In einem ähnlichen Fall hat bereits ein Gericht entschieden. In Jenem hat der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht zurückgegrüßt, weil er sich zuvor mit ihm auseinandergesetzt hat. Daraufhin erhob Der Arbeitgeber gegen seinen Arbeiter Strafanzeige. Das Gericht hat den Arbeitnehmer für unschuldig erklärt, mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer eben genau durch dieses "Nichtgrüßen" seinen Unmut zur Geltung bringen wollte, ohne den Arbeitgeber zu begrüßen.
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Das ist der Netzstecker, diesen solltest du am besten vom Originalhersteller kaufen.
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Wenn es eine Beleidigung war, kann er dich anzeigen.
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Wenn diese nicht urheberrechtlich geschützt sind, schon.
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Nein, kannst du nicht.
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Ein Akku ist wiederaufladbar.
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Da gibt es jede Menge Möglichkeiten, aber keine legale.
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Möglicherweise ist es in den Einschränkungen gesperrt.
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Wenn es wirklich ein Vergehen war, werden sich die Dispos in der Lst schon darum gekümmert haben.
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Kommt immer auf den Prüfer an nicht jeder ist gleich
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Bei mir ist es der linke
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