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Klausel im Mietvertrag wirksam?

Hallo Mietrechtsexperten,

habe gerade Ärger mit einer Mieterin die gekündigt hat. Die will sich um die Renovierung drücken usw.

Ihr Exmann regelt die Dinge für sie und hat als Erstes behauptet, sie könne vorzeitig aus dem Mietvertrag, wenn sie solvente Nachmieter stelle. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen, denn es gibt keine Nachmieterklausel und auch keiner der drei anerkannten Gründe um bei Nachmieterstellung raus zu kommen hat sie auch nicht.

Sie zieht nicht berufsbedingt um, zieht nicht ins Altersheim/Pflegeheim und heiratet auch nicht.

Bezüglich Renovierung hat mir Herr ... folgendes mitgeteilt.

Das ist soweit richtig... allerdings sollte man die „starre Klausel“ in § 24 des Mietvertrages berücksichtigen... dort steht: „Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich."
Weil beide Klauseln sich mit der Renovierungspflicht der Mieterin befassen, müssen sie ihrer gemeinsamen Bestimmung gemäß als zusammengehörig betrachtet werden. Eine Aufrechterhaltung der für sich genommenen wirksamen Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen ist daher nicht möglich, so das beide Klauseln unwirksam sind.

Ist das wirklich so, hat er recht?

Normalerweise ist die starre Frist durch "im allgemeinen" aufgeweicht aber ich bin mir nicht sicher ob die gesamte Klausel nun unwirksam ist durch:

Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich

Als Bild habe die die gesamte Klausel eingestellt.

Hat Jemand entsprechende Links oder Urteile vom BGH wo ich das nachlesen kann?

Sollte die Klausel unwirksam sein, dann muss ich für meine Schwiegermutter wohl neue Mietverträge mit wirksamen Klauseln kaufen

Vielen Dank im Voraus

Bild zum Beitrag
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Bin ich hübsch, finden mich andere hübsch und wie soll ich jetzt damit umgehen(für mehr unten lesen)?

Hallo liebe Leute,

ich will jetzt hier leider kein Bild von mir hochladen, wegen Datenschutz. Trotzdem würde ich gerne wissen, was ihr so von der Beschreibung denkt.

Ich bin auf jeden Fall weiblich, schlank. Ich habe ein gleichmäßiges Gesicht. Meine Lippen sind ganz ok, also schön, ich habe grün-braune Augen. Manchmal habe ich noch ein paar Pickel, die sind aber nicht mehr so stark zu sehen. Dann habe ich braune Haare, die etwas kürzer sind als schulterlang. Ich habe auch eine normale gerade Nase, aber kein Stupsnase. Meine Augenbrauen sind auch normal, also nicht buschig. Mein Körper ist dünn und hat Kurven. Ich bin jetzt für mein Alter normal groß.

Dann hätte ich noch die Frage, was ihr denkt, wieso mir andere Leute nie wirklich sagen, dass ich schön wäre. Meine Mutter und mein Vater haben das gesagt. Auch viele von der Familie und Bekannte oder Freunde von den Eltern. Also bis jetzt nur Erwachsene. Damit meine ich, dass bis jetzt nur Erwachsene gesagt haben, dass ich gut ausschaue oder schön. Bei Kindern oder Leuten oder Freunden in meinem Alter hat mir bis jetzt noch niemand VON SELBST gesagt, dass ich schön wäre. Nur in dem Fall wenn ich sagen würde, ach ich bin hässlich oder so, sagen manche nur leise: Du bist doch nicht hässlich oder sie sagen gar nichts. Manche ärgern mich auch damit, dass ich hässlich wäre und dass mich doch niemand in Leben gern küssen würde oder so. Dabei baue ich immer Selbstvewusstsein auf und dann wird das zerstört, wenn jemand mir das sagt. UNd das sind immer Leute in meinem Alter. Also Mitschüler, Freunde,.....

Sagt mir bitte erstmal in der Umfrage, ob ich schön bin und dann wieso Leute so reagieren.

Danke schon mal

Hermine

Du bist vielleicht nicht hässlich aber auch nicht schön..... 57%
Du bist schön und Leute denken und sagen so was weil.... 26%
Du bist hässlich, Leute sagen so was, weil... 17%
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Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe

Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

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Mietvertrag unklar - Bei Auszug Streichen?

Da wir in Kürze aus unserem Haus ausziehen, habe ich mich nun dafür interessiert ob wir nach nur 13 Monaten Miete streichen müssen.

Die Wände sind alle „weiß“, ohne Krazter, etc. Man findet lediglich kleinere Abnutzungsspuren von Kissen oder Ähnlichem an den Wänden.

Also habe ich den Mietvertrag studiert und bin auf einige widersprüchliche Klauseln gestoßen.

Zum Beispiel finde ich:

„Es besteht Einigkeit darüber, dass von einem Zustand der Räume ausgegangen wird, wie er im Übergabeprotokoll festgehalten bzw bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt wird“ - In dem Protokoll wurde renoviert vermerkt.

Des Weiteren findet man unter dem Abschnitt „Instandhaltung der Räume“ Folgendes:

„Für ein renoviert übergebenes Objekt gilt das Folgende: Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Diese umfassen das Streichen der Wände und Decken, etc.“

Unter dem Punkt „Beendigung der Mietzeit“ finde ich dann allerdings diesen Punkt:

„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln - auch den selbstbeschafften - usw. zurückzugeben. Paragraph 4, Abs 4 bleibt unberührt.“ 

Dieser Absatz besagt Folgendes: Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter Schönheitsreparaturen nicht durchführen muss“

Könnte hier jemand Licht ins Dunkel bringen? 

Besten Dank :-)

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