Was passiert, wenn jemand der eine gesetzliche Betreuung hat, heiratet?
Der Ehepartner hat ja Mitspracherecht. Würden sich bei einer Hochzeit die Aufgabenkreise übertragen? Paar Infos zur Situation:Ich bin Deutscher, der eine Betreuung in Deutschland hat. Ich bin nach Österreich ausgewandert ohne Zustimmung des Betreuers. Meinen Hauptwohnsitz habe ich bereits in Österreich.Ich kam auf die Frage, was passiert wenn ich heiraten würde? Es dürfte wenn dann niemand sein, der EU-Bürgerschaft hat, oder Bürgerschaft in Staaten die das Dublin-Abkommen unterzeichnet haben; Diesbezüglich würde nur jemand in Frage kommen der aus der Türkei ist oder von noch weiter her kommt. Jemanden heiraten der aus Russland, Ukraine oder Afrika kommt, möchte ich nicht, da das keine sicheren Herkunftsstaaten sind. In der sozialen Hilfeeinrichtung wo ich bin, sind viele türkische Männer. Frauen sind dort so gut wie gar nicht. Die Meisten dort kommen aus Ungarn und Bulgarien und sind wohl aufgrund der Wirtschaft geflüchtet.Kann mich jemand aufklären, was konkret passieren würde, wenn ich z. B. jemanden mit türkischer Staatsangehörigkeit heiraten würde?Es geht mir wirklich nur darum, aus den Fängen der BRD und des Betreuungsgerichts zu kommen!