Nahtlosigkeitsregelung nach Krankengeld, Anrechnung von Urlaubsabgeltung aus Aufhebungsvertrag

Ich bin ganz neu hier und weiß nicht ob ich meine Fragen so formuliert bekomme, dass sie im Zusammenhang bleiben. Ich habe schon versucht mich in das Thema einzulesen, fand aber keine Antworten, welche ich als für mich komplett zutreffend ansehen konnte.

Zum Sachverhalt: Ich bin Angestellter eines größeren, ausgegliederten, städtischen Betriebes im öffentlichen Dienst. Seit Anfang 2014 bin ich arbeitsunfähig erkrankt, habe eine med. Reha hinter mir, der Antrag auf LTA ist bereits genehmigt. Ab Mitte Oktober 2015 werde ich eine Umschulung machen. Ich beziehe derzeit Krankengeld. Dort bin ich zum Ende Juli ausgesteuert und habe nun ein Schreiben meiner KK bekommen das ich mich bei der Arbeitsagentur melden soll, wegen Zahlung von ALG1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung. Bisher wird mir, von Seiten der Gewerkschaft, konsequent davon abgeraten, das ruhende Arbeitsverhältnis zu beenden, da dieses auch während der Qualifizierung ruhend bleibt und ich ggf. danach wieder dort arbeiten könnte. Abgesehen davon, das ich das aus privaten Gründen nicht möchte, verstehe ich die Intervention der Gewerkschaft. Die Frage für mich ist derzeit, wie es aussieht, wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, in dem die gesundheitlichen Gründe als Maßgabe bescheinigt werden, eingehe. Dieser zahlt mir dann die aus den letzten 15 Monaten noch offenen Urlaubstage aus, also Urlaubsabgeltung. Bin ich richtig informiert, das die Krankenkasse diese Zahlung nicht auf den Anspruch auf Krankengeld anrechnen darf, also das Krankengeld weiter in voller Höhe bis zur Aussteuerung gezahlt wird? Erhalte ich überhaupt weiter Krankengeld, wenn ich weiter Arbeitsunfähig bin, jedoch nicht mehr im Angestelltenverhältnis stehe? Wie verhält es sich mit dem ALG1 in der Nahtlosigkeitsregelung? Wird dort die Urlaubsabgeltung angerechnet?

Ich bin ganz offen und ehrlich, der derzeitge Hauptaspekt, für einen Aufhebungsvertrag, sind die finanziellen Aspekte aus der Urlaubsabgeltung.

Ich bin für jede Antwort, die mir die Konsequenzen aufzeigt echt dankbar.

Gruß Carsten

Aufhebungsvertrag, Krankengeld, urlaubsabgeltung
Anspruchsübergang Bundesagentur für Arbeit

Hallo,

folgende Situation: Ich bin arbeitsunfähig erkrankt und werde zum 07.07. von meiner Krankenkasse ausgesteuert, ab dem 08.07. erhalte ich dann ALG 1 vom Arbeitsamt, welches auch schon bewilligt worden ist. Nun habe ich vor kurzem ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, in dem ich über einen Anspruchsübergang aus offenen Forderungen gegenüber meines Arbeitgeber direkt ans Arbeitsamt informiert worden bin. In dem Schreiben heißt es: "Für den Zeitraum, für den ich Ihnen Arbeitslosengeld zahlen, dürfen Sie über Ansprüche aus Ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis nicht verfügen." Mit dabei war auch der Abdruck an meinen AG in dem es u.A. heißt: "...seit dem 07.07.2014 erhält Herr xxxxx Arbeitslosengeld..." Aufgrund meiner Krankheitsgeschichte habe ich noch (fast) den kompletten Urlaubsanspruch für 2013 (dieser verfällt in meinem Fall erst am 31.03.2015) .

Nun meine Fragen:

  1. Es läuft wohl darauf hinaus, dass ich mich mit meinem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen werde. Was passiert wenn der Aufhebungsvertrag vor Beginn meines Bezuges vom ALG geschlossen wird?

  2. Unabhängig von meiner ersten Frage: Was bedeutet dieser Anspruchsübergang? Werden jetzt sämtliche noch ausstehende Zahlungen seitens meines AG ersteinmal ans Arbeitsamt überwiesen, die prüfen ob mir z.B. mein Urlaub zusteht und leiten dann unter Umständen erst das Geld an mich weiter und verpassen mir vieleicht noch eine Sperrzeit, da ich ja noch Ansprüche habe und diese höher als das Arbeitslosengeld sind?

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung einklagen?

Hallo, ich habe zum letzten Monat den 21. In der Probezeit gekündigt. In dieser Kündigung habe ich bereits um schriftliche Klärung des entstandennen Urlaubsanspruches gebeten. Das sing nach der 12tel Regelung 10 Tage. 1. Tag bereits bekommen also noch 9 Tage. Ich wollte wissen ob ich diese jetzt noch nehmen darf oder eine Abgeltung erhalte. Leider habe ich nicht wie von mir gewünscht eine schriftliche Antwort bekommen sondern nur eine Mündliche: In der Probezeit hätte man keinen Urlaubsanspruch und daher bekomm ich keinen und auch nichts abgegolten. Ich habe am Folgetag meinem damaligen Arbeitgeber die Bundesurlaubsgesetze in Kopie mitgebracht. Die Antwort darauf war dann nur noch sie hat noch nie gezahlt und sie weiß sowie so nichts das macht alles das Steuerbüro. Anfang diesen Monats habe ich dann nur das Geld ohne Abgeltung überwiesen bekommen. Habe dann ein Schreiben fertig gemacht mit den Forderungen und eine Frist bis zum letzten Donnerstag gesetzt. Ich habe ihr die Möglichkeit der Überweisung des fehlenden Betrages oder Schriftliche Antwort gegeben. 2. Tage vor Fristende habe ich alle anderen Unterlagen erhalten. Die letzte Abrechnung sebstverständlich ohne Urlaubsabgeltung. Zeugnis, Gesundheitszeugnis etc. Aber keine Antwort auf meinen Brief der Nachweislich per Einschreiben angekommen ist. Bis heute ist weder Geld noch Antwort da. Das Steuerbüro hat jedoch in der Bescheinigug für das Amt ggf. Noch Urlaubsabgeltung eingetragen. Die wissen also das da eigentlich noch was wäre. Jedoch wurde es wohl einfach nicht umgesetzt in der Abrechnung. Die Abrechnungen haben alle 6 für den Zeitraum vom 10.4 bis zum 21.09 keinerlei Informationen zu Urlaubstagen/anspruch. Das wurde einfach weggelassen. Auch der genomme 1 Tag zu Pfingsten ist nirgendwo ersichtlich. Habe nur meine Eigene Auflistung an welchen Tagen ich von wann bis wann arbeiten war Urlaub hatte bzw. Krank war.

Jetzt nachdem ich keine Antworten bekam möchte ich Sie gern wie im Brief versprochen verklagen. Am liebsten ohne Anwalt da sonst das Kosten nutzen Verhältnis nicht lohnen würde.

Jetzt ist die Frage ist das wirklich sinnvoll oder hat sie sich mit den fehlenden Schriftlichen Antworten quasi abgesichert? Kann sie jetzt einfach behaupten ich hätte Urlaub gehabt oder muss sie das auch beweisen? Sie hat keinerlei vor mir gestellte Urlaubsanträge in der Hand.

Intressant zu wissen ist noch dass im Vertrag eine 3 Monatige Anschlussfrist festgelegt ist. Und man sein Anliegen schriftlich mitzuteilen hat, welches ich ja erfüllt habe mit dem Einschreiben.

Wenn noch irgendwelche Fakten für die Fragenbeantwortung nötig sind bitte einfach fragen.

Arbeitsrecht, urlaubsabgeltung