EasyJet-Flug gestrichen – darf ich früheren Ersatzflug bei anderer Airline buchen und Geld zurückverlangen?
Meine Mutter und meine Schwester hatten für den 28. Juli einen Flug mit EasyJet (EJU5365) von Berlin nach Pristina. Der Flug wurde am selben Tag am Flughafen gestrichen. EasyJet bietet jetzt nur Ersatzflüge mit extrem langen Umsteigezeiten an – zum Beispiel am 2. August mit 6 Stunden Reisedauer. Das ist aber nicht zumutbar, weil sie dringend früher ankommen müssen. Ich habe auf Kayak einen Flug am 30. Juli mit SWISS gefunden: Umstieg in Zürich Gesamtdauer: ca. 4h 30min Preis: rund 730 € pro Person Darf ich diesen Flug selbst buchen und dann von EasyJet die Kosten vollständig zurückverlangen, plus 250 € Entschädigung pro Person (laut EU-Verordnung 261/2004)? Oder besteht die Gefahr, dass EasyJet sagt: „Wir erstatten nur, wenn der Flug über unser System gebucht wurde“? Ich will nichts falsch machen und wäre für Hilfe von Leuten dankbar, die sich wirklich mit EU-Fluggastrechten oder solchen Fällen auskennen.