geh zu deinem papa, mit einer zange bekommt er das bestimmt hin
sonst arzt, kostet dann nix
geh zu deinem papa, mit einer zange bekommt er das bestimmt hin
sonst arzt, kostet dann nix
gar nicht
ja, dem makler ist es verboten da provision zu nehmen und alles ist fertig
https://de.wikipedia.org/wiki/Jean-Claude_Van_Damme
guckst du alle filme und welcher halt die story hat
mathe-kentnisse
schriftlich anmahnen, 3 tage frist setzen, dann miete mindern
wasser leitet auch nicht
aber seine inhaltsstoffe
qm² ist redundant^^
das ist nicht lösbar, du kannst schätzen, ca 20qm, wenn der plan ungefähr maßstabsgetreu ist
du kannst das rechte rechteck genau ausrechnen, nur davon hast du gar nix, dann fehlen dir immer noch BEIDE!! angaben für das andere.....
man müsste jetzt noch wissen, wieviel das ein zb kürzer ist, dann fehlte aber noch die breite, die kann man hier gar nicht ablesen
geht bei dir ne?
warum hast du nicht einfach schon lange gekündigt und bist ausgezogen, wenn es 3 jahre geht?
jetzt möchtest du eine ersatzwohnung, hast du wenigstens schon gekündigt?
kündige mal und suche dir eine wohnung, das ist das effektivste
kannst du %rechnen?
15%=15g von 100g sind dein zeug
wenn das ganze zeug also zb 500g wiegt, sind da 75g von deinem kleberzeug drin, 5x 15=75
ich würde sei jedem verkaufen, der sie bezahlen könnte
ich würde sie auch zur not gegen rohstoffe tauschen
gibt es noch paar, aber ist wohl eher nebenerwerb
mathe ist essentiell
es geht aber weniger um rechnen, als um textaufgaben
3 satz, % rechnen, kommen in jedem fall
dann einfache xy aufgaben
es geht da weniger um große zahlen, als mehr um verstehen
nein.
den motor und das fahrwerk, paar felgen, reicht mir
seitenschürzen sind manchmal ok, heckspoiler mag ich nicht
noch mehr % für die afd
islam ist auch ein superthema, die dürfen sich da nur nicht so verzetteln wie die freiheit, die pappnasen
aber wird wohl nicht passieren
ich würde sagen
du hast ein kaputtes thermostat eingebaut, wie auch immer
oder halt falsch
ja, ein test
lern schon mal mathe, wird viel kommen
für erstattungen hast du die normale verjährung von 3 jahren
ja, die abrechnung muss spätestens 1 jahr nach periode vorliegen für nachzahlungen, aber die periode muss nicht das kalenderjahr sein, aber ist bei dir irrelevant
aber er könnte zb auch vom 1.03.2014 bis zum 28.02.2015 abrechnen, dann könnte sie dir noch im februar 2016 zugehen und wäre in seiner frist
es muss nicht zwingend das kalenderjahr sein, aber ist bei dir ja egal
du kannst 3 jahre lang noch an den vermieter fordern
solange er dir noch lohn überweist?