ja, dem makler ist es verboten da provision zu nehmen und alles ist fertig

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schriftlich anmahnen, 3 tage frist setzen, dann miete mindern

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qm² ist redundant^^



das ist nicht lösbar, du kannst schätzen, ca 20qm, wenn der plan ungefähr maßstabsgetreu ist

du kannst das rechte rechteck genau ausrechnen, nur davon hast du gar nix, dann fehlen dir immer noch BEIDE!! angaben für das andere.....

man müsste jetzt noch wissen, wieviel das ein zb kürzer ist, dann fehlte aber noch die breite, die kann man hier gar nicht ablesen

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Schimmel (im Dach) und Krankheit in der Wohnung. Wie sieht die Rechtslage bei deinem “Notumzug” aus?

Guten Tag,

ich benötige dringenden rechtlichen Rat hinsichtlich unserer Wohnsituation.

Mein Sohn (12 J.) und ich (alleinerziehend) wohnen seit 11 Jahren in einer geförderten Wohnung (mit WBS-Schein).

Die Wohnung hat den Nachteil, dass sie nicht wirklich erheizbar ist und somit in kalten Wintertagen trotz Heizstufe 5 eine maximale Raumtemperatur von 17-18 Grad erzielt.

Ich bekam vor 3 Jahren Asthma und erhielt ein Attest vom Lungenfacharzt mit dem schriftlichen Zusatz, dass dieses Raumklima Asthma begünstigt und ein unmittelbarer Auszug erforderlich ist. Kurzum: der Vermieter (eine große Wohnbaugesellschaft in Köln) bezog keine Stellung hierzu. Wir blieben in der Wohnung. Seit ca. einem Jahr sind wir chronisch infektanfällig, mit morgendlicher Übelkeit, Schwindel, roten Augen, Herzrasen. Aufgrund dessen hatte mein Sohn im letzten Jahr ca. 60% Fehlzeiten in der Schule. Trotz keines sichtbaren Schimmels in der Wohnung habe ich ein Schimmeltest gemacht und der Laborbefund besagt: erhöhte Schimmelbelastung in allen Räumen. Ich mutmaße, dass es vom undichten Dach kommt (wir leben in einem Altbau im DG), da die Feuchtemessung in der Wohnung selbst unauffällig ausfiel.

Status Quo ist, wir haben uns „notausquartiert“ und vermeiden die Übernachtung in unserer Wohnung (woraufhin die Krankheitssymtome direkt nachgelassen haben).

Mein Ziel ist es so schnell wie möglich auszuziehen und dass der Vermieter uns eine Ersatzwohnung stellt, zumal es kein Wunschauszug ist sondern ein Zwangsauszug.

Den Schaden zu beseitigen, wäre hier zeitaufwändig und sehr kostenintensiv (Dachsanierung?), demnach hoffe ich, dass der Vermieter und ich dieses gleiche Interesse verfolgen.

Gibt es eine „Wohnungsersatzpflicht“ durch den Vermieter?
Muss bei Auszug so einer „unbewohnbaren Wohnung“ trotzdem Tapeten abgerissen werden
Bekommt man evtl. Kosten für diesen (Not-)Umzug erstattet?

Ich habe jetzt am Do, 17.03. einen Termin bei dem Vermieter, worauf habe ich hier zu achten?

Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen

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geht bei dir ne?

warum hast du nicht einfach schon lange gekündigt und bist ausgezogen, wenn es 3 jahre geht?

jetzt möchtest du eine ersatzwohnung, hast du wenigstens schon gekündigt?

kündige mal und suche dir eine wohnung, das ist das effektivste

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ich würde sei jedem verkaufen, der sie bezahlen könnte

ich würde sie auch zur not gegen rohstoffe tauschen

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mathe ist essentiell

es geht aber weniger um rechnen, als um textaufgaben

3 satz, % rechnen, kommen in jedem fall

dann einfache xy aufgaben

es geht da weniger um große zahlen, als mehr um verstehen

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den motor und das fahrwerk, paar felgen, reicht mir

seitenschürzen sind manchmal ok, heckspoiler mag ich nicht

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ich würde sagen

du hast ein kaputtes thermostat eingebaut, wie auch immer

oder halt falsch

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für erstattungen hast du die normale verjährung von 3 jahren

ja, die abrechnung muss spätestens 1 jahr nach periode vorliegen für nachzahlungen, aber die periode muss nicht das kalenderjahr sein, aber ist bei dir irrelevant

aber er könnte zb auch vom 1.03.2014 bis zum 28.02.2015 abrechnen, dann könnte sie dir noch im februar 2016 zugehen und wäre in seiner frist

es muss nicht zwingend das kalenderjahr sein, aber ist bei dir ja egal

du kannst 3 jahre lang noch an den vermieter fordern

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