In Deutschland regelt das Baugesetzbuch (BauGB) das Vorkaufsrecht der Gemeinde. Eine Gemeinde kann in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht haben, zum Beispiel:

  • Im Bereich der städtebaulichen Entwicklung
  • Im Zusammenhang mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten
  • Im Bereich von Flächennutzungspläne

Ein Vorkaufsrecht einer Gemeinde besteht in der Regel, wenn es gesetzlich oder vertraglich eingeräumt wird. Das Vorkaufsrecht gibt der Gemeinde die Möglichkeit, ein Grundstück oder eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter anbietet, bevor dieser das Grundstück tatsächlich kaufen kann.

Es gibt einige Möglichkeiten, wie das Vorkaufsrecht einer Gemeinde unterbunden oder eingeschränkt werden kann. Allerdings ist dies in der Regel nur unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen möglich.

  • Aufhebung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde
  • Verzicht auf das Vorkaufsrecht durch den Grundstückseigentümer
  • Verkauf an einen Dritten ohne Ausübung des Vorkaufsrechts
  • Änderung des Bebauungsplans oder der städtebaulichen Planungen
  • Rechtliche Anfechtung

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Vorkaufsrecht in vielen Fällen im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere bei städtebaulichen oder planerischen Maßnahmen. Ein vollständiges Unterbinden ist daher oft nur schwer möglich, es sei denn, es gibt klare rechtliche Mängel oder die Gemeinde verzichtet freiwillig darauf. In jedem Fall wäre es ratsam, sich von einem Experten im Immobilienrecht oder Baurecht beraten zu lassen, um die besten Optionen in den konkreten Fall zu prüfen.

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Fang-Frage, oder? Sonntag sollten alle Waschstraße geschlossen sein.

Hintergrund ist das Sonn- und Feiertagsgesetz. Das sieht vor, dass öffentlich wahrnehmbare Arbeiten verboten sind. Tankstellen dürfen zwar öffnen, allerdings nur Kraftstoffe und ihre Produkte verkaufen. Waschstraßen oder auch SB-Waschanlagen müssen geschlossen bleiben.

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schau mal hier

Tabubruch: Heizkosten der Mieter werden teilweise auf Vermieter abgewälzt

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Kennst Du den Spruch: Wer die Musik bestellt - Der zahlt auch !!!!

Nach meiner Meinung, Du hast den Tankvorgang durchgeführt, also die Ware entnommen. Somit musst auch Du die Ware erstmal bezahlen.

Das ganze klingt nach einem schlechten Film. An Deiner Stelle würde ich proaktiv versuchen das ganz schnell aus der Welt zu schaffen. Also erstmal die offene Rechnung zahlen und den Hergang versuchen zu erklären.

Denn da sind im Hintergrund eine Menge Kosten jetzt angefallen. Video Auswertung (Security Dienst), Personalien herausfinden, Schreiben erstellen, eventuell liegt der Vorgang schon bei Anwälten usw. Dagegen ist die Tankquittung Peanuts.

Gehe offen damit um und versuche es als blöden "Jungenstreich" zu erklären. Drücke Dir die Daumen, das Du mit einem "blauen Auge" aus der Sache raus kommst.

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Das ist alles andere als eine fachgerechte Verlegung. Weder vom "Abluftrohr" noch von der Elektrik. Das größte Problem was ist sehe, das hier eine Menge Kondensat entstehen kann. Dass ist weder fürs Mauerwerk, noch für die Dachkonstruktion förderlich. Aus meiner Sicht ist hier Handlungsbedarf.

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Geh mal davon aus, dass es dort mit Südlage so richtig warm werden kann. Zumal 1992 die Dämmung nicht wie heute ist.

Den größten Nachteil sehe ich in der 1-Zimmer Wohnung. Bei den Wohnungstypen ist Querlüften oft nicht möglich und die Warme Luft bekommt man nur schlecht raus.

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Wer die Musik bestellt - Der zahlt auch !!! :-)

Also, alles bleibt wie es ist. Selbst eventuelle Kosten für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst usw. müssen anteilig weiter bezahlt werden.

Ich gehe mal davon aus, dass diese kleine Wohngemeinschaft keine Rücklagenbildung hat. Sollten bis zum Verkauf irgendwelche Reparaturen (z.B. undichtes Dach, Haustüre schließt nicht, usw.) am Gemeinschaftseigentum anstehen, müssen diese Kosten weiterhin gemeinschaftlich getragen werden.

Weigert sich der Nachbar offensichtliche bzw. nötige Reparaturen gemeinschaftlich noch durchführen zu lassen, muss er diese Mängel beim Verkauf angeben.

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Ich gebe Dir recht. Der GOLF war mal das Auto. Aber die Zeiten haben sich geändert. Die Mitbewerber in dem Bereich ist sehr groß geworden. Der Preisduck ebenso.

Zudem sehe ich mit der Energiewende eine große Verschiebung. Was Deutschland mal so richtig konnte war die Abstimmung zwischen Karosse, Fahrwerk, Motor und Getriebe. Mit den E-Autos fällt vieles weg und aus meiner Sicht haben im Augenblick ausländische Marken deutlich die Nase vorn.

Bin gespannt wie sich Deutsche Autobauer weiter im E-Markt positionieren werden.

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Das Deine DJI Mini SE nur 200m Reichweite hat, wundert mich. Die sollte bei freier Sicht viel mehr können. Aber was willst Du mit extremer Reichweite? Es ist doch nur VLOS (Sichtflug) zugelassen. Bin mit meinen DJI's im VLOS noch nie an eine Grenze gestoßen.

Anders sieht es mit BLOS (mit VR-Brille) aus. Da wundert es mich vor allem im Indoor Bereich (Treppenhäuser & Co) wie schnell es zu Störungen kommt.

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Die Dichtungen verlieren gerne nach vielen Jahren ihre elastische Eigenschaft und werden somit undicht. Es gibt verschiedene Varianten. Bau Deine Dichtung aus und gehe damit zum Baumarkt. Die sollten diese vorrätig haben.

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Ich tippe auf defektes Ventil. Es gibt 3 Arten

  • Das französische Ventil (auch Rennrad-, Sclaverand- oder Presta-Ventil genannt).
  • Das Dunlop- oder Blitz-Ventil.
  • Das Schrader-Ventil (auch Autoventil genannt)

Ich habe alle Räder auf das französische Ventil umgerüstet. Damit komme ich am besten klar.

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Wenn ich das richtig verfolgt habe, geht es um die stark gestiegenen Unfälle im Haushalt die zu einer Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude führen soll. Bis dato sind das nur Vorlagen.

Nach meiner Recherche könnten Schwerpunkte u.a. sein:

  • Konstruktion und Standsicherheit
  • Feuerschutz
  • Absturz- und Sturzsicherung
  • Druckbehälter
  • Elektroanlagen
  • Heizungsanlagen, Tanks
  • Gasbehälter
  • Abgasführung

Je nach Gebäudetyp werden einige Punkte heute schon geprüft und bei Altbauten greift sicherlich in vielen Bereichen der Bestandschutz.

Warten wir es ab. Wird sicherlich auch so eine "Nummer" wie das GEG (Gebäude Energie Gesetz). Viel Inhalt und keiner weiß damit richtig umzugehen und schon gar nicht zu überprüfen.

Ich bin auch gespannt.

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Klar funktioniert das.

Nur je nach Bundesland sind die Vorschriften anders und würde u.a. auf folgendes prüfen.

  1. Brandschutzvorschriften beachten
  2. Ausreichende Belüftung gewährleisten je nach Nutzungstyp
  3. Keine Verschattung der Nachbargrundstücke verursachen
  4. Grundsätzlich 1-3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze
  5. usw.
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Sieht eher wie ein "Trampelpfad" aus.

Würde eine Wild-Kamera mal aufstellen. Bekannte hatten was ähnliches und mit der Wild-Kamera war plötzlich ein Dachs zu sehen.

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