Untersuchungshaft – die meistgelesenen Beiträge

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Kann Scholz den Lindner nach dessen Kündigung hintenrum verknacken lassen?

Momentan regiert Bundespräsident Steinmeier (SPD), Kanzler Scholz (SPD) und Innenministerin Faeser (SPD). Hierdurch rutscht die Exekutive in die Hände einer Partei. Die Entscheidungsketten sind dadurch im exekutiven Strang sehr kurzgeschlossen. Kann dies innerhalb der Ampel Koalition gegenwärtig mißbraucht werden?

Kanzler Scholz hat den Finanzminister Lindner (FDP) gestern gekündigt. Er hat sich hierfür beim Bundespräsidenten rückversichert:

-- „Franz-Walter ich muss diesen Finanzminister kündigen. Dem kann ich net mehr vertrauen...“

-- „Ja, Scholzi, hast recht... Machen wir... Sind doch irgendwie Genossen... Aber häng es nicht so aus, weil ich muss Neutralität bewahren... irgendwie zumindest...“

Kann nun der Scholz bei der Innenministerin anrufen und den gekündigten Lindner strafrechtlich wegen seinem Positionspapier belangen:

-- „Genossin Nancy. Du, der böse Finanzminister hat alles durcheinander gebracht. Der hat das mit Absicht getan. Das muss doch strafrechtliche Konsequenzen haben!“

-- „Yoa Scholzi. Ich ruf mal beim Generalbundesanwalt an und schau mal, was ich da in die Wege leiten kann. Der hat das bestimmt mit Absicht gemacht... Hast du gut gemacht den zu kündigen...”

Wenn nun die Innenministerin von der SPD etwas bei den Staatsanwälten bohrt:

-- „Hören Sie Herr Generalbundesanwalt. Lindner ist eine Bedrohung für die Demokratie. Er hat seine Position schamlos mißbraucht und einen schweren Vertrauensbruch begangen. Das ist Verrat! Wir müssen den in Untersuchungshaft nehmen, bevor er abhaut.“

Als nächstes klingelt ein Sondereinsatzkommando beim Christian Lindner:

-- „MITKOMMEN!“

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Bewährungswiderruf wegen erstem positivem Drogentest?

Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben ohne dumme Kommentare abzugeben. Ich wurde im Mai nach 6 Monatiger Untersuchungshaft zu einer 3 Jährigen Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das BtmG verurteilt. Mit unter anderem den Auflagen eine stationäre Drogentherapie durchzuführen, und 2 mal im Jahr eine Haarprobe abzugeben. Nun, jetzt kommt der blöde Teil. Kurz nach meiner Entlassung bin ich 2,3 Male rückfällig geworden... habe aber seit dem nichts mehr angefasst. Nun jetzt stelle ich mir die Frage ob mir denn sofort ein Bewährungswiderruf droht oder ich evtl. mit Jugendarrest (da ich nach Jugendstrafrecht verurteilt worden bin) "davon" kommen könnte oder sogar auch nur eine Verwarnung. Es ist meine erste Straftat gewesen und bin auch sonst nie Polizeilich in Erscheinung getreten. Und da das Gericht mich ja für "süchtig" befunden hat und die Therapie noch aussteht haben sie mich ja sozusagen "ins kalte Wasser" geschmissen... Nun ja, letzten Dienstag war es soweit und ich musste Haare lasse, ich schätze das Gutachten wird nächste Woche im Amtsgericht eintreffen... so hat jemand was das angeht evtl schon Erfahrungen gemacht oder kennt jemanden dem sowas ähnliches passiert ist? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Und an alle Klugscheißer, ich weiß das ich selbst schuld bin und mit den bevorstehenden Konsequenzen klar kommen muss und vllt früher mal darüber nach gedacht hätte. Aber geschehen ist nunmal geschehen!

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