Ich denke nicht, dass diese Antwort dir nach 9 Jahren weiterhelfen wird. Aber vielleicht findet ja jemand (wie ich) diese Frage über Google.

Es gibt Mehlschwitze (was meine Vorgänger offenbar gewusst haben) und Mehlspitze(n). Mehlspitzen sind kleine Mehlklümpchen im Backteig und entstehen dadurch, dass der Teig nicht bis zum Ende durchgerührt wird. Dies ist oftmals sogar (bei Cookies, Brownies, Muffins etc.) beabsichtigt, um den Teig "fudgy" und nicht hart und trocken werden zu lassen.

Um auf die "Antwort" von Mambas1925 einzugehen: Es heißt Mehlspitze und nicht Schwitze!!!

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Der Käufer (K) könnte einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entstandenen Kosten für den Kauf eines vergleichbaren Handys gegen den Verkäufer (V) aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB haben.

A. Der Anspruch müsste zunächst entstanden sein.

I. Dafür müsste zunächst ein Schuldverhältnis vorliegen. Ein solches liegt mit dem geschlossenen Kaufvertrag iSd §§ 433 ff. BGB vor.

II. Außerdem müsste V eine Pflichtverletzung iSv § 283 BGB begangen haben. Dafür müsste die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB unmöglich geworden sein. In Betracht kommt eine Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB. Demnach ist eine Leistung unmöglich, wenn sie für den Schuldner oder jedermann unmöglich wird.

1) Zunächst ist klarzustellen, ob es sich um eine Stückschuld oder um eine Gattungsschuld handelt. Eine Stückschuld ist dann anzunehmen, wenn der Leistungsgegenstand bei Vertragsschluss nach individuellen Merkmalen bestimmt ist. Vorliegend ist davon auszugehen, dass es sich um ein gebrauchtes Handy mit üblichen Gebrauchsspuren handelt. Damit ist das Handy nach individuellen Merkmalen bestimmt und eine Stückschuld liegt mithin vor.

2) Durch das Fallen lassen wurde das Handy zerstört. Es ist damit für jedermann unmöglich geworden dieses Handy zu übergeben und zu übereignen. Die Leistung ist gem. § 275 Abs. 1 BGB unmöglich geworden.

3) V hat eine Pflichtverletzung iSv § 283 BGB begangen.

III. Diese Pflichtverletzung müsste V auch zu vertreten haben. Der Schuldner hat nach § 276 Abs. 1 BGB Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.

1) V hat nicht vorsätzlich gehandelt.

2) V könnte jedoch fahrlässig gehandelt haben. Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Ein Verkäufer hat darauf zu achten, dass das Handy jedenfalls vor dem Versand nicht beschädigt wird. Geschieht dies dennoch aufgrund einer Unachtsamkeit des V, so handelte er fahrlässig.

3) V hat die Pflichtverletzung folglich auch zu vertreten.

IV. Schließlich müsste bei K ein Schaden entstanden sein. Ein Schaden ist jede unfreiwillige Vermögenseinbuße. K muss aufgrund der Pflichtverletzung des V ein vergleichbares Handy kaufen und für dieses ggf. mehr bezahlen. Somit liegt ein Schaden iHd aufgebrachten Mehrkosten vor. Gem. § 249 Abs. 1 BGB hat V den K so zu stellen, als sei die Pflichtverletzung nie eingetreten.

V. Der Anspruch ist entstanden.

B. Der Anspruch ist nicht untergegangen.

C. Der Anspruch ist auch durchsetzbar.

D. K hat einen Schadensersatzanspruch gegen V iHd aufgewendeten Mehrkosten für ein vergleichbares Handy aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB.

Übrigens: Hier handelt es sich um zivilrechtliche Ansprüche. Eine Anzeige, die strafrechtlich verfolgt wird hast du natürlich nicht zu befürchten.

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Strafrechtlich ist das sicherlich irrelevant. Es könnte allerdings sein, dass du dann von dem betroffenen Spiel ausgeschlossen wirst. Diesbezüglich müsstest du dir mal die Nutzungsbedingungen durchlesen.

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Du suchst hier den Punkt, an dem y (die Höhe) gleich 0 ist. Dort kommt der Ball logischerweise ja auf! Also ganz einfach Nullstellen berechen, d.h. y = 0 setzen:

y = 0 = -1/120 x² + x + 0                                          |: (-1/120)

<=> 0 = x² -120x + 0                                                | pq-Formel

<=> x = 60 + √(60² - 0) v x = 60 - √(60² - 0)

<=> x = 120 v x = 0

x = 0 entfällt hier, da dies der "Abschlagspunkt" ist. Somit bleibt nur noch x = 120 übrig. Also ist der Golfball nach 120 Metern wieder aufgekommen.

Überprüfung: x = 120 in die Gleichung einsetzen!

-1/120 x 120² + 120 = 0

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https://www.amazon.de/Gloria-Brenner-Thermoflamm-Professional-Schlauch/dp/B004SO2KE8/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1464816371&sr=8-1&keywords=Flammenwerfer

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Naja, ich kann dir da sicherlich keine guten Rat geben aber hier einen Link, der dir eventuell noch nützlich sein wird: https://karriere.mcdonalds.de

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Naja, dann tritt der Fall an, dass du zwischen zwei Noten stehst und der Lehrkörper das ungefähr abschätzen muss. Ganz streng genommen würde aufgerundet werden (auf 4), aber der Lehrkörper hat ohnehin noch etwas "pädagogischen Spielraum". Wenn er sieht, dass du dich anstrengst (oder einfach nett ist) wird er dir eine 3 geben. 

Das machen aber die meisten Lehrer, da sie eigentlich ganz stumpf gesagt "das Tendenzzeichen" weglassen (d.h. 3+ und 3- werden zu einer 3).

In der gymnasialen Oberstufe gibt es dann wenigsten Punkte (durch die auch die Tendenz zu erkennen ist)!

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Die Bilder entstanden wahrscheinlich zu Zeiten der Industrialisierung. Ich würde einfach mal mutmaßen, dass es sich hierbei um die Ruhr handelt. Ich weiß nicht weshalb, aber ich muss hierbei immer wieder an Duisburg denken. Leider ergab meine Suche nichts... 

Zu den Unterschriften kann ich ebenfalls nichts sagen.

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Naja dann wird das vielleicht an der Telefongesellschaft liegen. Vielleicht bekommt diese dann irgendwelche Probleme. Oder euer WLAN Signal wird einfach durch irgendwelche ominösen magnetischen Wellen gestört, die dann auftreten ^^ Funktioniert denn die Verbindung mit einem LAN-Kabel?

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Hat er Details genannt, obwohl diese eigentlich der Schweigepflicht unterliegen? Weil dann muss man auf den exakten Wortlaut achten.

Dass er keine Namen genannt hat ist zwar gut, jedoch nicht das einzige Kriterium ^^

Wenn ich jetzt von "dem Fragesteller" oder "unserer Bundeskanzlerin" rede weiß schließlich auch jeder wer gemeint ist...

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Das Abitur ist nur eine Zusammenfassung von all dem, was ihr vorher gemacht habt

Abituraufgaben werden in unsere Kursarbeiten immer häufiger eingebaut, einfach um die Schüler so besser auf das Abitur vorzubereiten. 

Da ist ja auch nichts dran auszusetzen. Wenn ihr alles, was ihr zur Bewältigung dieser Aufgaben können müsst im Unterricht schon gemacht habt oder die Aufgaben durch Vorkenntnisse aus dem Unterricht selbst lösen könnt (Aufgabenhorizont 3), dann ist es egal woher die Aufgabe kommt.

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