na ja, das sagte man damals so. Früher war es normal, dass Kinder einen A****voll kriegten. Auch mit dem Rohrstock. Heute verboten, früher normal.

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JA

JA

Die Todesstrafe passt perfekt zu Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder und andere, die wir nicht brauchen. Weg damit und schnell, damit die uns nicht 100 Jahre auf der Tasche liegen :DDD

Das Geld kann man besser anlegen!


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Geht wahrscheinlich glimpflich ab.

Geht wohl noch glimpflich ab. Trotzdem großer Mist den du da gebaut hast.

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Musst du selber wissen. Mein Fall wäre es nicht.

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Weil die Eltern unartige Kinder damals so herangezogen haben!

Die mussten gehorchen. Und taten das auch.

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Arne

:D:D:D:

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Das ist NICHT deine Sache. Da hat die Schule ein Wort mitzureden!

Wenn du meiner Tochter wärst, würde ich dich nicht so zur Schule gehen lassen wie auf deinem Profilbild.

NO GO!

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Hi Luzi,

ich seh' es genau so wie du.

Meine Erklärung: Die Menschen neigen zu maßloser Selbstüberschätzung.

Sie sehen sich selbst als "Krone der Schöpfung" an, haben aber gleichzeitig keine Hemmungen, diese Schöpfung zu zerstören. Das ist schade, aber die gerechte Strafe.

LG


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Auf alle Fälle drfst du ihn besuchen, mit ihm reden und ihm Mut machen, damit er sich nichts antut.

http://gangway.de/untersuchungshaft-welche-rechte-hat-man/

Das ist bestimmt eine sehr schwere Situation für dich.

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  1. Deine Schule darf dich nicht zwingen - jedenfalls nicht zum Geldsammeln.
  2. Deine Schule wird dich tatsächlich auch NICHT zum Geldsammeln zwingen.
  3. Deine Frage ist der einzige Beitrag in deinem nagelneuen Account, der bereits gesperrt ist. Hieraus ziehe ich meine persönlichen Schlüsse zur Frage der Wahrhaftigkeit oder Unwahrhaftigkeit deiner Frage.
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  1. Dein kurzes Schreiben stellt meiner Meinung nach eine KÜNDIGUNG dar.
  2. Eine Kündigung ist ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Es wird automatisch in dem Moment wirksam, wo die Kündigung dem Empfänger zugeht. Das bedeutet: Ist die Kündigung ausgesprochen und dem Empfänger bekanntgeworden, ist sie im selben Moment auch gültig.
  3. Die Kündigung kann nicht einseitig von dir "zurückgenommen" werden, weil sie grundsätzlich rechtsgültig ist. Insofern dürfte die Auskunft stimmen, die dir der Träger des Bildungsgangs erteilt hat. Trotzdem kannst du mit dem Träger nochmals sprechen. Wenn er trotz deiner rechtswirksamen Kündigung mit der Fortsetzung des Bildungsverhältnisses einverstanden ist, kannst du weiterhin daran teilnehmen. Das wäre dann ein neues Vertragsverhältnis zwischen dem Bildungsträger und dir. - Viel Glück!


    http://meine-kuendigung.de/kuendigung-zurueckziehen/

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gute Sozialprognose vom Jugendamt, jedoch wollen die mich nach Erwachsenenstrafrecht einstufen.

Das Jugendamt (genauer: die Jugendgerichtshilfe) gibt auf der Grundlage des mit dir geführten Gesprächs nur eine EMPFEHLUNG an das Jugendgericht ab. Die endgültige Entscheidung trifft aber nicht die Jugendgerichtshilfe, sondern das Jugendgericht. Für das Jugendgericht wiederum ist § 105 Abs. 1 JGG maßgeblich.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)
§ 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedoht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

Wenn du gerade erst eine Ausbildung begonnen hast und noch bei deinen Eltern wohnst, wären dies Indizien dafür, dass du "noch einem Jugendlichen gleichstehst". In diesem Fall könnte das Jugendgericht also gemäß § 105 Absatz 1 Nr. 1 JGG das Jugendstrafrecht statt des Erwachsenenstrafrechts anwenden. Ob das Gericht dies tatsächlich tut, weiß ich natürlich nicht. Aber deine Chancen stehen nach meiner (absolut unmaßgeblichen) Einschätzung gar nicht mal schlecht ;-)

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Richtig ist es so:

Hallo,

ich bin Louis Daris und komme aus Hamburg.

Ich würde sehr gern mit euch kooperieren, da mir eure Kleidung wirklich gut gefällt und ich euch mit Freude bei meinen 125k+ Followern promoten möchte.

Berichtigt habe ich nicht nur die Grammatik, sondern auch die Rechtschreibung und Zeichensetzung.

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