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Steinschlagreparatur beim Leihwagen kostet unglaubliche 500 €?

Also da ich nicht mehr weiter weiss hoffe ich mir kann hier jemand helfen.

Folgende Situation:

  • Leihwagen bei Avis mit 900 € Selbstbeteiligung gemietet
  • Steinschlag auf der Autobahn

Nachdem ich das Auto wieder abgegeben habe und den Steinschlag gemeldet habe meinte der Herr in der Station das sicher noch eine Rechnung kommt. Klar, hab ja Selbstbeteiligung. Da ich aus Erfahrung weiss wie eine sehr bekannte Firma mit Glasschäden umgeht, wusste ich das dieser Steinschlag zu reparieren war, und keine Scheibe ausgewechselt werden muss. Dies kostet einen Grundpreis von 99,90 €.

Nun mein Problem: prompt wurden von der Vermietung 503,-€ für den Schaden von der Kreditkarte abgezogen. Beim Scheibenwechsel kommt der Preis hin, aber nicht bei einer Reparatur! Natürlich bin ich gleich zur Anmietstation gefahren (2 Tage nachdem der Wagen abgegeben wurde) und da stand er auch, und was soll ich sagen, der Steinschlag wurde lediglich repariert! Heute kam die Rechnung von Avis zwecks dem Schaden, mit einem Kostenvoranschlag für einen Scheibenwechsel für 503 €.

Ist es Zulässig das mir die Vermietung eine Summe für einen Scheibenwechsel abzieht, obwohl die Scheibe nur repariert wurde? Die Reparaturfirma hat mir eben nach Rücksprache ausdrücklich gesagt das die Scheibe NUR! repariert wurde und auch nur diese Kosten in Rechnung gestellt wurden an den Vermieter...

Vieleicht habt ihr einen Rat wie ich mich weiter verhalten kann oder ob es überhaupt erlaubt ist was die Firma da abzieht? lg

Auto, Rechnung, Versicherung, Recht, Vermietung, autovermietung, Leihwagen, Selbstbeteiligung, steinschlag
Leihwagen von KFZ Versicherung, Selbstbeteiligung?

Hallo Leute,

ich hatte am 21.12.2014 ein Verkehrsunfall. Mir ist an einer Roten Ampel ein Auto reingedüst, der Fahrer war viel zu schnell und hat zu 100% Schuld von der Polizei bekommen.

Nun habe ich am 22.12.2014 die generische Versicherung LVM vom Unfallverursacher angerufen und diese haben mir darauf ein Leihwagen zu verfügung gestellt. Der Wagen wurde von Europacar zu mir nach hause geliefert. Ein Gutachter war auch bereits schon da, aber durch die Feiertage kam er bis jetzt noch nicht dazu ein Gutachten zu schreiben. Also fahre ich immernoch mit dem Leihwagen.

Heute hat mich die LVM Versicherung angerufen und meinte sie bekommen noch 332,- € Selbstbeteiligung vom Leihwagen .... Das macht mich gerade sehr stuzig und wütend, zumal mich da keiner aufgeklärt hat. Auf den Zettel von Europacar steht nach genauerem Hinsehen was von Selbstbeteiligung in höhe von 332,- € , da mich wie gesagt keiner darauf hingewiesen hatte dachte ich das wäre die Höhe bei einen Schaden den ich dann blechen muss...

Kann man da was machen ? oder ist das standart bei einen Leihwagen wenn man diesen durch ein Verkehrsunfall bekommt?

Ich finde es etwas dreißt, da ich zumal keine Schuld hatte und durch den Unfall viel stress habe, und nun soll ich 332,- € bezahlen für einen Leihwagen der deutlich weniger Leistung als mein Auto hat ... -> meins 200 PS --> Leihwagen 130 ps Diesel

So zu sagen hat der Unfall mir jetzt nicht nur ein kaputtes Auto gebracht sondern Kosten in höhe von 332 ,- € für den Leihwagen.

Bitte um Hilfe und Rat

Verkehrsunfall, Versicherung, Kfz-Versicherung, Leihwagen, LVM, Selbstbeteiligung
Von wem bekomm ich meine 150€ Selbstbeteiligung, wenn die Klage vom Gegner zurückgenommmen wurde

Hallo liebe Community,

zunächst erstmal einen schönen 3. Advent.

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe im April mir einen Anwalt genommen, weil ein Inkasso Unternehmen von mir knapp 1400€ wollte (war angeblich Forderung von Kabel Deutschland, was überhaupt nicht stimmte, ich war da nie Kunde). Und mußte 150€ Selbstbeteiligung leisten, was ja mir zunächst logisch erscheint. Nun hat das Inkasso nach Langem Hin und Her die Klage zurückgenommen und um Kostenaufstellung gebeten und ich bin davon ausgegangen, das ich meine 150€ auch wiederbekomme.

Seine Kostenaufstellung Im April an meine Vers. sah belief sich damals auf knapp 300€, wovon 150 € Selbstbeteilung abgezogen wurden, sodaß die Vers. knapp150 an ihn zahlen sollte. Ich mußte bei ihm auch 150 € zahlen und dachte, das wäre meine Beteiligung, denn diese Aufstellung habe ich jetzt erst gesehen

Die Kostenaufstellung an die Gegenseite wurde vom Gericht auf etwa 140€ festgesetzt.

Nun hatte ich nachgefragt, was mit den an ihm gezahlten 150€ von mir wäre, und er teilte mir mit, das die außergerichtliche Gebühren gewesen seien, die die Gegenseite nicht zu erstatten verpflichtet sei.

Aber es kann doch nicht sein, daß ich für etwas zahlen muß, wofür ich garnichts kann, denn hätten das Inkasso nicht versucht mich übers Ohr zu hauen, hätte ich ja auch keinen Anwalt gebraucht.

ich hoffe, ich habe halbwegs verständlich gemacht, was ich meine. Bin momentan total aufgewühlt, denn 150€ sind für mich eine Menge Geld.

Kennt sich eine von Euch mit sowas aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Rechtsanwalt, Selbstbeteiligung