

Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu,

eine spannende Frage. Ein kurzer Abriss meiner beruflichen Geschichte:

- Werden wollte ich als Kind immer etwas mit Tieren. 

- Aus der Vernunft heraus entschied ich mich dann auf Druck meines Umfelds hin für eine kaufmännische Ausbildung. Diese beendete ich zwar, aber ich merkte, dass mein Herz nicht daran hing. 

- Danach studierte ich Sozialwissenschaften und Psychologie.

- Während des Studiums kam ich dann zufällig zum Unterrichten und bin nun seit 2011 selbstständig als Dozentin für den Fachbereich Aus- und Weiterbildungspädagogik.

- Ein Nebenstandbein ist meine Tätigkeit als Assistentin für eine Redaktion.

- Darüber hinaus betreibe ich mehrere Blogs und gebe Online-Kurse.

Etwas umfangreicher findest du die Antwort noch mal hier: https://katja-schoenefeld.de/ueber/

Kurz: Ich bin sehr sehr sehr weit weg von meinem Kindheits-Traumberuf. Und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass ich mich nicht irgendwann wieder weiterentwickle.

Ich habe inzwischen durch meine Kurse schon weit mehr als 800 TeilnehmerInnen kennenlernen dürfen und von denen haben viele mal etwas ganz anderes gelernt. Meine beruflichen Brüche sind also kein Einzelfall.

Ganz abgesehen davon bin ich davon überzeugt, dass es gut ist, einen Traumberuf zu haben und diesen zu leben, solange er einen glücklich macht - denn wer seinen Beruf liebt geht nie wieder arbeiten ... Und wenn der sich im Laufe des Lebens ändert, kann man sich auch umentscheiden. Warum sollte man sich unzählige Jahre mit einem Job quälen, der einen nicht mehr erfüllt?

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu :)

Inwieweit sollte dein Alter die Ausbildung beeinflussen? Es ist eine Ausbildung im Dualen System mit einer normalen Ausbildungsordnung. Diese sehen im Normalfall kein Mindestalter etc. vor. 

Mehr über die Rahmenbedingungen des Berufes kannst du in der AO nachlesen: https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/immobilienkaufmann\_2006.pdf

Alles Gute für deinen Schulabschluss und die eventuelle Ausbildung!

Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu,

ich würde dir dringend raten Rücksprache mit der prüfenden Stelle (z. B. IHK - ich weiß nicht, wer die Prüfungen in deinem Beruf abnimmt) Rücksprache zu halten. Eventuell können die dir einen Rat geben.

Ich drück dir die Daumen, dass alles gut geht! :)

Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Aufhebungsvertrag was wenn der chef sich weigert?

Also ich versuche es mal so kurz wie möglich zu fassen. ich habe bereits die ausbildung zur verkäuferin abgeschlossen und vor kurzem den vertrag fürs 3. ljr EHK unterschrieben. meine probezeit ist auch schon vorbei.

ich bin nur bei dem unternehmen geblieben, weil ich nichts anderes gefunden habe. ich habe einen einserschnitt. ich bin in der schuhbranche und wem das was sagt, ich habe von anfang an top werte in den zusatzverkäufen gehabt.

also eigentlich eine traumangstellte. leider wird man dort wo ich arbeite als azubi nur ausgenutzt und wie kohlen ins feuer geworfen, bis eben die nächsten kommen... niemand wird gefördert. niemand wird gut behandelt...

kein lob. keine wertschätzung. stattdessen seit fast 3 jahren mobbing und psychoterror. ende des ersten lehrj. wollte ich mir bereits das leben nehmen weil ich es kaum noch ertragen konnte, was man dort täglich durchmacht. bis ich zu dem punkt kam an dem ich mir gedacht habe, dass diese menschen das gar nicht wert sind. ich habe versucht nichts zu fühlen und nichts an mich ran zulassen. nach außen hin funktioniert das vielleicht. aber innerlich bin ich trotzallem immer weiter zerbrochen.

kommen wir zu jetzt und meinem "problem" ich hatte mir eigentlich nur eine stelle für die zeit nach meiner ausbilung gesucht.

ich hätte in meinen künsten träumen nicht damit gerechnet was ich finden würde. man will mich unbedingt haben. das team ist einfach nur toll!!! nach (und) während dem probearbeiten wurde ich überschwänglich gelobt. dass ich genau das bin wonach die gesucht haben. die wollen mich sofort haben. dass ich kündige und dort anfange dass die mich während meiner ausbildung schon für die filialleitung fit machen können. das ich vielleicht sogar schon nächstes jahr meine eigene filiale habe....

mehr könnte ich mir gar nicht wünschen.

hier kommt mein problem. bei meinem betrieb wird jeder azubi immer erst nach ende der probezeit gemobbt. jetzt nachdem ich mir den vertrag durchgelesen habe verstehe ich endlich auch wieso.

ich hab eine klausel drin. ich darf nicht kündigen wenn ich meine ausbildung weiter machen will... die können mich wohl auf schadensersatz verklagen und ich glaube die ihk würde mich dann wohl auch nicht mehr für die ausbildung zulassen?!

meine frage:

wenn meine chefin sich weigert mir den aufhebungsvertrag zu unterschreiben. was kann ich dann noch tun? ich will mich auch nicht ewig krank schreiben lassen und auf arbeit nichts tun. ich muss innerhalb von einem monat raus, sonst kann ich die andere stelle vergessen!!! :(

habt ihr irgendeinen rat?

ich kann einfach nicht glauben dass die mir das unterschreibt. ich bin der einzige azubi der aktuell alles machen kann und darf. die anderen haben grade erst angefangen und dürfen nicht mal kassieren...

ich weiß auch nicht wie ich das gespräch mit der beginnen soll...

im übrigen hat sie mich nie gemobbt. das war ihre vertretung... und ein paar andere verkäufer..

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Huhu,

ich würde dir auch raten, das Gespräch mit dem Ausbildungsberater deiner zuständigen Stelle zu suchen. Dieser kann dich mit Sicherheit sehr gut beraten und dir eventuell sogar bei dem Gespräch wegen dem Aufhebungsvertrag zur Seite stehen. 

Bzgl. des Schadensersatzes musst du eigentlich keine Angst haben. Natürlich gibt es hierfür eine Regelung: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__23.html - aber das könntest du mit § 22 Abs. 2 Nr. 2 (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html) aushebeln, sofern du die vier Wochen durchhältst. 

Oder wie segox schon schrieb: du lässt dir attestieren, dass du psychisch stark leidest, weil du dort gemobbt wirst. In diesem Fall würde meiner Auffassung nach der Satz "wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat" aus §23 BBiG auch nicht mehr gelten. Denn du würdest zwar aus wichtigem Grund kündigen - aber der Grund liegt nicht bei dir. Vorsichtshalber würde ich mir das aber ärztlich bescheinigen lassen, falls möglich. Auch das würde ich mit dem Ausbildungsberater deiner zuständigen Stelle besprechen.

Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu, 

ich zitiere mal folgende Seite: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php

***

BAföG könnt ihr auch dann erhalten, wenn ihr bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben wart. Voraussetzung ist, dass der Fachrichtungswechsel spätestens nach dem 3. Fachsemester vollzogen wurde und aus einem gesetzlich anerkannten Grund erfolgte (Beispiele: Eignungsmangel, Neigungswandel). Bei einem späteren Wechsel gibt es nur dann weiter BAföG, wenn ein sog. unabweisbarer Grund vorliegt oder im neuen Studiengang die Einstufung in ein ausreichend hohes Fachsemester erfolgt.

Seit Oktober 2010 zieht der erste (!) Fachrichtungswechsel nicht mehr die finanzielle Folge der Bankdarlehensförderung nach sich. Ihr bekommt also für den neuen Studiengang ganz normal weiter BAföG – bis zum Ende der Regelstudienzeit. Voraussetzung ist natürlich, dass ihr auch sonst alle nötigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

***

In jedem Fall solltest du aber das BAFÖG-Amt über die Exmatrikulation informieren und dort Rücksprache halten.

Alles Gute für die Zukunft! 

Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu Alexsandra1220,

mach dir keine Gedanken - sofern dein Ausbilder oder deine Ausbildungsbeauftragten dir das nicht schon gefühlt 2368273 Mal erklärt haben und es dir einfach nicht merkst, ist das mit Sicherheit kein Problem. 

Statt hier zu fragen würde ich dir allerdings empfehlen das Ausbildungspersonal deines Betriebes zu fragen. Deine direkten Ansprechpartner können dir sicher ein viel besseres Feedback geben. :)

Alles Gute weiterhin für deine Ausbildung! :)

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu,

ich habe in meiner Ausbildung vor 12 Jahren auch die Berufsschule gewechselt. Das ging relativ einfach. Wir haben einen Antrag beim Schulamt mit Begründung gestellt. Meine Ausbilderin hat zudem auch dort noch angerufen und den Brief anschließend an den richten Ansprechpartner geschickt. Binnen weniger Tage hatten wir das Okay. :)

Ich drück dir die Daumen, dass das bei dir auch alles ganz einfach geht. 

PS: Die Innung etc. spielte bei uns keine Rolle. Das Schulamt hat nur darauf geschaut, ob der Beruf an der anderen Schule auch ausgebildet wurde und ich musste darlegen, dass ich dort auch hinkomme. Beides wird bei dir ja gegeben sein - ich würde es aber in dem Schreiben auch noch mal betonen.

Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu :)

Als Auszubildender hättest du verschiedene Möglichkeiten für Förderungen. Dazu gehören (je nach Alter und Rahmenbedingungen) z. B.

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Wohngeld
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Kindergeld
  • Bildungskredit

Mehr über die Voraussetzungen dafür erfährst du auf den Seiten der jeweils zuständigen Behörden. Ich habe das Wichtigste aber auch mal in diesem Artikel zusammengefasst: https://katja-schoenefeld.de/finanzielle-hilfen-auszubildende/. Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. :)

Liebe Grüße,

Caith

PS: Wie Hans schon schrieb, kann sich der Betrieb zusätzlich fördern lassen.

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Huhu, 

zur genauen Höhe der Ausbildungsvergütung für Pferdewirte kann ich leider nichts sagen. Es gibt allerdings tarifliche Regelungen für diese Branche. Selbst wenn du oder dein Betrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, muss die Ausbildungsvergütung dennoch mindestens 80 Prozent der Summe des Tarifertrags betragen (siehe z. B. https://katja-schoenefeld.de/ausbildungsverguetung/).

Ganz abgesehen davon solltest du aber auf dein Herz hören. Wenn diese Ausbildung wirklich dein Wunsch ist, spielt Geld vielleicht eine kleinere Rolle, da deine Motivation sehr hoch ist. Ganz abgesehen davon solltest du auch prüfen, wie deine Weiterbildungsmöglichkeiten sind. Kannst du später vielleicht auch als Trainerin oder Coach arbeiten? 

Egal wie du dich entscheidest - ich wünsche dir alles Gute.

Liebe Grüße,

Caith

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Huhu,

soweit ich weiß hat Origin keine Installation ohne Internet vorgesehen oder? Das letzte Update musste auf alle Fälle runtergeladen werden um spielbar zu sein. (Stand: Release, als ich zuletzt spielte)

Liebe Grüße,

Caith

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